Aktuelles

Meldung vom 17. Oktober 2024

Einwohnerversammlung am 10.10.2024

In der gut besuchten Einwohnerversammlung am 10.10.2024 informierte Bürgermeister Sebastian Rötzer über aktuelle Themen aus Gemeindepolitik und Verwaltung. Neben der Schaffung von Wohnraum, der Unterbringung von Flüchtlingen, den Aktivitäten der Gemeinde in Sachen Klima- und Bevölkerungsschutz sowie bei der Digitalisierung und der Versorgung mit schnellem Internet wurde über die neue Grundsteuer, Verkehrsprobleme und die Entwicklung unserer Friedhöfe informiert. Anschließend bestand Gelegenheit zum Austausch. Die nächste reguläre Einwohnerversammlung findet 2025 statt.

Ihre Gemeindeverwaltung

Meldung vom 17. Oktober 2024

Allgemeiner Hinweis an die Bevölkerung über Starkregenereignisse

Allgemeiner Hinweis an die Bevölkerung über Starkregenereignisse
 
Was ist Starkregen?
Die jüngste Vergangenheit hat gezeigt: Auch fernab von Gewässern können Überflutungen auftreten. Diese werden ausgelöst durch kleinräumige kurze, aber intensive Regenereignisse – sogenannter Starkregen.
 
Von Starkregen spricht man, wenn es in kurzer Zeit intensiv regnet. Starkregen sind meist lokal begrenzt. Der Deutsche Wetterdienst warnt in drei Stufen: Starkregen: 15 bis 25 Liter pro Quadratmeter in einer Stunde oder 20 bis 35 Liter pro Quadratmeter in sechs Stunden
 
Heftiger Starkregen: 25 bis 40 Liter pro Quadratmeter in einer Stunde oder 35 bis 60 Liter pro Quadratmeter in sechs Stunden
 
Extrem heftiger Starkregen: mehr als 40 Liter pro Quadratmeter in einer Stunde oder mehr als 60 Liter pro Quadratmeter in sechs Stunden
 
Eine einheitliche Definition des Begriffs „Starkregen“ gibt es jedoch nicht. Der Begriff wird – je nach Kontext – für Regen unterschiedlicher Stärke und Intensität verwendet. Das Starkregenrisikomanagement in Baden-Württemberg, beschäftigt sich mit Abflussereignissen, die meist oberhalb dessen liegen, was die Kanalisation ableiten kann. Unterschieden wird dabei zwischen einem seltenen, einem außergewöhnlichen und einem extremen sogenannten Abflussszenario.
 
Wo tritt Starkregen auf?
Die Ereignisse in den letzten Jahren zeigen, dass grundsätzlich alle Regionen – auch in Baden-Württemberg – von dieser Naturgefahr betroffen sein können. Im Gegensatz zu Hochwasser an großen Flüssen ist der genaue Ort und Zeitpunkt von Starkregen kaum vorherzusagen und kann für die Betroffenen sehr überraschend auftreten. Die Vorwarnzeiten, in denen noch kurzfristige Maßnahmen ergriffen werden können, sind deshalb sehr kurz oder gar nicht vorhanden. Insbesondere können auch kleinere Gewässer wie Bäche durch die Regenmengen plötzlich anschwellen, ausufern und zu Überflutungen führen.
 
Was passiert bei Starkregen?
Bei Überflutungen durch Starkregen kann der Boden den Niederschlag nicht mehr oder nicht schnell genug aufnehmen. Das Wasser fließt auf der Geländeoberfläche in Richtung des nächstgelegenen Gewässers oder anderer Tiefpunkte des Geländes wie Gräben, Senken oder Kellerräume.
Dabei können Überflutungen mit wenigen Zentimetern Tiefe insbesondere im Siedlungsbereich fast flächendeckend auftreten. Denn in Siedlungen sind die Böden größtenteils bebaut, also versiegelt. Über das Gebiet verteilt kann der Starkregen aber auch zu höheren Überflutungstiefen an unterschiedlichen Stellen führen. Vor allem in hügeligem oder bergigem Gelände haben durch Starkregen bedingte Sturzfluten hohe Strömungskräfte und können große Mengen an Treibgut (wie Holz, Heu- und Silageballen) und erodierte Materialien (wie Boden oder Geröll) mit sich reißen. Dieses Material kann sich dann beispielsweise an Engstellen wie Verdolungseinläufen oder Brücken sammeln und sie verstopfen. Durch den dabei verursachten Rückstau wird das umliegende Gelände überflutet und es kann zu weiteren schweren Schäden an Gebäuden und Infrastruktur kommen. Auch in der Ebene kann Starkregen Überflutungen verursachen. Da die großen Wassermengen zumeist über den Bemessungsgrenzen der Kanalnetze liegen, kann das Wasser nicht unterirdisch abfließen und die Regenmengen überfluten weite Flächen. Insbesondere Bebauung und Infrastruktur in den Senken können dabei erheblich geschädigt werden.
 
Wie kann man mit den Risiken durch Starkregen umgehen?
Starkregen können zwar nicht grundsätzlich verhindert werden, aber Betroffene können Maßnahmen treffen, um die Risiken und Schäden zu minimieren. Aufgrund der kurzen Vorwarnzeit ist die Vorsorge besonders wichtig. Bürgerin oder Bürger, Unternehmen und Kulturinstitution können und müssen selbst aktiv vorsorgen und sich vor Schäden durch Starkregen schützen. (vgl. § 5 Abs.2 WHG). Besonders zielgerichtet können Sie Vorsorgemaßnahmen auf dem eigenen Grundstück ergreifen, wenn die Gefahren und Risiken am eigenen Standort aus Starkregenkarten bekannt sind. Für Gebäudeeigentümerinnen und -eigentümer gibt es zahlreiche Informationsmaterialien zum Thema bauliche Vorsorge. Die Broschüre der Gemeinde gibt einen kurzen Überblick wie Sie Ihr Grundstück und Gebäude wirksam gegen Schäden von Starkregen wappnen können.
 
(Quelle: Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft BW/
www.hochwasser.baden-wuerttemberg.de/was-ist-starkregen-)
 
Ihre Gemeindeverwaltung

Meldung vom 16. Oktober 2024

Förderprogramm "Baden-Württemberg vernetzt" - kostenfreie Webseitenerstellung für Baden-Württemberg

Wir, der Förderverein für regionale Entwicklung e.V., bitten Sie als Kommune um Weitergabe des Informationsschreibens zu unserem Webseitenförderprogramm an Ihre Einrichtungen, Vereine und Unternehmen. Mit den "Azubi-Projekten" geben wir Auszubildenden und Studierenden (unter Anleitung erfahrener Ausbilder) die Möglichkeit, praktische Berufserfahrung an realen Webseitenprojekten zu sammeln. Im Rahmen dessen können sich Kommunen, Vereine, öffentliche und soziale Einrichtungen und kleinere Unternehmen kostenfrei eine Webseite erstellen lassen. Lediglich die Kosten für Domain und Webspeicher sind selbst zu tragen. Derzeit suchen wir im Rahmen des Förderprogramms "Baden-Württemberg vernetzt" neue Projektpartner aus Ihrer Region.
Bei der Erstellung der Webseiten werden natürlich Voraussetzungen zur Barrierefreiheit sowie geltende Datenschutzrichtlinien berücksichtigt, für die anschließende Pflege der Webseite wird den Projektpartnern ein bedienerfreundliches Redaktionssystem sowie ein kostenfreier Support zur Verfügung gestellt. Weitere Informationen finden Sie unter www.azubi-projekte.de
Da unsere Förderprogramme vorwiegend von persönlichen Weiterempfehlungen leben, bitten wir Sie, das im Anhang befindliche Informationsschreiben weiterzuleiten oder die beigefügte Pressemitteilung in Ihrem Amtsblatt zu veröffentlichen. Sollten Sie die Pressemitteilung zu Bearbeitungszwecken im Word-Format benötigen, geben Sie uns gerne einfach kurz Bescheid.
Für alle Ihre Rückfragen erreichen Sie uns von Montag bis Donnerstag in der Zeit von 8:30 Uhr bis 16:30 Uhr sowie Freitag von 8:30 Uhr bis ca. 15:00 Uhr unter der Rufnummer 0331 - 550 474 70.

Team „Azubi-Projekte“ vom Förderverein für regionale Entwicklung e.V.

Meldung vom 16. Oktober 2024

Vandalismus/ Sachbeschädigung an der Kinderkrippe Schatzkiste

In den letzten Tagen kam es bei der Kinderkrippe Schatzkiste vermehrt zu Vandalismus und Sachbeschädigung. Dabei wurde ein Gelage vor dem Eingangsbereich abgehalten. Der Eingangsbereich war voller Glasscherben von Alkoholflaschen, welche insbesondere für Kleinkinder sehr gefährlich sind. Darüber hinaus wurde der Müllereimer ausgeleert und der Unrat auf dem Gelände verteilt. Weiter wurde auch eine Flüssigkeit in den Briefkasten der Einrichtung geschüttet. Die Post war nass, verschmiert, verklebt und zum Teil nicht mehr lesbar. Die Gemeindeverwaltung Gutach im Breisgau hat zwischenzeitlich auch die Polizei in Waldkirch verständigt. Sachdienliche Hinweise zu dem Vorgang, die selbstverständlich vertraulich behandelt werden, bitte an die Gemeindeverwaltung Gutach im Breisgau, Herr Barth, Telefon 07685/98101-15 oder das Polizeirevier Waldkirch, 07681/4074-0.
 
Ihre Gemeindeverwaltung

Meldung vom 10. Oktober 2024

Ausfall Straßenbeleuchtungen

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,

derzeit erreichen uns vermehrt Meldungen über teilweise oder komplett ausgefallene Straßenbeleuchtungen in der Nacht in den Ortsteilen Gutach und Siegelau. Diese scheinen mit der Umstellung auf LED-Beleuchtung zusammenzuhängen. Wir sind diesbezüglich in enger Abstimmung mit der NetzeBW, um das Problem schnellstmöglich zu beheben.

Wir bedauern dies sehr und bitten um Geduld.
Ihre Gemeindeverwaltung

Meldung vom 10. Oktober 2024

Verkehrsregelung bei Bauarbeiten an und auf öffentlichen Straßen

Die Straße Alte Ziegelei in Gutach-Bleibach im Bereich Alte Ziegelei 1 wird vom 14.10.2024 bis 25.10.2024 wegen Erschließungsarbeiten voll gesperrt.
 
Wir bitten um Beachtung.
 
Ihre Gemeindeverwaltung

Meldung vom 08. Oktober 2024

Katastrophenschutzübung am 12. Oktober 2024 im gesamten Landkreis Emmendingen

Am Samstag, 12. Oktober 2024 findet im gesamten Landkreis Emmendingen eine umfassende Katastrophenschutzübung statt, an der zahlreiche Hilfsorganisationen beteiligt sein werden. Ziel der Übung ist es, die Zusammenarbeit zwischen den Hilfsorganisationen zu stärken und ihre Einsatzbereitschaft im Ereignisfall zu gewährleisten. Die Übung wird von 8:00 Uhr bis ca. 17:00 Uhr stattfinden. In diesem Zeitraum wird es zu einem verstärkten Einsatz von Einsatzfahrzeugen und weiteren Einsatzkräften im gesamten Landkreis kommen. Einige dieser Fahrzeuge werden mit Sondersignal (Blaulicht und Martinshorn) unterwegs sein. Das Landratsamt bittet alle Bürgerinnen und Bürger um Verständnis für mögliche Beeinträchtigungen und um erhöhte Aufmerksamkeit im Straßenverkehr.

Es besteht keine Gefahr für die Bevölkerung, es handelt sich um eine rein präventive Maßnahme zur Verbesserung des Katastrophenschutzes im Landkreis.

Meldung vom 08. Oktober 2024

Einladung zur Herbstübung

Liebe Gemeinde,

herzlich laden wir Sie zu unserer alljährlichen Herbstübung am Samstag, 19.10.2024, ein. Beginn der Übung ist um 15:30 Uhr in der Schulstraße 6 (Kindergarten St. Franziskus), 79261 Gutach in Breisgau.

Wir freuen uns über Ihr Kommen.
Freiwillige Feuerwehr der Gemeinde Gutach im Breisgau

Meldung vom 01. Oktober 2024

Verkehrsregelung bei Bauarbeiten an und auf öffentlichen Straßen

Im Ortsteil Bleibach wird die Dorfstraße und der Gehweg im Bereich Simonswälderstr. 66 (Neubau, Mehrfamilienhaus) im Zeitraum vom 07.10.2024 bis 30.11.2024 wegen der Neugestaltung der Außenanlage halbseitig gesperrt.
Wir bitten um Beachtung.

Ihre Gemeindeverwaltung