Aktuelles

Meldung vom 29. August 2024

Polizeipräsidium Freiburg: Aktuelle Warnmeldung

POL-FR: Polizeipräsidium Freiburg: +++EILT: Aktuelle Warnmeldung vor sogenannten Anrufstraftaten - Falscher Polizeibeamter +++ aktuell Landkreis Lörrach + Landkreis Waldshut
 
Freiburg (ots) -
 
Zahlreiche Meldungen über betrügerische Telefonanrufe sind der Polizei in den letzten Tagen (Stand Mittwoch, 28.08.24; 15.30 Uhr) aus den Landkreisen Lörrach und Waldshut gemeldet worden. Es ist jedoch nicht auszuschließen, dass sich die Anrufserie auf den gesamten Präsidiumsbereich ausbreitet.
 
Die betrügerischen Anrufer geben sich gegenüber ihren angerufenen Opfern überwiegend als Polizisten aus und teilen mit, dass Einbrecher einen Einbruch planen und die Angerufenen die nächsten Opfer sein könnten. Man solle sein Bargeld und die Wertsachen der Polizei übergeben.
 
Vereinzelte Betroffene melden zwar diesen Vorfall der Polizei, jedoch ist mit einer hohen Dunkelziffer zu rechnen. In diesem Zusammenhang ist zu erwarten, dass die betrügerischen Anrufe weiter andauern werden.
 
 
Folgende Tipps sollten Sie beachten:
 
   - Die Polizei wird Sie niemals um Geldbeträge bitten oder diese
     telefonisch bei Ihnen einfordern.
 
   - Sprechen Sie am Telefon nie über Ihre persönlichen und
     finanziellen Verhältnisse.
 
   - Seien Sie stets misstrauisch!
 
   - Rufen Sie im Verdachtsfalle die Polizei um Hilfe! Wählen Sie
     dazu die Notrufnummer 110, nachdem Sie das Gespräch mit den
     möglichen Betrügern durch Auflegen beendet haben.
 
   - Sprechen Sie mit Vertrauten über verdächtige Anrufe!
 
   - Lassen Sie sich am Telefon nicht unter Druck setzen.
 
Geben Sie Betrügern keine Chance, legen Sie einfach den Hörer auf.
Nur so werden Sie Betrüger los. Das ist keinesfalls unhöflich!
 
Auflegen sollten Sie, wenn:
 
   - Sie nicht sicher sind, wer anruft.
   - Sie der Anrufer nach persönlichen Daten und Ihren finanziellen
     Verhältnissen fragt, z.B. ob Sie Bargeld, Schmuck oder andere
     Wertgegenstände im Haus haben.
 
Bitte sprechen Sie, thematisieren Sie, warnen und informieren Sie Ihre lebensälteren Familienmitglieder über diese Betrugsformen.
 
Hinweise und Tipps finden Sie unter www.polizei-beratung.de

Meldung vom 29. August 2024

Jugend im Ländlichen Raum

In Zusammenarbeit mit der Jugendstiftung Baden-Württemberg und dem Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg, laden wir Sie zu folgender Online-Veranstaltungsreihe ein:
 
„Jugend im Ländlichen Raum: Beteiligung und Berufsausbildung“
Oktober 2024 | Digitale Tools in der kommunalen Jugendbeteiligung | Online November 2024 | Gelungene Jugendbeteiligung in kleinen Gemeinden | Online Januar 2025 | Erfolgreiche Jugendprojekte in der Regionalentwicklung | Online Februar 2025 | Azubis in Industrie und Handel gewinnen und halten | Online März 2025 | Azubis im Handwerk gewinnen und halten | Online
 
Weitere Informationen können Sie dem Flyer (PDF,1,9 MB) entnehmen oder auf unserer Internetseite www.alr-bw.de/jugend unter der Rubrik Veranstaltungen abrufen.

Ihre
Akademie Ländlicher Raum Baden-Württemberg

Meldung vom 29. August 2024

Sohleräumung ab dem 9. September 2024

Ab dem 9. September 2024 ist die Sohleräumung ab Höhe Schwimmbad und an der Pegelmessstelle in Gutach in der Elz geplant.
Die Arbeiten werden durch die Firma Pontiggia durchgeführt und dauern, je nach Wetter, ein paar Tage an.

Ihre Gemeindeverwaltung

Meldung vom 22. August 2024

Fahrplanänderung

Am kommenden Wochenende, 24. und 25. August 2024, gilt ein anderes Konzept für den Ersatzverkehr auf der Rheintalbahn während der umfassenden Bauarbeiten zwischen Baden-Baden und Rastatt. Die Ersatzbusse starten bereits in Achern. Die Deutsche Bahn fährt stündlich Direktbusse zwischen Achern und Karlsruhe und halbstündlich Busse zwischen Achern und Baden-Baden mit Zwischenhalt in Bühl und Sinzheim, teilweise ohne Umstieg weiter bis nach Rastatt. Zusätzlich fahren weiterhin bis 30. August die Ersatzbusse von DB Regio und AVG zwischen Baden-Baden und Rastatt bzw. Karlsruhe.
 
Nähere Details finden Sie in der beigefügten Broschüre sowie in der am Dienstag veröffentlichten Presseinformation.
 
Die neuen Reiseverbindungen sind ab Donnerstag in den digitalen Auskunftsmedien unter bahn.de sowie in der App DB Navigator ersichtlich. Bitte beachten Sie die teilweise unterschiedlichen Haltestellen der Ersatzbusse. Die Lage der Ersatzhaltestellen können Sie sich über folgenden Link Sperrung Rastatt - Baden-Baden bei Google Maps anzeigen lassen und direkt eine Navigation starten.

Weitere Informationen zu den Bauarbeiten sowie eine Übersicht aller Ersatzhaltestellen der DB Regio Baden-Württemberg finden Sie auf unserer Seite Regio Baden-Württemberg.

Ihre DB Regio AG Baden-Württemberg

Meldung vom 12. August 2024

Alle Infos aus Ihrem Amtsblatt sind jetzt online

Ab sofort finden Sie alle Inhalte aus Ihrem Amtsblatt online hier.

Dort lesen Sie alle Bekanntmachungen, Events und Storys aus unserer Region.

Die Plattform dient als Knotenpunkt für eine lebendige Vernetzung zwischen Bürgern, Kommunen, Vereinen und Unternehmen.
Entdecken Sie die Vielfalt lokaler Initiativen und bleiben Sie auf dem Laufenden über Entwicklungen und Entscheidungen in unserer Kommune, die Ihren Alltag direkt beeinflussen.
Sie können Ihren Umkreis individuell anpassen und erhalten damit alle Nachrichten aus Regionen, die Sie wirklich interessieren. Damit wissen Sie immer Bescheid, was lokal und regional passiert.

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Meldung vom 02. August 2024

Entwicklung im Straßenverkehr im Jahr 2023

Die LUBW Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg berechnet jährlich die Fahrleistung der Kraftfahrzeuge und deren Emissionen für das vorausgegangene Kalenderjahr. Die Daten und Auswertungen für das Jahr 2023 stehen nun online im Emissionskataster der LUBW zur Verfügung. Für ihre Berechnungen ermittelt die LUBW für rund 70.000 Straßenabschnitte in Baden-Württemberg kleinräumig die Fahrleistungen (gefahrene Kilometer aller Fahrzeugkategorien) und die Emissionen von Luftschadstoffen und Treibhausgasen.

Eine deutliche Zäsur für den Straßenverkehr stellten in der Vergangenheit die mit der Corona-Pandemie verbundenen Maßnahmen dar, die im Jahr 2020 erstmals zum Tragen kamen. Homeoffice fand Einzug in viele Arbeitsverhältnisse, die mit Kraftfahrzeugen gefahrenen Pendler-Kilometer gingen deutlich zurück. Das hatte die Umwelt in diesen Jahren deutlich entlastet. Die LUBW analysiert anhand der Daten auch, was von dieser Entwicklung geblieben ist.

Entwicklung der gefahrenen Kilometer in Baden-Württemberg
Im Vergleich zum Jahr 2019 sind die Fahrleistungen bei den Kraftfahrzeugen im Jahr 2023 immer noch um über 9 % niedriger. Auch die Emissionen von Treibhausgasen (THG) sind im gleichen Zeitraum um 15 % gesunken. Hauptgrund für den Rückgang sind die in vielen Betrieben weiterhin bestehenden flexiblen Regelungen zum Homeoffice und der damit verbundene Rückgang der Pendlerverkehre.
Besonders deutlich war der Rückgang der gefahrenen Kilometer im ersten Jahr der Corona-Pandemie: Beim PKW-Verkehr wurden 2020 rund 15 Milliarden Kilometer weniger gefahren als im Vorjahr, das entspricht einem Rückgang von 16 Prozent. Dies gilt auch für die Gesamtfahrleistung aller Kraftfahrzeuge (KFZ): Im Jahr 2020 wurden nur noch 78 Milliarden Kilometer gegenüber 93 Milliarden Kilometer im Jahr 2019 gefahren.
Seit dem Jahr 2021 steigen die gefahrenen Kilometer wieder deutlich an. Der Trend deutet auf eine Rückkehr zu den Vor-Corona-Zahlen hin. Die Fahrleistungen sind 2023 im Vergleich zum Vorjahr um 2,1 % gestiegen auf nunmehr 84,3 Milliarden Fahrzeug-Kilometer. Die Daten zeigen jedoch auch, dass sich der Anstieg der Fahrleistungen seit 2022 etwas abschwächt.

Emission von Treibhausgasen (1) rückläufig
Trotz des Anstiegs der Fahrleistung sind im Jahr 2023 die Emissionen1 der Treibhausgase (THG; in CO2-Äquivalenten) im Straßenverkehr im Vergleich zum Vorjahr um 1,2 % gesunken. Auch der Verbrauch von Kraftstoff reduzierte sich um 1,1 %.
Ein Grund dafür ist, dass die Treibhausgas-Intensität, also die Emissionen von Treibhausgasen pro gefahrenem Kilometer, seit dem Jahr 2019 rückläufig ist. In den letzten beiden Jahren (2021 bis 2023) hat sie um 3,2 % abgenommen.
Dieser Rückgang ist auch ein Indiz für die zunehmende Entkopplung der Fahrleistungen von den Treibhausgasemissionen. Fahrzeuge mit neueren, schadstoffärmeren Euro-Normen ersetzen ausgemusterte ältere Fahrzeuge. Auch die rein elektrisch betriebenen Fahrzeuge tragen zur niedrigeren Bilanz von emittierten Treibhausgasen in Baden-Württemberg bei.
Die Emissionen von Stickstoffoxiden (NOx) aller Kraftfahrzeuge gingen 2023 insgesamt um fast 5 % zurück. Besonders bei den schweren Nutzfahrzeugen (Fahrzeuge mit zulässigem Gesamtgewicht über 3,5 Tonnen) fällt der Rückgang von NOx im Abgas deutlich auf, dieser beträgt 12,5 % gegenüber dem Vorjahr.
Detailliertere Angaben und Hintergründe zu den aktuellen Emissionen stehen online auf der  folgenden Website der LUBW zum Abruf bereit: https://www.lubw.baden-wuerttemberg.de/luft/emissionskataster
 
Hintergrundinformation

Details: Treibhausgas (1) - und Luftschadstoffemissionen (2) differenziert nach Fahrzeuggruppen und Straßenklassen
Bei differenzierter Betrachtung ist die Hauptfahrzeuggruppe PKW mit etwa 73 Milliarden Fahrzeug-Kilometern im Jahr 2023 und einem Anteil von 86 % an der Gesamtfahrleistung größter Emittent von Treibhausgasen. Gegenüber dem Vorjahr wurde 2023 nur eine marginale Verringerung der THG-Emissionen der PKW festgestellt, im Gegensatz zur Abnahme von 16 % gegenüber 2019. Starke Rückgänge der PKW-Emissionen sind auch für NOx zu erkennen, eine Verringerung von 39 % gegenüber 2019.
Bei den schweren Nutzfahrzeugen (mit zugelassenem Gesamtgewicht über 3,5 t) ergibt sich eine Abnahme von ca. 3 % von 2023 auf 2022 sowie ein Rückgang von knapp 11 % der CO2-Emissionen von 2023 auf 2019. Insgesamt haben die schweren Nutzfahrzeuge in 2023 einen Anteil von 25 % an den CO2-Emissionen des Straßenverkehrs bei einem Fahrleistungsanteil dieser Fahrzeuggruppe von lediglich 8 %.
Ein Blick auf die unterschiedlichen Straßenklassen zeigt, dass die Autobahnen mit einer Fahrleistung aller KFZ von etwa 24 Milliarden Fahrzeug-Kilometern einen Anteil von 29 % an den gefahrenen Kilometern aufweisen, Bundesstraßen über 27 %. Die Gemeindestraßen haben in 2023 Anteile an den Fahrleistungen von knapp 11 %. Zwischen 2022 und 2023 nahm die Fahrleistung auf Autobahnen um 3,2 % zu, bei den innerörtlichen Gemeindestraßen erhöhten sich die Fahrleistungen vergleichsweise geringfügig um 0,5 %. Auf den Autobahnen in Baden-Württemberg zeigt sich seit 2020 ein kontinuierlicher Anstieg der gefahrenen Kilometer, in 2023 wurde auf dieser Straßenklasse nur 4,6 % weniger errechnet als 2019, während auf den innerörtlichen Gemeindestraßen heute 13 % weniger gefahren wird als noch 2019.
 
(1) Treibhausgasemissionen (THG): Die Klimagase Kohlendioxid (CO2), Methan (CH4) und Distickstoffmonoxid (Lachgas, N2O) tragen maßgeblich zum Treibhauseffekt bei, weshalb diese als Treibhausgase bezeichnet werden. Der Schadstoffausstoß wird in CO2-Äquivalenten (CO2e) angegeben, da jedes Treibhausgas eine unterschiedliche Klimawirksamkeit hat und dies in der Summation berücksichtigt werden muss. Beispielsweise ist ein Methan-Molekül (CH4) 28-mal klimawirksamer als CO2, weshalb ein Faktor für das Erderwärmungspotenzial bei der Berechnung der CO2-Äquivalente berücksichtigt wird.

(2) Luftschadstoffe: Diese Stoffe sind neben den Treibhausgasen für die Luftqualität sehr relevant, da zum Beispiel die Stickstoffoxide und die Feinstäube diese maßgeblich beeinflussen. Durch menschliche Aktivitäten verursacht ist es wichtig, diese Stoffe in der Luft zu beobachten und aus dem Gesundheitsschutz heraus definierte Grenzwerte einzuhalten, um gesundheitliche Folgen zu mindern oder zu verhindern.

(3) Emissionskataster: Das Luftschadstoff-Emissionskataster der LUBW enthält alle wichtigen Quellen, die Schadstoffe oder Treibhausgase in die Atmosphäre emittieren und bereitet diese datentechnisch auf, um sie der Öffentlichkeit zur Verfügung zu stellen. Diese Daten bilden die Grundlage, um die Immissionen (Einwirkung von Luftschadstoffen auf Mensch und Natur) zu berechnen, zum Monitoring der Luftqualität sowie als wichtige Grundlage zur Entscheidungsfindung für verursachergerechte Maßnahmen.

LUBW Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg
E-Mail: pressestelle@lubw.bwl.de
Internet: https://www.lubw.baden-wuerttemberg.de/presseservice

Meldung vom 01. August 2024

Grundsteuer und Gewerbesteuer III. Quartal 2024

Am 15. August 2024 sind die Grundsteuer- und Gewerbesteuervorauszahlungen für das III. Quartal 2024 fällig.
 
Zu diesen Quartalszahlungen werden keine gesonderten Bescheide verschickt. Die Höhe der Grundsteuer bzw. der Gewerbesteuer ersehen Sie aus den Ihnen zuletzt zugestellten Jahres- bzw. Änderungsbescheiden. 
 
Bitte überweisen Sie die fälligen Beträge unter Angabe des Buchungszeichens, sofern Sie der Gemeindekasse keine Abbuchungsermächtigung erteilt haben.
 
Möchten Sie zukünftig die fälligen Beträge der Gemeinde Gutach im Breisgau auch abbuchen lassen, erhalten Sie bei uns ein entsprechendes Formular, rufen Sie an auf der Gemeindekasse 07685/9101-18, 07685/9101-18. Sie können uns die Abbuchungsermächtigung auch über das Internet erteilen: www.gutach.de/Bürgerservice/Online-Formulare/Abbuchungsermächtigung.
 
Ihre Gemeindeverwaltung

Meldung vom 01. August 2024

Verlängerte Wartezeiten bei Beantragung von Personalausweisen und Reisepässen

Liebe Bürgerinnen und Bürger,

aufgrund von verlängerten Bearbeitungszeiten bitten wir Sie, die Beantragung von Personalausweisen und Reisepässen rechtzeitig vorzunehmen.
Die Beantragung eines Personalausweises dauert ca. 4 Wochen, beim Reisepass ca. 8 Wochen nach Antragstellung. Für die Beantragung eines Personalausweises oder Reisepass wird ein aktuelles Lichtbild sowie der bisherige Personalausweis oder Reisepass, bei Kindern eine Geburtsurkunde, benötigt.

WICHTIG:

Die Kinder müssen bei der Beantragung von Ausweisdokumenten immer dabei sein.
Die Kosten für einen Personalausweis belaufen sich bei Personen unter 24 Jahren auf 22,80 €. 
Bei Personen über 24 Jahre auf 37,50 €. Der Reisepass kostet für Personen unter 24 Jahre 37,50 €, bei Personen über 24 Jahre 70,00 €.
Der Personalausweis sowie der Reisepass sind bei unter 24-Jährigen 6 Jahre und bei über 24-Jährigen 10 Jahre gültig.

ACHTUNG! 

Sollte das Lichtbild nicht aktuell sein, wodurch sich die Person nicht eindeutig identifizieren lässt, ist der Personalausweis und/oder Reisepass ungültig, obwohl dieser noch eine zeitliche Gültigkeit besitzt!

Ihre Gemeindeverwaltung

Meldung vom 29. Juli 2024

Bundesweiter Warntag am 12. September 2024

Der Bundesweite Warntag ist ein gemeinsamer Aktionstag von Bund, Ländern und Kommunen. Er findet jährlich am zweiten Donnerstag im September statt.

Der nächste Bundesweite Warntag findet am 12. September 2024 statt. Gegen 11:00 Uhr wird eine Probewarnung verschickt. 2023 fand der Bundesweite Warntag am 14. September statt.

Was passiert am Bundesweiten Warntag?

Der Bundesweite Warntag dient der Erprobung der Warnsysteme. Das Auslösen der Warnmittel lädt aber auch ein, sich über die Warnung der Bevölkerung zu informieren.
Am Bundesweiten Warntag wird ab 11:00 Uhr eine Probewarnung in Form eines Warntextes an alle am Modularen Warnsystem (kurz: MoWaS) des Bundes angeschlossene Warnmultiplikatoren (zum Beispiel Rundfunksender und App-Server) geschickt.
Die Warnmultiplikatoren versenden die Probewarnung zeitversetzt an Warnmittel wie Fernseher, Radios und Smartphones. Dort können Sie die Warnung dann lesen und/oder hören.
Parallel können auf Ebene der Länder, in den teilnehmenden Landkreisen und Kommunen verfügbare kommunale Warnmittel ausgelöst (zum Beispiel Lautsprecherwagen oder Sirenen) werden.
Gegen 11:45 Uhr erfolgt eine Entwarnung über die Warnmittel und Endgeräte, über welche zuvor die Warnung versendet wurde. Über Cell Broadcast wird derzeit noch keine Entwarnung versendet. Die Möglichkeit, auch über diesen Warnkanal zu entwarnen, wird derzeit unter anderem von den Mobilfunknetzbetreibern geprüft.

Wer ist verantwortlich für den Bundesweiten Warntag?

Bund und Länder bereiten den jährlich an jedem zweiten Donnerstag im September stattfindenden Bundesweiten Warntag in Abstimmung mit kommunalen Vertreterinnen und Vertretern gemeinsam vor.
Zuständig sind auf Bundesebene das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK), auf der Ebene der Länder die jeweiligen Innenministerien und auf der Ebene der Kommunen in der Regel die für den Katastrophenschutz zuständigen Behörden.

Warum warnen wir?

Eine Warnung soll die Bevölkerung in ihrem Selbstschutz unterstützen. Deshalb werden in jeder Warnung Handlungsempfehlungen und – falls sinnvoll – Kontaktdaten von Ansprechstellen mitgeliefert.
Mehr Infos zur Warnung, zu MoWaS, der Warn-App NINA und zu Cell Broadcast fnden Sie auf bbk.bund.de.
Mehr Infos zum Bundesweiten Warntag fnden Sie unter bundesweiter-warntag.de.
 

Meldung vom 25. Juli 2024

Informationen der Deutschen Bahn AG

Hiermit möchte ich Sie über die Bauarbeiten auf der Rheintalbahn im Monat August 2024 informieren. Detaillierte Informationen zu den jeweiligen Bauarbeiten entnehmen Sie bitte dem beigefügten Plakat (PDF,446 KB). Zur Sperrung der Rheintalbahn zwischen (Karlsruhe –) Rastatt und Baden-Baden (9.-30.8.) sowie Baden-Baden und Achern (9.-12.8.) senden wir Ihnen in den kommenden Tagen noch weitere Informationen zu.

Beachten Sie die vom Zugverkehr abweichenden Fahrzeiten der Busse. Die Fahrpläne sind in der Reiseauskunft auf bahn.de und im DB Navigator eingearbeitet. Weitere tagesaktuelle Informationen zu unseren Baustellen finden Sie im Internet unter bauinfos.deutschebahn.com (mit baubedingten Fahrplanänderungen per E-Mail als Newsletter) sowie speziell für die Rheintalbahn unter bauinfos.deutschebahn.com/kbs/702.

Ihre DB Regio AG Baden-Württemberg