Aktuelles

Meldung vom 19. Januar 2024

Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten an Parteien, Wählergruppen u. a. bei Wahlen und Abstimmungen

Gemäß § 50 Abs. 1 Bundesmeldegesetz (BMG) darf die Meldebehörde Parteien, Wählergruppen und anderen Trägern von Wahlvorschlägen im Zusammenhang mit Wahlen und Abstimmungen auf staatlicher und kommunaler Ebene in den sechs der Wahl oder Abstimmung vorangehenden Monaten Auskunft aus dem Melderegister über Daten von Gruppen von Wahlberechtigten (Gruppenauskünfte) erteilen, soweit für deren Zusammensetzung das Lebensalter bestimmend ist.

Die Auskunft umfasst den Familiennamen, Vornamen unter Kennzeichnung des gebräuchlichen Vornamens, Doktorgrad und derzeitige Anschriften sowie, sofern die Person verstorben ist, diese Tatsache.
Die Geburtsdaten der Wahlberechtigten dürfen dabei nicht mitgeteilt werden.

Die Person oder Stelle, der die Daten übermittelt werden, darf diese nur für die Werbung bei einer Wahl oder Abstimmung verwenden und hat sie spätestens einen Monat nach der Wahl oder Abstimmung zu löschen oder vernichten.

Die Wahlberechtigten haben das Recht, der Übermittlung ihrer Daten zu widersprechen.

Der Widerspruch kann bei der Gemeinde Gutach im Breisgau, Dorfstr. 33, 79261 Gutach im Breisgau eingelegt werden.

Bei einem Widerspruch werden die Daten nicht übermittelt.

Der Widerspruch gilt bis zu seinem Widerruf.

Meldung vom 19. Januar 2024

Vandalismus/Sachbeschädigung an der Grotte am Ölberg

Vermutlich im Zeitraum zwischen dem 28.12.2023 und dem 02.01.2024 kam es zu mutwilliger Sachbeschädigung und Zerstörung der Engelsfigur und weiterer Gegenstände in der Grotte am Ölberg in Bleibach. 
Der Schaden ist nicht unerheblich für die Gemeinde bzw. das Pfarramt in Gutach.
Das Pfarramt in Gutach hat Strafanzeige gegen Unbekannt beim Polizeirevier in Waldkirch gestellt. 

Sachdienliche Hinweise zu dem Vorgang, die selbstverständlich vertraulich behandelt werden, bitte an das Pfarrbüro der Seelsorgeeinheit Mittleres Elz- und Simonswäldertal, Pfarrbüro Gutach – Anita Gehring, Pfarrsekretärin, Alexanderstr. 9, Tel. 07681/7113, E-Mail: pfarrbuero.gutach@kath-semes.de oder an das Polizeirevier Waldkirch, Tel. 07681/4074-0.

Ihre Gemeindeverwaltung

Meldung vom 17. Januar 2024

Mikrozensus 2024 – Rund 62 000 Haushalte in der Befragung

Deutschlands größte jährliche Haushaltebefragung

Auch im Jahr 2024 befragt das Statistische Landesamt Baden-Württemberg die Bevölkerung im Rahmen des Mikrozensus. Die Befragung startet am 8. Januar 2024. Gleichmäßig über das Jahr verteilt erhalten etwa 62 000 Haushalte im Südwesten Post vom Statistischen Landesamt. Die Auswahl der Haushalte erfolgt dabei auf Basis eines mathematischen Zufallsverfahrens. Die Präsidentin des Statistischen Landesamts Frau Dr. Rigbers bittet die ausgewählten Haushalte mitzuwirken: «Vor allem in Zeiten wirtschaftlicher und sozialer Veränderungen ist der Mikrozensus wichtig. Durch ihn wird ein aktuelles Bild der Lebensverhältnisse aller Gruppen der Gesellschaft gezeichnet.«

Die Erhebung erfasst seit 1957 etwa den Familienstand, Bildungsabschlüsse und die Erwerbstätigkeit. Neben jährlich wiederkehrenden umfasst der Mikrozensus auch wechselnde Themen. 2024 wird zusätzlich nach dem Pendelverhalten der Menschen gefragt. Drei EU-weite Erhebungen ergänzen das nationale Grundprogramm: Fragen zur Beteiligung am Arbeitsmarkt gehören seit 1968 dazu. Seit 2020 erweitern Fragen zu Einkommen und Lebensbedingungen den Mikrozensus. Zuletzt kamen im Jahr 2021 Fragen zur Internetnutzung privater Haushalte hinzu. Dabei sind die Auskünfte aller Menschen gleichbedeutend. Damit die Situation junger als auch alter Menschen korrekt dargestellt wird, gibt es keine Altersgrenze für die Befragung.
Die Ergebnisse des Mikrozensus unterstützen Politik und Verwaltung bei den Planungen und der Entscheidungsfindung. Sie werden auch der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt und von der Wissenschaft genutzt. Viele der Ergebnisse sind europaweit vergleichbar. Er ist die größte jährliche Haushaltebefragung in Deutschland.

Wer wird für die Erhebung ausgewählt?
Ein mathematisches Zufallsverfahren bestimmt die zu befragenden Gebäude bzw. Gebäudeteile. Diese sind in maximal fünf Jahren bis zu viermal in der Befragung. Für die ausgewählten Haushalte gilt Auskunftspflicht. Um die Namen der Haushalte in den Gebäuden festzustellen, setzt das Statistische Landesamt Erhebungsbeauftragte ein. Diese können sich mit einem Ausweis des Statistischen Landesamtes Baden-Württemberg ausweisen.
Wie läuft die Befragung ab?
Ausgewählte Haushalte bekommen ein Anschreiben des Statistischen Landesamtes Baden-Württembergs. Darin sind die Zugangsdaten für die Meldung über das Internet enthalten. Alternativ können die Auskunftspflichtigen die Fragen auch während eines Telefoninterviews beantworten. Die schriftliche Teilnahme auf einem Papierbogen ist ebenso möglich.
Was passiert mit den Auskünften?
Alle Einzelangaben unterliegen der Geheimhaltung und dem Datenschutz. Sie werden weder an Dritte weitergegeben noch veröffentlicht. Das Statistische Landesamt prüft und anonymisiert die eingegangenen Daten. Die aggregierten Daten werden zu Landes- und Regionalergebnissen weiterverarbeitet.
Ist die Teilnahme verpflichtend?
Die ausgewählten Haushalte sind zur Auskunft verpflichtet (§13 Mikrozensusgesetz). Die gesetzliche Auskunftspflicht ist notwendig, um repräsentative Ergebnisse zu erhalten. Würden nicht alle Personen antworten müssen, so wären nicht alle Bevölkerungsgruppen in der Stichprobe in ausreichender Zahl vertreten. Von der gesetzlich festgelegten Auskunftspflicht kann deshalb niemand befreit werden, auch nicht alters- oder krankheitsbedingt oder wegen fehlender Sprachkenntnisse.

Meldung vom 17. Januar 2024

Baumaßnahmen an öffentlichen Straßen - Sperrung der Eulenwaldbrücke -

Wegen des notwendigen Abbruchs und Neubaus der Eulenwaldbrücke ist die Überfahrt Eulenwaldweg/Eulenwaldbrücke bis voraussichtlich am 17.05.2024 nicht möglich.

Wir bitten um Kenntnisnahme.

Ihre Gemeindeverwaltung

Meldung vom 17. Januar 2024

Verabschiedung des Amtsboten Werner Dorer

Nach fast 13-jähriger Tätigkeit als Amtsbote für den Ortsteil Gutach wurde Herr Werner Dorer verabschiedet. Herr Dorer hat in den nahezu 13 Dienstjahren zahlreiche Briefe, Einschreiben und Sonderzustellungen im Ortsteil Gutach ausgetragen.
BM Sebastian Rötzer bedankte sich bei Herrn Dorer auch im Namen der Gemeindeverwaltung für die gute geleistete Arbeit und wünschte ihm beste Gesundheit für den weiteren Lebensweg.

Die Gemeindeverwaltung

Meldung vom 10. Januar 2024

Lärmaktionsplan der Stadt Waldkirch und der Gemeinde Gutach im Breisgau 3. Stufe; Überleitung des Verfahrens in Lärmaktionsplan der 4. Stufe

Das Verfahren zur Fortschreibung der Lärmaktionsplanung für die Große Kreisstadt Waldkirch und die Gemeinde Gutach im Breisgau soll mit aktuellen Zahlen der Umgebungslärmkartierung 2022 neu begonnen werden. Die Öffentlichkeit wird im neuen Verfahren erneut beteiligt.
 
Die Gemeinderäte der Großen Kreisstadt Waldkirch sowie der Gemeinde Gutach i. Br. haben am 08.03.2023 (Große Kreisstadt Waldkirch) bzw. am 29.03.2023 (Gemeinde Gutach i. Br.) in jeweils öffentlicher Sitzung den Entwurf der 1. Fortschreibung des Lärmaktionsplans gebilligt und beschlossen, die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB durchzuführen. Der Entwurf des Lärmaktionsplans wurde mit den Daten der damals verfügbaren Umgebungslärmkartierung 2017 und den Rahmenbedingungen das damaligen Kooperationserlasses des Ministeriums für Verkehr Baden-Württemberg erstellt.

Gemäß § 47d Abs. 5 BImSchG sind Lärmaktionspläne auch bei bedeutsamen Entwicklungen für die Lärmsituation, unabhängig des gesetzlich vorgeschriebenen 5-Jahres-Turnuses zu überarbeiten. Die aktuell von der Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg veröffentlichten neuen Umgebungslärmkartierungen sind als eine bedeutsame Entwicklung einzustufen. Des Weiteren ergeben sich aus dem fortgeschriebenen Kooperationserlass des Ministeriums für Verkehr Baden-Württemberg auch andere Rahmenbedingungen für die Lärmaktionsplanung. Insbesondere wird nun ein neues Berechnungsverfahren als Grundlage für straßenverkehrsrechtliche Maßnahmen eingeführt und die Straßenverkehrsbehörden können ihr Ermessen stärker am Gesundheitsschutz der Lärmbetroffenen bei der Anordnung von straßenverkehrsrechtlichen Maßnahmen orientieren.

Aus den genannten Gründen ist eine Fortführung des im Frühjahr 2023 begonnenen Verfahrens zur 1. Fortschreibung des Lärmaktionsplans in der 3. Stufe nicht sinnvoll. Die Fortschreibung des Lärmaktionsplans soll nun mit den geänderten Rahmenbedingungen gleich in der 4. Stufe und auf Basis der aktuellen Lärmkartierungen erfolgen.

Ergänzend zu den Verkehrszählungen und Lärmkartierungen der Pflichtkartierungsstrecken (Klassifizierte Straßen mit mehr als 8.200 Kfz/Tag), werden auf den innerörtlichen Hauptverkehrsachsen weitere Verkehrserhebungen in der Stadt Waldkirch und der Gemeinde Gutach im Breisgau beauftragt und durchgeführt. Auf Basis dieser aktuellen Verkehrszahlen werden dann die Lärmbelastungen nach der anzuwendenden Richtlinie für Lärmschutz an Straßen (RLS-19) errechnet.
Nach Vorliegen der vollständigen Lärmkartierung und einer daraus entwickelten Lärmminderungsstrategie für Waldkirch und Gutach werden die Öffentlichkeit und die Träger öffentlicher Belange zum Entwurf beteiligt. Die eingegangenen Stellungnahmen aus der Bürgerschaft, welche im Sommer 2023 eingegangen sind, werden im weiteren Verfahren zur Fortschreibung in der 4. Stufe nach Abwägung berücksichtigt.

Die Große Kreisstadt Waldkirch und die Gemeinde Gutach im Breisgau haben mit der Fortschreibung der Lärmaktionsplanung in der 4. Stufe das Büro Rapp AG, Standort Freiburg beauftragt. Das Gutachterbüro Rapp AG verfügt über eine ausgezeichnete Fachexpertise und hat im süddeutschen Raum viele Kommunen bei der Lärmaktionsplanung begleitet.
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Meldung vom 22. Dezember 2023

Projekt des Deutschen Wanderverbands untersucht Nutzungskonflikte im Wald

Mit drei Modellregionen für eine harmonische Koexistenz von Erholung, Forstwirtschaft und Naturschutz
 
Das Projekt „WaldWegweiser“ ist ein Beitrag des Deutschen Wanderverbands (DWV) zur harmonischen Koexistenz der Waldfunktionen Erholung, Forstwirtschaft und dem Schutz sensibler Ökosysteme. In Kooperation mit ausgewählten Modellregionen werden universelle Lösungen entwickelt und erprobt. Im Fokus steht die wichtige Besucherlenkung im Wald. Diese soll anhand digitaler Daten u. a. bei OpenStreetMap (OSM) optimiert werden, damit jede der drei Waldfunktionen zu ihrem Recht kommt. So werden Tourentipps auf Portalen wie komoot und Outdooractive in den Modellregionen betrachtet und ausgewertet.
 
Unter vierzehn Bewerbungen wählte das Projektteam drei Modellregionen aus: Das Selketal im Naturpark Harz in Sachsen-Anhalt, den Rohrhardsberg im Hochschwarzwald in Baden-Württemberg sowie den Gehn und das Westliche Wiehengebirge im Landkreis Osnabrück in Niedersachsen. Damit werden sowohl Stadt-Umland-Beziehungen, touristisch stark frequentierte Gebiete sowie Flächen mit besonderem Schutzstatus wie auch verschiedene Waldbesitzstrukturen im Projekt gut abgebildet. In allen Modellregionen unterstützen die regionalen DWV-Mitgliedsorganisationen Harzklub, Schwarzwaldverein und Wiehengebirgsverband Weser-Ems das Projekt.
„Nach den gefundenen Modellregionen kann das Projekt jetzt mit dem nächsten Meilenstein durchstarten“, erklärt Projektleiter Erik Neumeyer vom Deutschen Wanderverband. „Unsere Projektmitarbeitenden Hanne Hermann und Michael Neugaertner waren bereits letzte Woche im Gehn und im Westlichen Wiehengebirge, diese Woche steht ein Besuch im Selketal an und gleich im Januar fahren wir in den Schwarzwald. „Der Austausch vor Ort mit den Beteiligten ist sehr wichtig, um mit der Auswertung zügig voran zu kommen“, erklärt Neumeyer. „Das Projekt trägt auch zur Verbesserung von Kommunikationsprozessen bei und zur Bildung von starken und handlungsfähigen Netzwerken. Wir werden viele Akteure in den Informationsfluss miteinbinden, nicht nur die in den Modellregionen.“
 
Das DWV-Projekt „Open Data und digitale Lenkung für Besucher*innen – Handlungsbedarf, Regelungsmöglichkeiten & Kommunikation im Wald, kurz: WaldWegweiser“ wird mit Mitteln des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) über die Fachagentur Nachwachsende Rohstoffe e.V. (FNR) gefördert. Darüber hinaus ist das Projekt dem Handlungsfeld „Wald und Gesellschaft“ der Charta für Holz 2.0 zugeordnet.
 
 
Ergänzende Informationen: Projekt Waldwegweiser (wanderverband.de)
 
Der Deutsche Wanderverband (DWV) ist eine starke Lobby für Wandern, Wege, Naturschutz und Kultur. Seit 140 Jahren vertritt der DWV die Interessen seiner rund 70 landesweiten und regionalen Gebirgs- und Wandervereine mit ihren 3.000 Ortvereinen. Er ist bundesweit ein anerkannter Fachverband für Nachhaltigkeit, Wegearbeit, Wandern, Ausbildung und bürgerschaftliches Engagement. Als anerkannter Naturschutzverband ist ihm der achtsame Umgang mit der Natur ebenso wichtig, wie das Naturerleben. Vielfalt ist seine Stärke.
 
Ansprechpartner für das Projekt WaldWegweiser beim Deutschen Wanderverband: Erik Neumeyer e.neumeyer@wanderverband.de

Meldung vom 22. Dezember 2023

Rentenversicherungsbeitrag bleibt 2024 konstant

Die Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg (DRV BW) gibt bekannt, dass der Rentenversicherungsbeitrag das siebte Jahr in Folge bei 18,6 Prozent des Bruttolohnes bleiben wird. Die Beitragsbemessungsgrenze zur allgemeinen Rentenversicherung hingegen steigt von monatlich 7.100 Euro auf 7.550 Euro, oder 90.600 Euro im Jahr. Rentenversicherungsbeiträge müssen lediglich bis zu dieser Verdienstgrenze geleistet werden.

Beitrag für freiwillig Rentenversicherte, pflichtversicherte Selbstständige und Handwerker steigt moderat
Wer freiwillig in die gesetzliche Rentenversicherung einbezahlt, muss künftig monatlich einen um 3,35 Euro höheren Mindestbeitrag leisten. Dieser beträgt somit im nächsten Jahr 100,07 Euro im Monat statt bislang 96,72 Euro. Der monatliche Höchstbetrag liegt bei 1.404,30 Euro.
Der Regelbeitrag für versicherungspflichtige Selbständige und Handwerker beträgt monatlich 657,51 Euro. Das Entrichten des halben Regelbeitrags ist für selbstständige Existenzgründer möglich.

Änderungen für Mini- und Midi-Jobber
Aufgrund der Erhöhung des Mindestlohns auf 12,41 Euro pro Stunde steigt die monatliche Verdienstgrenze für Mini-Jobber im nächsten Jahr auf 538 Euro pro Monat. Diese Anhebung führt dazu, dass sich die Untergrenze für Midi-Jobber entsprechend erhöht. Als Midi-Jobber gelten somit alle, die monatlich zwischen 538,01 Euro und 2000 Euro verdienen. Sie zahlen reduzierte Beiträge zur Rentenversicherung, ohne dass sich dadurch ihre Rentenansprüche vermindern.

Meldung vom 21. Dezember 2023

Weihnachtsgruß von Bürgermeister Sebastian Rötzer

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,

das Jahr 2023 neigt sich langsam dem Ende entgegen. Entgegen meiner Hoffnungen haben sich die kriegerischen Auseinandersetzungen auf der Welt verstärkt. Nicht nur, dass der Ukrainekrieg weiter geht. Mit dem terroristischen Überfall auf Israel loderte im Nahen Osten ein seit langer Zeit schwelender Konflikt wieder auf. Auch in unserem Land erleben wir Konflikte. Steigende Preise und Flüchtlingszahlen, Finanzprobleme und eine erneut spürbare Dürre prägen meine Erinnerungen an das vergehende Jahr. Unser Leben ist, so meine Wahrnehmung, unruhiger und anstrengender geworden. Und trotzdem sollten wir optimistisch bleiben. Wir und unser Land haben schon viele Herausforderungen gemeistert.

Wenn wir uns den Herausforderungen stellen und bereit sind, sie anzunehmen und veränderungsbereit zu sein, werden wir auch weiterhin Frieden und unseren Wohlstand erhalten können.

Ich bedanke mich bei allen, die auch dieses Jahr daran mitgearbeitet haben, unsere Gemeinde Gutach im Breisgau lebens- und vor allem liebenswert zu gestalten. Mein Dank gilt besonders allen Bürgerinnen und Bürgern, die sich in unseren zahlreichen Vereinen, auf karitativem, sportlichem und kulturellem Gebiet, in Kirchen, Verbänden, Institutionen und Initiativen beruflich oder ehrenamtlich engagiert haben. Nicht zuletzt danke ich den Mitgliedern des Gemeinderates, den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im Rathaus, dem Bauhof sowie dem Personal von Kinderkrippe, Schulen, Mittagsbetreuung, Hausmeistern, Reinigungspersonal und den Feuerwehren recht herzlich für ihre engagierte Arbeit für unser Gemeinwohl.

Wir sind jetzt in der Adventszeit. Man wünscht sich frohe Weihnachten und eine besinnliche Adventszeit. Doch vor dem Jahresende gibt es tausend Sachen zu tun. In den Familien wird gebacken, geplant, organisiert und Weihnachtsstimmung erzeugt. Im Beruf sind mit dem nahenden Jahresende viele Aufgabenstellungen verbunden, vieles soll, will und muss noch erledigt sein.

Christen freuen sich auf die Geburt des Heilands und die damit verbundene Hoffnung. Ich denke, wir alle sehnen innere Ruhe und Frieden im Äußeren, in der Familie, im Dorf, im Land, auf der Welt, herbei. Ich wünsche Ihnen, dass Sie diese Ruhe und Frieden finden und heute schon ein frohes und gesegnete Weihnachtsfest.

Herzliche Grüße

Sebastian Rötzer,
Bürgermeister