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Aktuelles

Zustellung der Wahlbenachrichtigungen für die Kommunal- und Europawahl am 9. Juni 2024 Meldung vom 13. Mai 2024

Derzeit werden die Wahlbenachrichtigungen für die Kommunal- und Europawahl am 09.06.2024 zugestellt.

Sollten Sie bis zum 19.05.2024 keine Wahlbenachrichtigung erhalten haben, wenden Sie sich bitte an die Gemeindeverwaltung Gutach im Breisgau, Wahlamt, Frau Klausmann, Tel.: 07685/9101-14.

Achten Sie bitte darauf, dass Wahlbenachrichtigungen von Empfängern, deren Namen nicht auf den Briefkasten genannt ist, nicht zugestellt werden können.

Ihre Gemeindeverwaltung

Öffentliche Bekanntmachung über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis Meldung vom 08. Mai 2024

Verkehrsregelung bei Bauarbeiten an und auf öffentlichen Straßen Meldung vom 06. Mai 2024

Die Straße Eulenwaldweg in Gutach-Bleibach im Bereich vor der Brücke (aus Siegelau kommend) ist im Zeitraum vom 03.05.2024 bis 28.06.2024 wegen Verlegung der Ortsnetzleitung voll gesperrt.

Wir bitten um Beachtung.
 
Ihre Gemeindeverwaltung
 

Seniorenausflug Siegelau am Mittwoch, 26. Juni 2024 Meldung vom 30. April 2024

Liebe Seniorinnen und Senioren,
wir freuen uns endlich wieder einen Seniorenausflug für alle reiselustigenSeniorinnen und Senioren aus Siegelau anbieten zu können. Zusammen mit demDRK Ortsverband Gutach-Bleibach e.V. haben wir uns folgende Reiseroute fürunseren diesjährigen Ausflug ausgesucht:
Bodensee: Überlingen
Start der Fahrtroute Richtung Simonswald – Donaueschingen.Frühstückspause in der Altstadt von Donaueschingen oder in der Autoraststätte.In den Orten Überlingen oder Meersburg gibt es ein gemeinsames Mittagessenund Aufenthalt am See.
Rückfahrt mit dem Schätzle Bus Richtung Stockach – Eigeltingen.Kaffeeaufenthalt im Ausflugslokal Lochmühle.Danach geht es weiter Richtung Aach am Aachtopf - Engen und zurück RichtungElztal. Ankunft im Elztal um ca. 18:30 Uhr.Zum Abschluss besteht die Möglichkeit zum gemütlichen Abendessen im GasthausBären.
Abfahrt ist um 8:00 Uhr beim Gasthaus „Hirschen“,Zusteigemöglichkeit beim Gasthaus „Bären“.
Anmeldungen für den Ausflug sind ab sofort auf demRathaus bei Frau Senger zwischen 8:00 – 12:00 Uhr, Tel.: 07685/9101-12 odergemeinde@gutach.de möglich.
Von jedem Teilnehmer ist ein Eigenanteil in Höhe von 10 € an der Fahrt zuentrichten. Der Betrag wird im Bus eingesammelt.
Ich freue mich, mit einem hoffentlich vollbesetzten Reisebus zu einer geselligenAusflugsfahrt aufzubrechen und grüße Sie bis dahin sehr herzlich.
IhrSebastian Rötzer,Bürgermeister

Hinweis der Böllerschützen Bleibach! Meldung vom 30. April 2024

Die Böllerschützen Bleibach werden am 30. April 2024 nach dem Maibaumstellen um ca. 19:00 Uhr beim Maibaum Böllerschüsse abgeben.

Traditionell werden die Böllerschützen am 1. Mai 2024 um 8:00 Uhr bei der Ölberggrotte Bleibach Böllerschüsse abgeben.

Kurt Beckmann,
Schussmeister

Eigentümer von Schmuckstücken gesucht Meldung vom 29. April 2024

Bereits im Januar konnte die Kriminalpolizei Freiburg mit Unterstützung des Polizeipräsidiums Offenburg zwei Männer bei einem Wohnungseinbruch in Baden-Baden auf frischer Tat festnehmen. Nach umfangreichen Ermittlungen können den Tatverdächtigen sieben Wohnungseinbrüche im Raum Freiburg und Offenburg zugeordnet werden. Im Weiteren wurde ein sogenannter "Bunker" aufgefunden, in dem Diebesgut gelagert wurde, welches zwischenzeitlich mehreren Tatorten zugeordnet werden konnte.

Die Kriminalpolizei Freiburg (Tel.: 0761-882-2880) hat sichergestellte Schmuckstücke, die bislang noch keinem Eigentümer zugeordnet werden konnten, veröffentlicht.

Sie können unter folgendem Link eingesehen werden:

https://fahndung.polizei-bw.de/tracing/ppfr-zuordnung-von-diebesgut/

Das Bürgermeisteramt informiert! Meldung vom 29. April 2024

Am Donnerstag und Freitag, 02.05 - 03.05.2024 ist die Gemeindeverwaltung ganztägig geschlossen.
In dringenden Fällen der Wasserversorgung ist unter der Telefon-Nr. 0175/6036555 ein Notdienst eingerichtet.
Am Montag, 06.05.2024 sind wir wieder zu den üblichen Öffnungszeiten für Sie da. 

Ihre Gemeindeverwaltung

Redaktionsschluss wird vorverlegt! Meldung vom 29. April 2024

Wegen der Schließungstage des Rathauses am 2. und 3. Mai 2024 der Redaktionsschluss für die KW 19 (Erscheinungstag: Mittwoch, 08.05.2024) auf Dienstag, 30.04.2024 vorverlegt.

Wir bitten um Beachtung!

Ihre Gemeindeverwaltung

Was haben Kindererziehungszeiten mit der Rente zu tun? Meldung vom 29. April 2024

Eltern begegnen in vielen Bereichen – ob privat, beruflich oder auf Social Media – zahlreichen Informationen, dass Kinder eine direkte Auswirkung auf die Höhe ihrer Rente haben. Aber wie sieht es tatsächlich aus und was ist dabei zu beachten? Die Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg beantwortet die wichtigsten Fragen zum Thema.

Was haben Kindererziehungszeiten mit der Rente zu tun?
Für die Erziehung ihrer Kinder stecken viele Eltern beruflich zurück, arbeiten in Teilzeit oder gar nicht mehr. Um möglicherweise hieraus resultierende Nachteile für die spätere Rente auszugleichen, können Kindererziehungszeiten in der gesetzlichen Rentenversicherung gutgeschrieben werden: Für Geburten vor 1992 bis zu 30 Monate, für Geburten ab 1992 bis zu 36 Monate. Die Zahlung von Pflichtbeiträgen an die Rentenkasse übernimmt der Bund für diese Monate. Die Höhe entspricht den Beiträgen eines Versicherten mit einem Bruttogehalt von derzeit rund 3.600 Euro im Monat. Die Erziehung eines Kindes erhöht die Rente aktuell damit ungefähr um 110 Euro pro Monat.
Hinzu kommen für jedes Kind zehn Jahre Berücksichtigungszeiten wegen Kindererziehung. Eltern können damit Lücken in der Versicherungsbiografie schließen, die dadurch zu einer besseren Bewertung anderer Zeiten führen. Zudem sind diese wertvoll für die Mindestversicherungszeiten für eine vorgezogene Altersrente.

Wer bekommt diese gutgeschrieben?
Die Kindererziehungszeit sowie die Berücksichtigungszeit wegen Kindererziehung wird nur einem Elternteil zugeordnet – demjenigen, der das Kind überwiegend erzogen hat. Erziehen Sie als Mutter und Vater Ihr Kind gemeinsam, ohne dass der Erziehungsanteil eines Elternteils überwiegt, erhält grundsätzlich die Mutter die Zeiten. Soll der Vater die Kindererziehungszeit und die Berücksichtigungszeit wegen Kindererziehung erhalten, obwohl er das Kind nicht überwiegend erzieht, müssen Sie für die Zukunft eine übereinstimmende gemeinsame Erklärung abgeben. Diese Erklärung kann auch rückwirkend, höchstens jedoch für zwei Kalendermonate, abgegeben werden.

Erscheinen diese automatisch in meinem Versicherungskonto?
Sowohl Kindererziehungs- als auch Berücksichtigungszeiten werden im Versicherungskonto nur auf Antrag gespeichert.

Wann und wie soll ich die Kindererziehungszeiten melden?
Es reicht aus, den Antrag auf Feststellung der Zeiten der Kindererziehung zu stellen, wenn Ihr Kind das zehnte Lebensjahr vollendet hat. Nur wenn Sie einen Riestervertrag besparen, empfiehlt sich die Antragstellung bereits am Tag nach der Vollendung des vierten Lebensjahres des Kindes. Sollen die Zeiten dem Vater zugeordnet werden, muss eine sogenannte gemeinsame Erklärung sofort abgegeben werden, da diese nur für die Zukunft und zwei Kalendermonate rückwirkend gilt.

Wo kann ich die Kindererziehungszeiten melden?
Der Antrag – bekannt auch als Formular V0800 - kann bequem mit den Online-Diensten der DRV BW gestellt werden. Hier können Sie auch eine gemeinsame Erklärung abgeben (V0820). Details auf unserer Themenseite www.drv-bw.de/Altersvorsorge/Frauen
Wichtig: Sind diese Zeiten einmal im Versicherungskonto erfasst, werden sie automatisch bei der Rentenberechnung berücksichtigt. Daher ist ein erneuter Antrag von Rentnerinnen und Rentnern nicht notwendig und muss deshalb abgelehnt werden.

Woher weiß ich, ob ich die Kindererziehungszeiten bei der DRV BW schon gemeldet habe?
Wer Kinder hat, sollte im Versicherungsverlauf vor allem den Passus „Kindererziehungszeit“ im Blick haben.
Unter https://www.eservice-drv.de/SelfServiceWeb/ können Elternteile ihren Versicherungsverlauf sowie weitere Unterlagen, beispielsweise die Renteninformation oder eine Lückenauskunft, unkompliziert auf digitalem Weg anfordern.

Weitere Fragen? An wen kann ich mich wenden?
Ihre Fragen beantworten wir am kostenlosen Servicetelefon. Sie erreichen uns unter 0800 1000 4800. Ansprechpartnerinnen und -partner zur regionalen Beratung – online, telefonisch, per Video oder vor Ort finden Sie unter www.drv-bw.de/kontakt

Weitere Infos bietet das kostenfreie Faltblatt „Kindererziehung: Ihr Plus für die Rente“. Zu finden mit allen wichtigen Antragsformulare auf der Themenseite unter www.drv-bw.de/Altersvorsorge/Frauen

Informationen der Deutschen Bahn AG über Bauarbeiten auf der Rheintalbahn - Zugausfälle und Ersatzverkehr im Monat Mai 2024 Meldung vom 29. April 2024

Sehr geehrte Damen und Herren,
 
hiermit möchte ich Sie über die Bauarbeiten auf der Rheintalbahn im Monat Mai 2024 informieren. Detaillierte Informationen zu den jeweiligen Bauarbeiten entnehmen Sie bitte dem beigefügten Plakat (443 KB).

Beachten Sie die vom Zugverkehr abweichenden Fahrzeiten der Busse. Die Fahrpläne sind in der Reiseauskunft auf bahn.de eingearbeitet. Weitere tagesaktuelle Informationen zu unseren Baustellen finden Sie im Internet unter bauinfos.deutschebahn.com (mit baubedingten Fahrplanänderungen per E-Mail als Newsletter) sowie speziell für die Rheintalbahn unter bauinfos.deutschebahn.com/kbs/702.

Ihre DB Regio AG Baden-Württemberg

Wahlscheinantrag bequem per Internet

Zu den Europa- und Kommunalwahlen am 09.06.2024 kann die Erteilung eines Wahlscheins schriftlich, elektronisch (z.B. per E-Mail, Internet) oder durch persönliche Vorsprache bei der Gemeindeverwaltung beantragt werden. Telefonische Anträge und Anträge per SMS sind nicht zulässig.

Wir bieten für Sie die Beantragung eines Wahlscheins per Internet. Hierzu verwenden Sie bitte folgenden Link:

https://briefwahl.komm.one/intelliform/forms/komm.one/km-ewo/pool/wahlscheinantrag/bw-west/wahlscheinantrag/index?ags=08316014

Beim Aufruf des Links zur Kommunal- und Europawahl erhalten Sie ein Erfassungsformular für Ihre Antragsdaten. Die Daten auf Ihrer Wahlbenachrichtigung müssen Sie in das Antragsformular eintragen. Ihnen steht es offen, sich die Unterlagen nach Hause oder an eine abweichende Versandanschrift senden zu lassen.

Für die automatische Prüfung Ihrer Daten benötigen wir unter anderem die Eingabe ihrer Wahlbezirks- und Wählernummer. Sollten Ihre Antragsdaten nicht mit unserem dialogisierten Wählerverzeichnis übereinstimmen, erhalten Sie automatisch einen Hinweis.

Alternativ können Sie Ihren Wahlscheinantrag auch rasch und einfach mit Ihrem Mobilgerät über den QR-Code auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung aufrufen.
Die meisten Daten sind hier bereits hinterlegt- Sie erfassen nur Ihr Geburtsdatum und möglicherweise noch eine abweichende Versandadresse.

Ihre Antragsdaten werden verschlüsselt über das Internet in eine Sammeldatei zur Abarbeitung übertragen.

Der Wahlschein und die Briefwahlunterlagen werden Ihnen von uns anschließend per (Post/Amtsbote) zugestellt.

Sollten Sie Ihre Wahlbenachrichtigung nicht vorliegen haben, können Sie auch formlos per E-Mail an (klausmann@gutach.de) einen Wahlschein beantragen. In diesem Fall müssen Sie Ihren Familiennamen, Ihre Vornamen, Ihr Geburtsdatum und Ihre Wohnanschrift (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort) angeben.

Bei Fragen zum Antragsverfahren wenden Sie sich bitte an das Wahlamt Frau Klausmann unter folgenden Kontaktmöglichkeiten, Tel.: 07685/9101-14 oder e-mail: klausmann@gutach.de

Ihre Gemeindeverwaltung

Ihre Verwaltung

Gemeinde Gutach im Breisgau
Dorfstraße 33
79261 Gutach im Breisgau

Tel.: 07685 / 9101-0
Fax: 07685 / 9101-25
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