Aktuelles

Meldung vom 26. Februar 2025

Wer vermisst seinen Hund?

Seit einiger Zeit streunt im Ortsteil Gutach ein Hund ohne Halsband/Hundemarke herum. Er wurde auch auf dem Schönwasen beim Friedhof gesehen. Er ist wohl sehr hungrig, aber auch ängstlich und verstört. Wer kann Hinweise geben oder vermisst ihn, gerne melden unter Tel.: 07685/9101-13 Frau Weber oder Gemeinde@gutach.de.
Ihre Gemeindeverwaltung

Meldung vom 26. Februar 2025

„Wie werde ich Kindertagespflegeperson?“ - Online-Informationsveranstaltung

Als Kindertagespflegeperson können Sie bis zu 5 Kinder gleichzeitig bei sich zuhause, im Haushalt der Eltern oder in anderen, geeigneten Räumen betreuen. Diese familiennahe Betreuung lässt sich mit der Betreuung Ihrer eigenen Kinder sehr gut vereinbaren.

Welche Voraussetzungen braucht es um eine qualifizierte Kindertagespflegeperson zu werden?
Wie sieht die Qualifizierung dafür aus?
Solche und weitere Fragen werden bei dieser Infoveranstaltung besprochen.

Um mehr über die Tätigkeit einer Kindertagespflegeperson zu erfahren, bieten wir Interessierten zwei Online-Infoveranstaltungen an:
Freitag, 14.03.2025, 10.00 Uhr   oder
Montag, 17.03.2025, 20.00 Uhr

Wenn sie Interesse an einem dieser Termine haben, schicken wir ihnen gerne zeitnah den Link hierfür zu. Schreiben sie uns einfach eine Mail.
Die Anmeldung zum Kurs kann nach einem persönlichen Kennenlerngespräch mit der zuständigen Fachberaterin erfolgen.
Wenn Sie Fragen im Vorfeld haben, freuen wir uns, wenn Sie mit uns Kontakt aufnehmen.

Kinderschutzbund Waldkirch e.V.
Mail: info@kinderschutzbund-waldkirch.de   Tel. 07681/9020    
Tagesmütterverein Denzlingen e.V.
Mail: tagespflege@tagesmuetterverein-denzlingen.de    Tel. 0173-5850793
Kinderschutzbund Emmendingen e.V.
Mail: kinderschutzbund-emmendingen@t-online.de  Tel. 07641/6033

Meldung vom 26. Februar 2025

Wasserzähler-Wechsel in der Gemeinde Gutach im Breisgau

Ab dem 01.03.2025 werden in der Gemeinde Gutach im Breisgau durch unsere Gemeindemitarbeiter, auf Grund Vorschrift des Eichamtes Baden-Württemberg, die Wasserzähler ausgewechselt, welche im Zeitraum von 2025 bis 2027 ablaufen. Um die Auswechslung zu erleichtern, werden die Grundstückseigentümer/innen gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass die Zähler ungehindert zugänglich sind.

Auch in diesem Jahr verbaut die Gemeinde Gutach im Breisgau Funkzähler, um den Aufwand, die Kosten und die Fehlerquote der Ablesungen zu minimieren.Wer keinen Funkzähler möchte, muss bei der Gemeinde Gutach im Breisgau einen Widerspruchsantrag stellen. Dieser ist über die Gemeindekasse erhältlich. kasse@gutach.de

Die Kosten der Ablesung werden den Eigentümer/innen in Rechnung gestellt.

Kurzinformation zu Funkzählern
Elektromagnetische Umweltverträglichkeit
Ein aktuelles UMTS-Handy besitzt zum Beispiel eine durchschnittliche Leistung von 250 Milliwatt. Ein GSM-Handy sendet sogar mit 2000 Milliwatt (mW). Die funkenden Zähler senden sehr schwache Signale mit einer maximalen Sendeleistung von nur 10 mW. Die Nähe zu Personen beträgt bei Handys 0-5cm, bei Funkzählern 0,5 –5m. Der Zähler hat eine Gesamtsendedauer von 15-800 Sekunden/Jahr

Bei einem Telefonat von ca. 20 Sekunden strahlt ein Handy ungefähr so viel Energie ab wie ein Funkzähler in einem ganzen Jahr.

Die gesetzlichen Grenzwerte werden somit weit unterschritten.

Ihre Gemeindeverwaltung

Meldung vom 25. Februar 2025

Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung über Fasnet

Am Schmutzigen Donnerstag, 27.02.2025, ist das Rathaus von 08:00 – 12:30 Uhr und von 14:00 – 16:00 Uhr geöffnet. Am Freitag, 28.02.2025, und am Rosenmontag, 03.03.2025, ist die Gemeindeverwaltung ganztägig geschlossen. In dringenden Fällen der Wasserversorgung ist unter der Telefon-Nr. 0175/603655 ein Notdienst eingerichtet.

Am Dienstag, 04.03.2025, sind wir von 08:00 – 12:30 Uhr für Sie da.

Ihre Gemeindeverwaltung

Meldung vom 19. Februar 2025

STADTRADELN 2025

Das Jahr hat dynamisch begonnen, der Blick richtet sich bereits zur Jahresmitte und damit auch auf den möglichen Zeitraum für das gemeinsame STADTRADELN in Landkreis und Region. Die 3-wöchige Klimaschutz-Aktion zur Sichtbarmachung der Relevanz des Fahrradverkehrs erfreut sich konstanter Beliebtheit und richtet immer wieder die erforderliche Aufmerksamkeit auf Fahrrad und Pedelec als umweltfreundliche Alternative zum KFZ. Wir sind sicher, auch aus Ihrem Verein waren beim letzten Mal viele Mitglieder dabei und haben Sie vielleicht auch bereits gefragt, wann die Aktion denn in diesem Jahr stattfinden wird?

Daher hat sich die ganze Region inkl. PETR Sélestat Alsace Centrale wieder intensiv abgestimmt und plant das nächste STADTRADELN von

Sa., 28.06., – Fr., 18.07.2025

Die Aktion wird voraussichtlich wieder gefördert durch die Initiative RadKULTUR des Verkehrsministeriums Baden-Württemberg, wodurch im Falle einer gemeinsamen Teilnahme den Städten/Gemeinden und dem Landkreis keine Teilnahmegebühren anfallen. Das Land BW hat hierzu allerdings derzeit noch nicht die Konditionen veröffentlicht.
 Wir freuen uns gemeinsam mit Ihnen noch mehr Menschen in der Region zur Nutzung des Fahrrads zu bewegen! Bitte geben Sie die Information über die Terminierung des diesjährigen STADTRADELNs an Ihre Familienmitglieder weiter. Wir würden uns im Namen der Gemeinde Gutach im Breisgau freuen, wenn wir wieder so viel wie möglich Kilometer sammeln können. Lasst uns gemeinsam unserer Umwelt etwas Gutes tun.
 
Bei Rückfragen dürfen Sie sich gerne an das Bürgerbüro, Frau Spitz unter Tel.: 07685/9101-11 oder per E-Mail an spitz@gutach.de wenden.

Meldung vom 13. Februar 2025

Versicherungsschutz von Wahlhelfenden bei der Bundestagswahl 2025

Wenn am 23. Februar 2025 die Bundestagswahl stattfindet, sind zahlreiche engagierte Bürgerinnen und Bürger im ehrenamtlichen Einsatz: Sie sorgen für die ordnungsgemäße Durchführung der Wahlen, werten die Stimmzettel aus und stellen das Wahlergebnis in ihrem Wahlbezirk fest. Die Unfallkasse Baden-Württemberg (UKBW) garantiert den Wahlhelferinnen und Wahlhelfer dabei einen automatischen und kostenfreien Versicherungsschutz.
Meldung vom 13. Februar 2025

1. März ist Fristende zum Zurückschneiden von Anpflanzungen

In Kürze beginnt wieder die sogenannte "Vegetationszeit", die vom 1. März bis 30. September dauert. Daher möchten wir alle Grundstückseigentümer sowie Nutzungsberechtigte von Grundstücken daran erinnern, dass gemäß § 43 Abs. 2 NatSchG in dieser „Vegetationszeit“ Hecken, lebende Zäune, Bäume, Gebüsche, Schilf- und Röhricht bestände nicht gefällt, gerodet, abgeschnitten oder auf andere Weise zerstört werden dürfen.