Abruf des aktuellen Bearbeitungsstatus nach der Beantragung Ihres Ausweisdokumentes
Liebe Bürgerinnen und Bürger,
über den nachfolgenden Link können Sie den Bearbeitungsstatus Ihres beantragten Ausweisdokumentes – Personalausweis/Reisepass – abfragen.
Die Personalausweise und Reisepässe werden nach Beantragung bei der Bundesdruckerei in Berlin bestellt und werden nach erfolgreicher Produktion an die einzelnen Gemeinde verschickt. Da die Gemeinde keinen Zugriff auf ein Portal der Bundesdruckerei hat, ist dies die einzige Möglichkeit für den jeweiligen Antragstellenden den aktuellen Bearbeitungsstand abzurufen um ggf. die Bearbeitungsdauer explizit abschätzen zu können. Weiterhin besteht ab 1. Mai 2025 die Möglichkeit die biometrischen Lichtbilder bei der Passbehörde zu machen sowie sich das beantragte Ausweisdokumente gegen zusätzliche Kostenübernahme in Höhe von 15,00 Euro nach Hause zu versenden. Somit wäre diese Vorgehensweise eine interessante Weiterentwicklung im Rahmen der Digitalisierungspflicht in Deutschland.
Bitte beachten Sie, die beantragten Ausweisdokumente können nur dann zugeschickt werden, wenn die antragstellende Person zudem im Besitz eines weiteren gültigen Ausweisdokumentes ist. Sprich bei der Beantragung eines Personalausweises wird der Bisherige direkt bei Antragstellung des Neuen entwertet oder eingezogen. Somit muss dann ein gültiger Reisepass vorliegen, damit man sich in dieser Zeit in Deutschland und Europaweit ausweisen kann. Die Ausweispflicht in Deutschland besteht mit Vollendung des 16. Lebensjahres. Auch wichtig zu wissen ist, bei Zusendung der Ausweisdokumente an den Wohnort, muss eine persönliche Übergabe an die antragstellende Person gewährleistet sein. Inwiefern die Auslieferungszeiten sind, kann die Gemeinde nicht abschätzen und es liegt auch nicht in ihrem Ermessensspielraum.
Achtung: Es kann keine andere Person, auch nicht die Familienangehörige selbst, zur Annahme des Ausweisdokumentes am Wohnort bevollmächtigt werden.
Über den nachfolgenden Link erhalten Sie Einblick über den aktuellen Bearbeitungsstand Ihres Ausweisdokumentes.
Die Möglichkeit des Abrufes dient als Hilfestellung/Service der Gemeindeverwaltung, damit die Antragsteller die Bearbeitungsdauer explizit eingrenzen können.
Hier geht es zum Abruf des Bearbeitungsstatus.