Aktuelles

Meldung vom 13. Mai 2024

Bundesweit über 350 Veranstaltungen

Der 14. Mai – Tag des Wanderns hat sich in ganz Deutschland zu einem wahren Wanderfest entwickelt. Bundesweit laden die Mitgliedsvereine des Deutschen Wanderverbands sowie Schulen, Kitas, aber auch Unternehmen und viele weitere Organisationen Menschen ein, um ihnen zu zeigen, wie vielfältig das Wandern ist.

Dr. Hans-Ulrich Rauchfuß ist Präsident des Deutschen Wanderverbands (DWV), der den 14. Mai – Tag des Wanderns veranstaltet: „Auch in diesem Jahr rechnen wir bundesweit mit mehr als 350 Veranstaltungen. Die Resonanz ist überwältigend.“ Die vielen Veranstaltungen machten deutlich, wie vielseitig das Wandern heute sei. Das Angebot reiche vom DWV-Gesundheitswandern©, bei dem sich kurze Wanderetappen mit einfachen physiotherapeutischen Übungen abwechseln, über Wanderungen für Familien und Kita-Gruppen bis hin zu Naturschutz-Exkursionen und Sonnenaufgang-Wanderungen sowie Feierabend-Wanderungen. „Da ist für jede und jeden etwas dabei“, sagt Rauchfuß, „mit dem 14. Mai – Tag des Wanderns tragen wir dazu bei, die umwelt- und klimaschonendste Outdoor-Freizeitbeschäftigung noch populärer zu machen.“

Besonders umwelt- und klimaschonend ist das Wandern, wenn die An- bzw. Abfahrt zum Start bzw. Ziel einer Wanderung mit dem ÖPNV oder Fahrgemeinschaften organisiert ist. Wie bei einem Angebot westlich von Koblenz zum 14. Mai – Tag des Wanderns. Dort geht es per Fahrgemeinschaften von dem Ort Adenau nach Hatzenport. Dann erwarten die Besuchenden urwüchsige Pfade an Steilhängen, Weinberge und sogar kleine Klettersteige. Bei Leipzig beginnt eine Wanderung am Bahnhof von Bad Lausick und führt dann zu zahlreichen Standorten früherer Mühlen. Dass der 14. Mai – Tag des Wanderns auch grenzüberschreitend begangen wird, zeigt eine geführte Wanderung auf alten Pfaden durch ehemalige Dörfer in Tschechien.
Die Zentralveranstaltung zum diesjährigen Tag des Wanderns unter Schirmherrschaft des niedersächsischen Ministerpräsidenten Stephan Weil findet statt in der Stadt Rotenburg (Wümme). Ausrichter ist der gleichnamige Landkreis, ein DWV-Fördermitglied. Erstmals findet damit eine Zentralveranstaltung zum Tag des Wanderns in Niedersachsen statt. Ministerpräsident Weil: „Der Freizeitsport Wandern erfreut sich in Niedersachsen wachsender Beliebtheit. Dass das Flachlandwandern bei uns so beliebt geworden ist, liegt sicher auch an den Nordpfaden im Landkreis Rotenburg (Wümme). Die Nordpfade zeigen beispielhaft, wie der Wandertourismus heute funktionieren kann. Maßgeblich für das Angebot ist neben dem Touristikverband des Landkreises das große ehrenamtliche Engagement, für das ich mich ausdrücklich bedanke. Ohne die Wegepatinnen und -paten sowie weiterer privater Unterstützung wären die Pflege und der Unterhalt der Nordpfade für den Landkreis Rotenburg kaum zu stemmen.“ In Rotenburg (Wümme) wird die Niedersächsische Ministerin für Inneres und Sport, Daniela Behrens, Ministerpräsident Weil vertreten.

Hauptsponsor des 14. Mai – Tag des Wanderns ist die Sparkassen-Finanzgruppe. „Seit mehr als 200 Jahren verstehen die Sparkassen die Förderung des Gemeinwohls als ihren Auftrag: Sie fördern Vereine, Initiativen und soziale Einrichtungen, die wichtige Beiträge in allen Bereichen der Gesellschaft leisten. Daher steht die Sparkassen-Finanzgruppe auch an der Seite des Deutschen Wanderverbandes und fördert den Tag des Wanderns 2024. Hier vereinen sich sportliche und kulturelle Aspekte mit großem ehrenamtlichem Engagement und Naturschutz,“ sagt Prof. Dr. Ulrich Reuter, Präsident des Deutschen Sparkassen- und Giroverbandes.

Über die einzelnen Veranstaltungen zum 14. Mai – Tag des Wanderns informiert die Seite https://www.tag-des-wanderns.de. Interessierte erfahren dort alles Wissenswerte über alle beim DWV gemeldeten Touren inklusive Ansprechpersonen, Zeit, Treffpunkt und die jeweiligen Themen.

Der Tag des Wanderns wird von der Sparkassen Finanzgruppe als Hauptsponsor unterstützt sowie durch die Partner LOWA, komoot, Wikinger Reisen, KOMPASS Verlag und ADDITIVA Magnesium.

Meldung vom 13. Mai 2024

Zustellung der Wahlbenachrichtigungen für die Kommunal- und Europawahl am 9. Juni 2024

Derzeit werden die Wahlbenachrichtigungen für die Kommunal- und Europawahl am 09.06.2024 zugestellt.

Sollten Sie bis zum 19.05.2024 keine Wahlbenachrichtigung erhalten haben, wenden Sie sich bitte an die Gemeindeverwaltung Gutach im Breisgau, Wahlamt, Frau Klausmann, Tel.: 07685/9101-14.

Achten Sie bitte darauf, dass Wahlbenachrichtigungen von Empfängern, deren Namen nicht auf den Briefkasten genannt ist, nicht zugestellt werden können.

Ihre Gemeindeverwaltung

Meldung vom 06. Mai 2024

Verkehrsregelung bei Bauarbeiten an und auf öffentlichen Straßen

Die Straße Eulenwaldweg in Gutach-Bleibach im Bereich vor der Brücke (aus Siegelau kommend) ist im Zeitraum vom 03.05.2024 bis 28.06.2024 wegen Verlegung der Ortsnetzleitung voll gesperrt.

Wir bitten um Beachtung.
 
Ihre Gemeindeverwaltung
 

Meldung vom 30. April 2024

Seniorenausflug Siegelau am Mittwoch, 26. Juni 2024

Liebe Seniorinnen und Senioren,
wir freuen uns endlich wieder einen Seniorenausflug für alle reiselustigenSeniorinnen und Senioren aus Siegelau anbieten zu können. Zusammen mit demDRK Ortsverband Gutach-Bleibach e.V. haben wir uns folgende Reiseroute fürunseren diesjährigen Ausflug ausgesucht:
Bodensee: Überlingen
Start der Fahrtroute Richtung Simonswald – Donaueschingen.Frühstückspause in der Altstadt von Donaueschingen oder in der Autoraststätte.In den Orten Überlingen oder Meersburg gibt es ein gemeinsames Mittagessenund Aufenthalt am See.
Rückfahrt mit dem Schätzle Bus Richtung Stockach – Eigeltingen.Kaffeeaufenthalt im Ausflugslokal Lochmühle.Danach geht es weiter Richtung Aach am Aachtopf - Engen und zurück RichtungElztal. Ankunft im Elztal um ca. 18:30 Uhr.Zum Abschluss besteht die Möglichkeit zum gemütlichen Abendessen im GasthausBären.
Abfahrt ist um 8:00 Uhr beim Gasthaus „Hirschen“,Zusteigemöglichkeit beim Gasthaus „Bären“.
Anmeldungen für den Ausflug sind ab sofort auf demRathaus bei Frau Senger zwischen 8:00 – 12:00 Uhr, Tel.: 07685/9101-12 odergemeinde@gutach.de möglich.
Von jedem Teilnehmer ist ein Eigenanteil in Höhe von 10 € an der Fahrt zuentrichten. Der Betrag wird im Bus eingesammelt.
Ich freue mich, mit einem hoffentlich vollbesetzten Reisebus zu einer geselligenAusflugsfahrt aufzubrechen und grüße Sie bis dahin sehr herzlich.
IhrSebastian Rötzer,Bürgermeister

Meldung vom 30. April 2024

Hinweis der Böllerschützen Bleibach!

Die Böllerschützen Bleibach werden am 30. April 2024 nach dem Maibaumstellen um ca. 19:00 Uhr beim Maibaum Böllerschüsse abgeben.

Traditionell werden die Böllerschützen am 1. Mai 2024 um 8:00 Uhr bei der Ölberggrotte Bleibach Böllerschüsse abgeben.

Kurt Beckmann,
Schussmeister

Meldung vom 29. April 2024

Eigentümer von Schmuckstücken gesucht

Bereits im Januar konnte die Kriminalpolizei Freiburg mit Unterstützung des Polizeipräsidiums Offenburg zwei Männer bei einem Wohnungseinbruch in Baden-Baden auf frischer Tat festnehmen. Nach umfangreichen Ermittlungen können den Tatverdächtigen sieben Wohnungseinbrüche im Raum Freiburg und Offenburg zugeordnet werden. Im Weiteren wurde ein sogenannter "Bunker" aufgefunden, in dem Diebesgut gelagert wurde, welches zwischenzeitlich mehreren Tatorten zugeordnet werden konnte.

Die Kriminalpolizei Freiburg (Tel.: 0761-882-2880) hat sichergestellte Schmuckstücke, die bislang noch keinem Eigentümer zugeordnet werden konnten, veröffentlicht.

Sie können unter folgendem Link eingesehen werden:

https://fahndung.polizei-bw.de/tracing/ppfr-zuordnung-von-diebesgut/

Meldung vom 29. April 2024

Das Bürgermeisteramt informiert!

Am Donnerstag und Freitag, 02.05 - 03.05.2024 ist die Gemeindeverwaltung ganztägig geschlossen.
In dringenden Fällen der Wasserversorgung ist unter der Telefon-Nr. 0175/6036555 ein Notdienst eingerichtet.
Am Montag, 06.05.2024 sind wir wieder zu den üblichen Öffnungszeiten für Sie da. 

Ihre Gemeindeverwaltung

Meldung vom 29. April 2024

Redaktionsschluss wird vorverlegt!

Wegen der Schließungstage des Rathauses am 2. und 3. Mai 2024 der Redaktionsschluss für die KW 19 (Erscheinungstag: Mittwoch, 08.05.2024) auf Dienstag, 30.04.2024 vorverlegt.

Wir bitten um Beachtung!

Ihre Gemeindeverwaltung

Meldung vom 29. April 2024

Was haben Kindererziehungszeiten mit der Rente zu tun?

Eltern begegnen in vielen Bereichen – ob privat, beruflich oder auf Social Media – zahlreichen Informationen, dass Kinder eine direkte Auswirkung auf die Höhe ihrer Rente haben. Aber wie sieht es tatsächlich aus und was ist dabei zu beachten? Die Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg beantwortet die wichtigsten Fragen zum Thema.

Was haben Kindererziehungszeiten mit der Rente zu tun?
Für die Erziehung ihrer Kinder stecken viele Eltern beruflich zurück, arbeiten in Teilzeit oder gar nicht mehr. Um möglicherweise hieraus resultierende Nachteile für die spätere Rente auszugleichen, können Kindererziehungszeiten in der gesetzlichen Rentenversicherung gutgeschrieben werden: Für Geburten vor 1992 bis zu 30 Monate, für Geburten ab 1992 bis zu 36 Monate. Die Zahlung von Pflichtbeiträgen an die Rentenkasse übernimmt der Bund für diese Monate. Die Höhe entspricht den Beiträgen eines Versicherten mit einem Bruttogehalt von derzeit rund 3.600 Euro im Monat. Die Erziehung eines Kindes erhöht die Rente aktuell damit ungefähr um 110 Euro pro Monat.
Hinzu kommen für jedes Kind zehn Jahre Berücksichtigungszeiten wegen Kindererziehung. Eltern können damit Lücken in der Versicherungsbiografie schließen, die dadurch zu einer besseren Bewertung anderer Zeiten führen. Zudem sind diese wertvoll für die Mindestversicherungszeiten für eine vorgezogene Altersrente.

Wer bekommt diese gutgeschrieben?
Die Kindererziehungszeit sowie die Berücksichtigungszeit wegen Kindererziehung wird nur einem Elternteil zugeordnet – demjenigen, der das Kind überwiegend erzogen hat. Erziehen Sie als Mutter und Vater Ihr Kind gemeinsam, ohne dass der Erziehungsanteil eines Elternteils überwiegt, erhält grundsätzlich die Mutter die Zeiten. Soll der Vater die Kindererziehungszeit und die Berücksichtigungszeit wegen Kindererziehung erhalten, obwohl er das Kind nicht überwiegend erzieht, müssen Sie für die Zukunft eine übereinstimmende gemeinsame Erklärung abgeben. Diese Erklärung kann auch rückwirkend, höchstens jedoch für zwei Kalendermonate, abgegeben werden.

Erscheinen diese automatisch in meinem Versicherungskonto?
Sowohl Kindererziehungs- als auch Berücksichtigungszeiten werden im Versicherungskonto nur auf Antrag gespeichert.

Wann und wie soll ich die Kindererziehungszeiten melden?
Es reicht aus, den Antrag auf Feststellung der Zeiten der Kindererziehung zu stellen, wenn Ihr Kind das zehnte Lebensjahr vollendet hat. Nur wenn Sie einen Riestervertrag besparen, empfiehlt sich die Antragstellung bereits am Tag nach der Vollendung des vierten Lebensjahres des Kindes. Sollen die Zeiten dem Vater zugeordnet werden, muss eine sogenannte gemeinsame Erklärung sofort abgegeben werden, da diese nur für die Zukunft und zwei Kalendermonate rückwirkend gilt.

Wo kann ich die Kindererziehungszeiten melden?
Der Antrag – bekannt auch als Formular V0800 - kann bequem mit den Online-Diensten der DRV BW gestellt werden. Hier können Sie auch eine gemeinsame Erklärung abgeben (V0820). Details auf unserer Themenseite www.drv-bw.de/Altersvorsorge/Frauen
Wichtig: Sind diese Zeiten einmal im Versicherungskonto erfasst, werden sie automatisch bei der Rentenberechnung berücksichtigt. Daher ist ein erneuter Antrag von Rentnerinnen und Rentnern nicht notwendig und muss deshalb abgelehnt werden.

Woher weiß ich, ob ich die Kindererziehungszeiten bei der DRV BW schon gemeldet habe?
Wer Kinder hat, sollte im Versicherungsverlauf vor allem den Passus „Kindererziehungszeit“ im Blick haben.
Unter https://www.eservice-drv.de/SelfServiceWeb/ können Elternteile ihren Versicherungsverlauf sowie weitere Unterlagen, beispielsweise die Renteninformation oder eine Lückenauskunft, unkompliziert auf digitalem Weg anfordern.

Weitere Fragen? An wen kann ich mich wenden?
Ihre Fragen beantworten wir am kostenlosen Servicetelefon. Sie erreichen uns unter 0800 1000 4800. Ansprechpartnerinnen und -partner zur regionalen Beratung – online, telefonisch, per Video oder vor Ort finden Sie unter www.drv-bw.de/kontakt

Weitere Infos bietet das kostenfreie Faltblatt „Kindererziehung: Ihr Plus für die Rente“. Zu finden mit allen wichtigen Antragsformulare auf der Themenseite unter www.drv-bw.de/Altersvorsorge/Frauen