Aktuelles

Meldung vom 15. Dezember 2023

Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung

Die Gemeindeverwaltung ist im Zeitraum von 27.12.2023 bis 29.12.2023 ganztägig geschlossen.

In dringenden Standesamts- und Friedhofsangelegenheiten wenden Sie sich bitte an die 07685/9084449.

In dringenden Fällen der Wasserversorgung ist unter der 0175/6036555 ein Notdienst eingerichtet. Ebenso für den Winterdienst unter der 0160/8862190. 

Ab Dienstag, 2. Januar 2024 sind wir wieder zu den üblichen Sprechzeiten für Sie da.

Ihre Gemeindeverwaltung

Meldung vom 15. Dezember 2023

Deutschland-Tickets und Jugendtickets sorgen für starkes Abo-Wachstum im RVF

Im aktuellen Jahr kann der RVF ein starkes Wachstum bei der Zahl seiner Stammkundschaft vermelden. Mehr Fahrgäste denn je sind dauerhaft mit dem öffentlichen Nahverkehr unterwegs. War in der Vergangenheit das Abo der RegioKarte bereits ein Erfolgsgarant, so stieg die Nachfrage nach einem Abonnement durch die Einführung des Deutschland-Tickets für Erwachsene nochmals stark an. Viele Fahrgäste sind vom RegioKarten-Abo auf das Abo des Deutschland-Tickets umgestiegen. „Wir konnten aber mit dem Deutschland-Ticket auch viele neue Kundinnen und Kunden im Abo gewinnen“ sagt Dorothee Koch, Geschäftsführerin des RVF. „In Summe ist die Anzahl erwachsener Abonnentinnen und Abonnenten von Mai bis November um rund 70 % gestiegen, sie lag im November bei rund 92.000. Zum Glück haben wir mit der Freiburger Verkehrs AG (VAG), die alle Abos im RVF betreut, einen zuverlässigen Partner, der die große Zahl an Kundinnen und Kunden bedient.“, so Koch weiter. Auch das RVF JugendTicket BW, das zum Dezember 2023 zu einem vergünstigten Deutschland-Ticket für Jugendliche umgewandelt wurde, hat sich sehr positiv entwickelt. Über die Monate seit Einführung im März nahm die Zahl der Abonnentinnen und Abonnenten um 31 % zu und lag Ende November bei rund 38.000.
Beim RVF ist man stolz auf den Erfolg und hofft, auch in Zukunft mit den Deutschland-Tickets zusätzliche Fahrgäste an Bus & Bahn binden zu können.
 
Kehrseite des Erfolgs
Der Erfolg des Deutschland-Tickets und RVF JugendTicketsBW bringt zugleich einen Rückgang der Nachfrage bei anderen Fahrscheinen mit sich: vor allem einzelne Monatskarten werden gegenüber dem Vorjahresmonat Oktober deutlich weniger gekauft, sowohl bei Erwachsenen (-74 %) als auch bei Schülerinnen, Schülern und Jugendlichen (-67 %). Auch im Bereich der Fahrscheine für gelegentliche ÖPNV-Nutzung sind Auswirkungen des Deutschland-Tickets erkennbar. Die digitalen Kanäle MobilTicket und LuftLinie liegen z.T. deutlich unter den Verkaufszahlen der Monate vor Einführung des D-Tickets. Auch wenn die Verkaufszahlen der TagesKarte noch über den Werten zu Jahresbeginn liegen – die starken Sommer-Monate fallen deutlich geringer aus als üblich. Einzelfahrscheine – für die Einnahmen im Gelegenheitsverkehr besonders bedeutsam – habe sich auch rückläufig entwickelt.
 
Umstellung stellt große Herausforderung dar: Abos werden künftig auf einer Chipkarte ausgegeben
Sämtliche Deutschland-Tickets – neben dem D-Ticket für Erwachsene auch das D-Ticket Job sowie das D-Ticket JugendBW – werden in Zukunft beim RVF auf einer Chipkarte ausgegeben. Mit der Umstellung folgt der RVF der Vorgabe des Bundes, wonach Deutschland-Tickets nur in „digitaler“ Form vertrieben werden dürfen.
Diese Chipkarte, beim RVF „MobilitätsKarte“ genannt, enthält ein Kontroll-Medium, das digital ausgelesen werden kann und so sicherstellt, dass das Ticket in ganz Deutschland als Fahrschein anerkannt wird. Bis Ende März sollen alle Abonnentinnen und Abonnenten eines Deutschland-Tickets eine Chipkarte erhalten haben. Wer ein Abo der RegioKarte hat, erhält weiterhin Monatsabschnitte auf Papier.
Betreut werden sämtliche Abonnements im RVF durch das AboCenter der VAG. „In den letzten Wochen haben wir mit Hochdruck daran gearbeitet, die Abos des Deutschland-Tickets auf der Chipkarte anzubieten. Auch wenn man es am Ende der Chipkarte vielleicht nicht ansieht – die Technik, die darin steckt, ist komplex. Ich bin froh, dass unser Vertrieb zusammen mit dem RVF und unseren Dienstleistern hier so zuverlässig und engagiert arbeitet.“, sagt Simone Stahl, Prokuristin bei der VAG. Das AboCenter der VAG hatte sich bereits im Frühjahr personell verstärkt, um die gestiegene Zahl an Abonnentinnen und Abonnenten gut zu betreuen und alle immer rechtzeitig mit einem Fahrschein zu versorgen. „Wir sind sehr froh, dass die VAG auch unter großem Zeitdruck alle mit dem Deutschland-Ticket verbundenen Prozesse professionell begleitet und zum Abschluss bringt,“, erklärt Dorothee Koch.

Meldung vom 15. Dezember 2023

Rentenversicherung keine Finanzreserve für Haushaltsloch des Bundes

Am 12. Dezember wurde der Haushalt 2024 der Deutschen Rentenversicherung Baden-Württemberg (DRV BW) von der Vertreterversammlung in Stuttgart verabschiedet. Mit rund 28 Milliarden Euro fällt er 1,55 Milliarden Euro höher aus als 2023 und steigt damit um 5,94 Prozent. Der Haushaltsplan der DRV BW basiert auf der Einnahmen- und Ausgabenentwicklung der allgemeinen Rentenversicherung. Im laufenden Jahr fallen die Einnahmen aufgrund der Rekordzahl sozialversichungspflichtig Beschäftigter deutlich höher aus als ursprünglich prognostiziert.

Mögliche Auswirkungen der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts
Andreas Schwarz, Erster Direktor der DRV BW, machte deutlich: „Die aktuell positive Einnahmeentwicklung darf vor dem Hintergrund des Urteils zur Schuldenbremse vom 15. November 2023 von der Politik nicht zum Anlass genommen werden, den Bundeszuschuss zur allgemeinen Rentenversicherung zu kürzen.“ Denn schon heute zeigten die Vorausberechnungen, dass die Rücklagen der allgemeinen Rentenversicherung in den nächsten Jahren fallen und sich von voraussichtlich 1,67 Monatsausgaben zum Jahresende 2023 ab 2028 knapp über der Untergrenze von 0,2 Monatsausgaben einpendeln werden. „Auch der Rückgriff auf die Nachhaltigkeitsrücklage zur Schließung der Haushaltslöcher scheidet aus“, so Schwarz. Dies würde die Last auf zukünftige Beitragszahlende und Rentenbeziehende verschieben und schade damit dem Vertrauen in die Verlässlichkeit der gesetzlichen Rente.

Rentenversicherung wichtiger Partner für Unternehmen
Die Rolle der DRV BW für die Unternehmen unterstrich Direktorin Saskia Wollny. Gute Rehabilitation ist mit Blick auf die demographische Entwicklung insbesondere für den zukünftigen Arbeitsmarkt ein entscheidender Faktor: Das wichtigste Ziel sei es, Mitarbeitende bei gravierenderen Beschwerden durch individuelle Reha-Maßnahmen wieder erfolgreich in das Erwerbsleben zurückzubringen und möglichst lange zu halten. „Reha rettet Lebensläufe“, betonte Wollny.
Baden-Württemberg ist mit seiner ambulanten und stationären Reha-Landschaft gut aufgestellt. Damit Menschen trotz gesundheitlicher Probleme wieder im Beruf stehen können, sind im Haushalt 2024 der DRV BW rund 617,4 Mio. Euro bedarfsorientiert angesetzt. Das entspricht einer Zunahme um 3,95 %. „Es ist wichtig, dass die Erfolge der Reha wahrgenommen und als wichtiger Bestandteil der gesamten Gesundheitsvorsorge gesehen werden“, hob Wollny hervor.

DRV BW für die Zukunft alle Weichen gestellt
Karoline Bauer, Vorstandsvorsitzende der DRV BW, begrüßte vor den Mitgliedern der Vertreterversammlung die laufenden Projekte, die die DRV BW bereits initiiert hat, umsetzt und weiterentwickelt, um die Kernaufgaben auch in der Zukunft kundennah leisten zu können. Gerade in Bezug auf die demografische Entwicklung, die die Rentenversicherung doppelt trifft – mehr Rentenanträge bei altersbedingt ausscheidendem Personal – sei die Digitalisierung der Abläufe und eine zukunftssichere Struktur unabdingbar. Dank der bereits angestoßenen Veränderungsprozesse zeichne sich hier bereits ab, dass die DRV BW die anstehenden Herausforderungen meistern wird.

Meldung vom 13. Dezember 2023

Grundwasser im November - Landregen setzt Neubildung des Grundwassers in Gang

„Wenn es tagelang regnet, dann sprechen wir von Landregen. Über dieses Ereignis konnten wir uns in diesem November freuen“, so Dr. Ulrich Maurer, Präsident der LUBW Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg und ergänzt: „Für Viele ist tagelanger Regen kein Grund zur Freude, für unser Grundwasser schon. Erst wenn der Boden gut durchtränkt ist, kann die Neubildung des Grundwassers einsetzen. Die Grundlage hat der häufige Regen schon ab Mitte Oktober gelegt. Nun entscheiden die Niederschläge in den kommenden Wintermonaten darüber, wie gut gerüstet unser Grundwasser in den nächsten Sommer geht.“

Lysimeter in der Rheinebene zeigt: Ende November kommt Sickerwasser an

Die LUBW beobachtet mithilfe eines wägbaren Lysimeters in Stutensee-Büchig, wie sich die Bodenfeuchte im Untergrund der nördlichen Rheinebene entwickelt. Seit Donnerstag, den 23. November, tropft es in dieser Messvorrichtung wieder. „Das bedeutet, dass der Boden ausreichend mit Wasser durchtränkt ist und die Grundwasserneubildung beginnt. Voraussetzung für eine gute Neubildung des Grundwassers ist, dass wir ausreichend Regen oder Schneefälle in diesem Winter haben. Ideal wäre auch eine dicke Schneedecke, die langsam abtaut. So hat das Wasser ausreichend Zeit in den Boden einzusickern. Kurzzeitige Starkregenereignisse helfen leider wenig, da dabei der Niederschlag größtenteils oberirdisch abfließt“, erläutert Michel Wingering, zuständiger Mitarbeiter der LUBW für die Überwachung des Lysimeters in Büchig und zahlreicher weiteren Grundwasserstellen und Quellen in Baden-Württemberg.

Mit dem Lysimeter in Büchig dokumentiert die LUBW die Bodenfeuchte in einer Tiefe von 2,50 Metern. In Berechnungen mit Wassermodellen wird der Versickerungsprozess für eine Bodentiefe von einem Meter ermittelt. Der Vergleich der aus den Modellen berechneten Karten von Anfang und Ende November macht die Zunahme der relativen Bodenfeuchte deutlich.

Zu Beginn des Winters: Grundwasservorräte auf überdurchschnittlichem Niveau

Nach steilen Anstiegen im November 2023 bewegen sich die Grundwasserstände und Quellschüttungen in Baden-Württemberg zum Monatsende auf überdurchschnittlichem, bei jeder vierten Messstelle sogar auf hohem Niveau. In diesem November fiel mehr als doppelt so viel Niederschlag wie in der Referenzperiode 1961-1990. Die Bodenfeuchte hat sich dadurch sehr schnell erholt, am Lysimeter Büchig mehr als in jedem anderen Monat seit 30 Jahren.

Die Grundwasserverhältnisse sind im Monatsmittel an rund 80 % der Messstellen deutlich angestiegen, besonders markant in der zweiten Monatshälfte. Neben den schnell reagierenden Quellschüttungen und gewässernahen Messstellen war Ende November eine Entspannung der Grundwasserverhältnisse in allen Landesteilen zu beobachten.

Dargebot an Grundwasser geht seit rund 20 Jahren zurück

Bis Anfang dieses Jahrtausends war die Situation des Grundwassers noch ausgewogen. Nasse und trockene Perioden haben sich abgewechselt. Seit dem Jahr 2003 haben sich Trockenjahre gehäuft und die Grundwasserstände sind vielerorts in Baden-Württemberg nach und nach gesunken. Lediglich einzelne Jahre wie beispielsweise 2021 verzeichneten seitdem eine durchschnittliche Neubildungsmenge von landesweit etwa 190 Millimetern. Eine sichtbare Auswirkung ist, dass in den letzten Jahren zunehmend in den Sommermonaten einzelne Quellen versiegen – vor allem in Höhenlagen des Schwarzwalds.

„Auf der Basis von Berechnungen der Kooperation ‚Klimaveränderung und Konsequenzen für die Wasserwirtschaft‘, KLIWA, müssen wir uns darauf einstellen, dass in manchen Teilen des Landes die Quellschüttungen in Folge des Klimawandels weiter zurückgehen und etwa 20 Prozent weniger Grundwasser in Baden-Württemberg neu gebildet wird“, so Maurer.

„Umso mehr freuen wir uns über einen November 2023, der seit Beginn der Wetteraufzeichnungen den drittmeisten Niederschlag gebracht hat. Nur in den Jahren 1882 und 1944 wurden mehr Niederschläge gemessen. Wer diesen November als sehr grau empfunden hat, hat dies richtig eingeordnet, denn in Bezug auf die Sonnenscheindauer ist der November 2023 der drittdüsterste November seit Beginn der Aufzeichnung im Jahr 1951. Gleichzeitig entwickelte sich der Herbst 2023 mit durchschnittlich 11,6 Grad Celsius zum wärmsten Herbst seit Aufzeichnungsbeginn.“

Hintergrundinformation

Grundwasser entsteht durch Versickerung von Niederschlägen und Infiltration von Wasser aus Flüssen und Seen. Es fließt in unterirdischen Hohlräumen und tritt vereinzelt in Form von Quellen, artesischen Brunnen oder Baggerseen zutage. In Baden-Württemberg werden über 70 % des Trinkwassers aus Grundwasser gewonnen. Erkenntnisse zu Beschaffenheit und Bewirtschaftung sind Grundlage für einen nachhaltigen Grundwasserschutz.

Die Landesanstalt für Umwelt ist die zentrale Managementstelle der Grundwasserüberwachung in Baden-Württemberg für rund 1900 Beschaffenheitsmessstellen, 2000 Grundwasserstandsmessstellen, 150 Quellschüttungsmessstellen und 30 Lysimeter zur Erfassung der Sickerwassermenge. Seit dem Jahr 1991 werden die Ergebnisse jährlich im Bericht zum Grundwasserüberwachungsprogramm veröffentlicht. Die Ergebnisse der Grundwasserüberwachung sind auch Grundlage für die Bewertung des chemischen und mengenmäßigen Zustands der Grundwasserkörper gemäß Wasserrahmenrichtlinie. Informationen und Bewertungen zur Entwicklung der Grundwassermenge finden Sie als Karte, mit verschiedenen Ganglinien und als Tabelle unter Grundwasserstände und Quellschüttungen.

Meldung vom 12. Dezember 2023

Verkehrsregelung bei Bauarbeiten an und auf öffentlichen Straßen

Die Talstraße wird wegen Fahrbahnerneuerung im Bereich der Ortsdurchfahrt (Baustellenlänge) 
voraussichtlich am Freitag, 15.12.2023 voll gesperrt. 

Wir bitten um Beachtung.

Ihre Gemeindeverwaltung

Meldung vom 12. Dezember 2023

Bericht aus der letzten Gemeinderatssitzung

In seiner Sitzung vom 28.11.2023 beantwortete Bürgermeister Sebastian Rötzer zu Beginn Fragen aus dem Zuhörerraum, die sich um die Felssicherung an der Landstraße Gutach drehten. Diese waren auch im folgenden Sitzungsverlauf Thema. Geschäftsführer Julius Müller stellte den Wirtschaftsplan für die Zweitälerland Tourismus Gesellschaft vor. Geplant sind wieder vielerlei Aktivitäten zur Vermarktung der Zweitälerlandregion. Die Vertreter der Gemeinde in der Gesellschafterversammlung der Zweitälerland Tourismus Gesellschaft wurden einstimmig ermächtigt, dem Wirtschaftsplan zuzustimmen. Für den Neubau des Speisesaals an der Grundschule Zweitälerland in Gutach wurden Elektroarbeiten vergeben. Zum Stand des Baus wird es in der nächsten Gemeinderatssitzung am 19.12.2023 detailliertere Informationen geben. Im Kindergarten St. Michael in Gutach sollen ab dem neuen Kindergartenjahr 2024/2025 die Betreuungszeiten stärker an die Nachfrage der Eltern angepasst/verlängert werden. An der Landstraße in Gutach ereignen sich auf Höhe der Bushaltestelle/Elzbrücke immer wieder Felsstürze. Eine Fachfirma wurde mit Sicherungsarbeiten beauftragt und bis zu deren Umsetzung eine provisorische Absicherung der Straße vorgenommen. 

Ihre Gemeindeverwaltung

Meldung vom 12. Dezember 2023

Kein Mitteilungsblatt in den Kalenderwochen 52/2023 und 01/2024

Der Nussbaum Verlag hat Betriebsferien vom 25.12.2023 bis 05.01.2024 (Kalenderwoche 52/2023 und 01/2024).

In dieser Zeit erscheint kein Mitteilungsblatt.

Redaktionsschluss für das Mitteilungsblatt KW 51 ist bereits am Freitag, 15.12.2023, 9:00 Uhr.

Wir bitten um Beachtung.

Ihre Gemeindeverwaltung

Meldung vom 12. Dezember 2023

Räum- und Streupflicht, Einsatz von Streusalz

Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,

nach der Glätte durch den überfrierenden Regen der letzten Tage erreichen uns Anfragen zur Handhabung von Streusalz.
Hierzu möchten wir Ihnen aus aktuellem Anlass einige Hinweise geben:
Zunächst einmal ist jeder Grundstückseigentümer bzw. Grundstückseigentümerin verpflichtet, auf den Zufahrten und Gehwegen Schnee zu räumen und Glätte zu bekämpfen.
Genaueres regelt hierzu die Streupflichtsatzung der Gemeinde.
Diese ist auf unserer Homepage (www.gutach.de) unter der Rubrik Bürgerservice/Ortsrecht/Satzungen eingestellt.
Der Einsatz von Streusalz ist in unserer Gemeinde nicht verboten.
Das Umweltbundesamt und der NABU raten hiervon jedoch ganz klar ab, denn der Einsatz von Streusalz ist für Bäume und andere Pflanzen, Tiere, Gewässer, Fahrzeuge und Bauwerke (insbesondere Beton) sehr schädlich. Die Beseitigung oder Eindämmung der Schäden verursachen jährlich hohe Kosten.

Tipps des Umweltbundesamts zur Bekämpfung von Glätte:
Mit Schippe und Besen den Schnee zügig entfernen: Je länger man mit dem Schneeschippen wartet, desto eher ist der Schnee schon festgetreten und oft mit Schippe oder Besen nicht mehr richtig zu entfernen. An diesen Stellen bilden sich schnell Vereisungen. Zeitnahes Schneeschippen nach dem Schneefall hat deshalb zwei Vorteile: Zum einen erfüllen Sie damit Ihre gesetzliche Räumungspflicht. Zum anderen machen Sie damit in den meisten Fällen den zusätzlichen Einsatz von Streumitteln überflüssig.
 
Streumittel wie Sand, Splitt oder Granulat verwenden: Nach der Schneeräumung verbliebene Glätte sollte deshalb mit abstumpfenden Mitteln (zum Beispiel Splitt, Granulat oder Sand) bestreut werden. Achten Sie beim Einkauf auf den Blauen Engel für salzfreie Streumittel. Energieintensiv hergestellte Streumittel (zum Beispiel Blähton) sollten Sie hingegen nur sparsam einsetzen. Nur bei hartnäckigen Vereisungen und an Gefahrenstellen (zum Beispiel Treppen) sollte als letztes Mittel Streusalz (sparsam) zum Einsatz kommen.

Was Sie noch tun können:
• Fegen Sie nach der Schneeschmelze den ausgestreuten Splitt zusammen und verwenden Sie ihn beim nächsten Schneefall wieder.
• Bei Haustieren kann längeres Laufen auf mit Streusalz behandeltem Untergrund zu Entzündungen der Pfoten führen. Meiden Sie deshalb mit Ihren Haustieren möglichst solche Flächen.
Weiterer Hinweis: Für eine geordnete und möglichst allen Bürgern gerecht werdende Schneeräumung, sind wir auf Ihre Mithilfe angewiesen, um Straßen und Gehwege rechtzeitig von Schnee und Eis räumen zu können und somit ein (weitgehend) ungehindertes Fortkommen per Auto oder auch zu Fuß zu sichern.
Nach der Streupflichtsatzung sind die Straßenanlieger verpflichtet, innerhalb der geschlossenen Ortslage u. a. die Gehwege auf einer solchen Breite (in der Regel 1,0 Meter) von Schnee oder auftauendem Eis zu räumen, dass Fußgängerverkehr möglich ist. Die Sicherheit des Fußgängerverkehrs muss gewährleistet sein. Falls Gehwege auf keiner Straßenseite vorhanden sind, muss entsprechend am Rand der Fahrbahn eine Fläche in der Breite von 1 Meter geräumt werden. Die Straßenanlieger haben zusätzlich die Gehwege bei Schnee und Eisglätte so zu bestreuen, dass sie von Fußgängern bei Beachtung der nach den Umständen gebotenen Sorgfalt möglichst gefahrlos benutzt werden können. Die Gehwege müssen werktags bis 7.00 Uhr, sonn- und feiertags bis 8.00 Uhr geräumt und gestreut sein. Wenn nach diesem Zeitpunkt Schnee fällt oder Schnee- bzw. Eisglätte auftritt, ist unverzüglich, bei Bedarf auch wiederholt, zu räumen und zu streuen. Diese Pflicht endet um 20.00 Uhr.

Zusätzlich müssen folgende Hinweise beachtet werden:
Um die Räumfahrzeuge nicht unnötig zu behindern bzw. um Lack- und andere Schäden an Kraftfahrzeugen zu vermeiden, werden die Kfz-Besitzer gebeten, ihre Fahrzeuge nicht auf den Straßen abzustellen. In den innerörtlichen Straßen ist bei parkenden Autos ein Durchkommen der Räumfahrzeuge nicht mehr möglich. Die Fahrer der Räumfahrzeuge wurden angewiesen, die Straßen, die durch abgestellte Fahrzeuge blockiert sind, nicht zu räumen. Ebenfalls müssen die Wendeplatten freigehalten werden, da sonst das Räumfahrzeug keine Möglichkeit hat, zu wenden. Haftungsansprüche, die durch nicht geräumte Straßen entstehen, weil diese durch Fahrzeuge blockiert waren, werden wir an die entsprechenden Fahrzeughalter weitergeben.

Wir bitten um Beachtung!

Ihre Gemeindeverwaltung

Meldung vom 12. Dezember 2023

Verkauf und Abbrennen von pyrotechnischen Gegenständen (Feuerwerkskörpern)

Das Ordnungsamt weist darauf hin, dass das Abbrennen von pyrotechnischen Gegenständen der Kategorie 2 bzw. Klasse II (Feuerwerkskörper/Knallkörper) nach § 23 Abs. 2 der 1. Sprengstoffverordnung (1. SprengV) nur am 31.12. und am 01.01. eines jeden Jahres gestattet ist (diese Einschränkung gilt nicht für Inhaber entsprechender Erlaubnisse oder Befähigungsscheine). Zuwiderhandlungen stellen Ordnungswidrigkeiten dar und können mit einem Bußgeld geahndet werden. Wir bitten Sie darum, dies zu beachten und vor dem Silvestertag sowie nach dem Neujahrstag keine Feuerwerkskörper/ Knallkörper zu zünden. 
In der unmittelbaren Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen sowie Reet- und Fachwerkhäusern (neue Regelung) ist das Abbrennen von Feuerwerkskörpern und Knallkörpern verboten (§ 23 Abs. 1 der 1. SprengV)!
Ebenso sei daran erinnert, dass Personen unter 18 Jahren der Umgang (Aufbewahren und Abbrennen) mit Feuerwerkskörpern/Knallkörpern (pyrotechnische Gegenstände der Kategorie 2 bzw. Klasse II) verboten ist (§ 23 Abs. 2 Satz 2). 
 
Des Weiteren ist darauf zu achten, dass die Sicherheitsbestimmungen der 1. und 2. Verordnung zum Sprengstoffgesetz (1. und 2. SprengV) bei der Verwendung der pyrotechnischen Gegenstände eingehalten werden. 
 
Wer erstmals pyrotechnische Gegenstände der Kategorien 1 und 2 bzw. Klassen I und II verkaufen will, muss dies gemäß § 14 Sprengstoffgesetz mindestens zwei Wochen vor dem Beginn des Verkaufs der zuständigen Behörde: Gemeinde Gutach im Breisgau, -Ordnungsamt-, Dorfstr. 33, 79261 Gutach im Breisgau schriftlich anzeigen. Dies gilt auch für erstmals betriebene Zweigstellen. Ebenso müssen Änderungen in der Leitung des Betriebes und Wechsel der verantwortlichen Personen angezeigt werden. In der Anzeige müssen die mit der Leitung des Betriebes, der Zweigniederlassung oder Zweigstelle beauftragten Personen angegeben werden. Eine Anzeige genügt für die gesamte Dauer des Betriebes, muss also nicht jährlich wiederholt werden. Dagegen sind Veränderungen in der Leitung der Betriebsstätte sowie die Beendigung des Betriebes unverzüglich mitzuteilen.
 
Für den Verkauf und die Aufbewahrung von Kleinstfeuerwerk Kategorie 1 (Klasse I) und Kleinfeuerwerk Kategorie 2 (Klasse II) sind grundsätzlich in der nachstehenden Rangfolge verantwortlich:
 
Erlaubnisinhaber(in),Betriebsinhaber(in),Betriebsleiter(in),Leiter(in) der Zweigniederlassung oder der unselbständigen Betriebsstätte, Aufsichtspersonen,Verkäufer(in)
 
Pflichten der verantwortlichen Personen:
Der/die Betriebsinhaber(in) und die anderen verantwortlichen Personen haben beim Umgang und Verkehr mit den pyrotechnischen Gegenständen u. a. darauf zu achten, dass
-  die zulässigen Lagermengen nicht überschritten werden,
-  die Anforderungen an die Verkaufs- und Aufbewahrungsräume erfüllt sind,
-  die Vorschriften über den Verkauf (Anzeige, Zulassung, Kennzeichnung, Gebrauchsanleitung, Mindestalter bei der Abgabe) und das Ausstellen eingehalten werden.
 
Beschäftigte, die pyrotechnische Gegenstände verkaufen, sind über die dabei entstehenden Unfallgefahren sowie über die Einrichtungen und Maßnahmen zur Abwendung dieser Gefahren zu belehren. Die Belehrungen sollten jeweils zu Beginn des Silvesterverkaufs wiederholt werden.
Pyrotechnische Gegenstände sind vor Diebstahl und unbefugter Entnahme zu schützen. Die verantwortlichen Personen haben das Abhandenkommen von pyrotechnischen Gegenständen der zuständigen Kreispolizeibehörde unverzüglich anzuzeigen.
Jeder Unfall, der sich in Zusammenhang mit dem Verkauf und der Aufbewahrung pyrotechnischer Gegenstände ereignet, ist unverzüglich dem Landratsamt: Landratsamt Emmendingen, -Ordnungsamt-, Bahnhofstr. 2-3, 79312 Emmendingen und der für den Betrieb zuständigen Berufsgenossenschaft mitzuteilen.
 
Der Verkauf von pyrotechnischen Gegenständen der Kategorie 2 (Klasse II) ist nach § 22 Abs. 1, 1. SprengV im Jahr 2023 von Donnerstag, 28.12. bis zum Samstag, 30.12. erlaubt (ausgenommen Verkauf an Verbraucher mit entspr. Erlaubnis oder Befähigungsschein). Kleinstfeuerwerk der Kategorie 1 (Klasse I) („Knallerbsen“ etc.) darf dagegen das ganze Jahr über verkauft werden.  
 
Bei Fragen können Sie sich an das Landratsamt: Landratsamt Emmendingen, -Ordnungsamt-, Bahnhofstr. 2 – 4, 79312 Emmendingen, Tel.: 07641/451-0 wenden. Weitere Informationen gibt es auch unter www.gaa.baden-wuerttemberg.de (Merkblatt).
 
Wir bitten um entsprechende Beachtung.
 
Ihre Gemeindeverwaltung

Meldung vom 11. Dezember 2023

Abfallkalender für 2024

Für das Jahr 2024 wurden von der Abfallwirtschaft des Landkreises Emmendingen rund 102.000 Abfallkalender mit den individuellen Abfuhrterminen für die 24 Städte und Gemeinden gedruckt. Sie werden derzeit an die Haushalte verteilt, dies soll bis spätestens Weihnachten abgeschlossen sein. Wer noch keinen Kalender erhalten hat, sollte also noch etwas abwarten. Weitere Exemplare können nach Weihnachten an der Infotheke des Landratsamtes Emmendingen im Hauptgebäude und im „Haus am Festplatz“ sowie in den Rathäusern abgeholt werden.

Die Abfuhrtermine für 2024 sind auf der Internetseite  www.landkreis-emmendingen.de > Abfallwirtschaft > Abfallkalender bereits im elektronischen Abfallkalender eingestellt.