Aktuelles

Meldung vom 26. Juni 2024

Baustellenfahrplan Vollsperrung B294 Oberwinden 26.-30.06.2024

Aufgrund von Fahrbahnarbeiten ist die B294 zwischen Elzach und Oberwinden vom 26.06.2024 - 28.06.2024 zeitweise und am Wochenende 29.06.2024 - 30.06.2024 ganztägig gesperrt. Infolge dessen entfällt das Linienangebot von Südbadenbus auf 7206 Mittwoch bis Freitag am Abend ab 20:00 Uhr sowie am Wochenende ganztags zwischen Bleibach und Elzach. Die späte Abfahrt Freiburg ab 0:40 Uhr wird abweichend davon bis Niederwinden an 1:14 Uhr geführt. Wir bitten unsere Fahrgäste zwischen Bleibach und Elzach auf das fahrplanmäßige Angebot der S2 (Elztalbahn) zurückzugreifen. Mittwoch-Freitag früh können die fahrplanmäßigen Fahrten zwischen 4:00 und 6:00 Uhr trotz Sperrung durch die Baustelle geleitet werden.

Das fahrplanmäßige Angebot der weiteren in Elzach beginnenden und endenden Linien wird im Wesentlichen unverändert als Inselbetrieb aufrecht erhalten. Nur einzelne Fahrten müssen aus Umlauf- oder Anschlussgründen leicht verschoben werden. Die gültigen Fahrpläne sind in den elektronischen Fahrplanauskünften hinterlegt.

SBG Südbadenbus GmbH

Meldung vom 13. Juni 2024

Stadtradeln 2024

Für ein gemeinsames Ziel antreten, zusammenhalten, sich gegenseitig stärken und füreinander da zu sein, dafür stehen die Vereine und die damit verbundene Arbeit rund ums Vereinsleben. Treten Sie 21 Tage für mehr Radförderung, Klimaschutz und lebenswerte Kommunen in die Pedale. Sammeln Sie Kilometer für Ihr Team und Ihre Kommune. Egal, ob beruflich oder privat, jeder Kilometer in diesen 21 Tagen zählt, auch wenn er außerhalb der Kommune gefahren wird. Mitmachen lohnt sich, denn vielen Kommunen winken attraktive Preise und Auszeichnungen. Klima schützen, Radverkehr fördern, Lebensqualität steigern und für die Gesundheit radeln. Unter diesem Motto findet dieses Jahr wieder das STADTRADELN im Landkreis Emmendingen vom Montag, 17.06.2024 bis Sonntag, 07.07.2024 statt. Auch die Gemeinde Gutach im Breisgau nimmt dieses Jahr erneut beim STADTRADELN teil. Teilnehmen können alle Bürgerinnen und Bürger der teilnehmenden Kommune sowie alle Personen, die dort arbeiten, in einem Verein aktiv sind oder eine Schule besuchen.

Wie kann ich mitmachen?
Registrieren Sie sich auf stadtradeln.de für die Gemeinde Gutach im Breisgau im Landkreis Emmendingen, treten Sie dann einem Team bei (z.B. „Offenes Team“) oder gründen Sie ein Eigenes. Danach können Sie losradeln und die Radkilometer einfach online eintragen oder per STADTRADELN-App tracken.

Wo melde ich mich an? Wer liegt vorne?
Alle Infos zur Registrierung, den Ergebnissen und lokalen Aktionen und Events können Sie dem nachfolgenden Link entnehmen:
www.stadtradeln.de/landkreis-emmendingen bzw. auf den Unterseiten der Gemeinde. Vieles mehr finden Sie unter der zentralen STADTRADELN-Website und Social Media.

Bei Rückfragen dürfen Sie sich gerne an das Bürgerbüro, Frau Spitz unter Tel.: 07685/9101-11 oder per E-Mail an spitz@gutach.de wenden.

Meldung vom 13. Juni 2024

Energieberatung für Gebäude-/ Heizungsmodernisierung am 4. Juli 2024

Die Gemeinde Gutach im Breisgau bietet in Kooperation mit dem Landratsamt Emmendingen eine regelmäßige Gebäude-Energieberatung an. Diese ist kostenlos und richtet sich an alle Hausbesitzenden in der Gemeinde, die einen Heizungstausch bzw. eine energetische Modernisierung ihres Gebäudes planen. Das Ziel des kostenlosen Serviceangebotes ist es, die Hausbesitzenden während einer einstündigen Einstiegsberatung über gesetzliche Anforderungen, Unterstützungsangebote und Fördermittelprogramme zu informieren. Beim Abschluss der Einstiegsberatung kennen die Beratungsempfänger/innen die nächsten Schritte und mögliche Ansprechpartner. Der nächste Beratungsnachmittag mit Einzelberatungen findet am Donnerstag, 4. Juli 2024, statt. Die Terminbuchung erfolgt über die Webseite https://eveeno.com/wfg-landkreisemmendingen (oder ggf. telefonisch unter 07641-451-1131).

Die Beratungs-Sprechstunde findet im Bürgersaal der Gemeinde Gutach statt.

Meldung vom 13. Juni 2024

Beteiligung der Öffentlichkeit zur Solar- und Windenergie

Am 16. Mai 2024 haben die Mitglieder der Verbandsversammlung des Regionalverbands Südlicher Oberrhein die Regionalplan-Entwürfe für den Ausbau der Solarenergie und der Windenergie beschlossen. Die Bürgerinnen und Bürger haben nun die Möglichkeit, sich über die Planungen des Regionalverbands zu informieren und bis einschließlich 7. Juli 2024 hierzu Stellung zu nehmen. Zu dem Planentwurf kann jedermann schriftlich (Regionalverband Südlicher Oberrhein, Geschäftsstelle, Reichsgrafenstraße 19, 79102 Freiburg) oder elektronisch an die E-Mail-Adresse windbeteiligung@rvso.de Stellung nehmen. Kernstück der Planungen ist die Festlegung von Gebieten für Freiflächen-Photovoltaikanlagen und von Gebieten für Windenergieanlagen. Der Planungsraum umfasst den Stadtkreis Freiburg sowie die Landkreise Breigau-Hochschwarzwald, Emmendingen und Ortenaukreis. Zwischen Achern im Norden und Auggen im Süden hat der Regionalverband 114 Gebiete für die Nutzung der Sonnenenergie (insgesamt ca. 1.500 Hektar, das heißt rund 0,4 Prozent der Regionsfläche) und 183 Gebiete für die Nutzung der Windenergie (insgesamt ca. 12.300 Hektar, rund 3,0 Prozent der Regionsfläche) identifiziert. Damit erfüllen die aktuellen Planentwürfe die bundesund landesgesetzlichen Vorgaben, wonach mindestens 0,2 Prozent der Regionsfläche für die Freiflächen-Photovoltaik und mindestens 1,8 Prozent für die Windenergie gesichert werden müssen. „Gerade bei der Windenergie ist es von Vorteil, mit einem gewissen Puffer ins Beteiligungsverfahren gehen zu können, da wir davon ausgehen, dass sich die Gebietskulisse nach Prüfung der eingehenden Stellungnahmen weiter konsolidieren wird“, erläutert Verbandsvorsitzender Otto Neideck. Verbandsdirektor Wolfgang Brucker ergänzt: „Wenn wir bei der Windenergie am Ende nicht auf die 1,8 Prozent der Regionsfläche kommen, sieht der Bundesgesetzgeber vor, dass Windkraftanlagen in der gesamten Region Südlichen Oberrhein als privilegiert gelten und einer planerischen Steuerung vollständig entzogen sind. Damit der Ausbau der Windenergienutzung insgesamt verträglich und gesteuert erfolgt, liegt es daher im gemeinsamen Interesse aller den Flächenbeitragswert von 1,8 Prozent zu erreichen.“ Neben der Öffentlichkeit werden auch Fachbehörden, Naturschutzvereinigungen, Kommunen und weitere Träger öffentlicher Belange an den Planungen beteiligt. Der Gemeinderat der Gemeinde Gutach im Breisgau wird voraussichtlich in seiner Sitzung im Juli die Stellungnahme der Gemeinde zu den Planungen des Regionalverbands beraten und beschließen. Die Planentwürfe für die Solarenergie und die Windenergie stehen zusammen mit weiteren Unterlagen (z. B. Übersichtskarten der Gebiete) auf den Internetseiten des Regionalverbands unter www.rvso.de/solar bzw. www.rvso.de/wind zur Verfügung. Um die Inhalte, die rechtliche Bedeutung und die dahinterstehenden Überlegungen der Regionalplanung für jedermann transparent und verständlich zu machen, bietet der Regionalverband allen Interessierten zwei inhaltsgleiche Online-Veranstaltungen an. Dort kann man sich auch über die Beteiligungsmöglichkeiten informieren. Die Online-Veranstaltungen finden am Donnerstag, 20. Juni 2024 um 18:30 Uhr sowie am Mittwoch, 26. Juni 2024 um 16:30 Uhr statt. Eine Anmeldung ist über www.rvso.de/ee möglich. Wichtig: dieses Verfahren ist ein Planungsverfahren des Regionalverbandes Südlicher Oberrhein und nicht der Gemeinde Gutachim Breisgau. Einwendungen gegen die Planungen müssen daher an den Regionalverband (Adresse sh. o.) und nicht an die Gemeinde Gutach im Breisgau erfolgen. Frist für die Einwendungen ist der 7. Juli 2024. Ihre Gemeindeverwaltung
Meldung vom 06. Juni 2024

Verlängerte Wartezeiten bei Beantragung von Personalausweisen und Reisepässen

Liebe Bürgerinnen und Bürger,

aufgrund von verlängerten Bearbeitungszeiten bitten wir Sie, die
Beantragung von Personalausweisen oder Reisepässen rechtzeitig
vorzunehmen.
Die Beantragung eines Personalausweises dauert ca. 4 Wochen,
beim Reisepass ca. 6 Wochen nach Antragstellung. Für die Beantragung
eines Personalausweises oder Reisepasses wird ein
aktuelles Lichtbild sowie der bisherige Personalausweis oder
Reisepass, bei Kindern eine Geburtsurkunde benötigt.

WICHTIG:
Die Kinder müssen bei der Beantragung von Ausweisdokumenten
immer dabei sein.
Die Kosten für einen Personalausweis belaufen sich bei Personen
unter 24 Jahren auf 22,80 €. Bei Personen über 24 Jahre auf
37,00 €. Der Reisepass kostet für Personen unter 24 Jahre 37,50 €,
bei Personen über 24 Jahre 70,00 €.
Der Personalausweis sowie Reisepass ist bei unter 24-Jährigen 6
Jahre und bei über 24-Jährigen 10 Jahre gültig.

ACHTUNG!
Sollte das Lichtbild nicht aktuell sein, wodurch sich die Person
nicht eindeutig identifizieren lässt, ist der Personalausweis
und/oder Reisepass ungültig, obwohl dieser noch eine zeitliche
Gültigkeit besitzt!

Meldung vom 05. März 2024

Auslage der Haushaltssatzung der Gemeinde Gutach im Breisgau für das Haushaltsjahr 2024

Auf Grund von § 79 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg in Verbindung mit § 18 des Gesetzes über kommunale Zusammenarbeit in der jeweils geltenden Fassung hat der Gemeinderat der Gemeinde Gutach im Breisgau am 30. Januar 2024 die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2024 beschlossen.Die Haushaltssatzung mit ihren Anlagen für das Haushaltsjahr 2024 wird hiermit (PDF,34 KB) öffentlich bekannt gemacht. Die in der Gemeinderatsitzung am 30.01.2024 beschlossene Haushaltssatzung mit ihren Anlagen wurde gemäß § 81 Absatz 2 Gemeindeordnung der Rechtsaufsichtsbehörde am 15.02.2024 vorgelegt. Die Haushaltssatzung wurde von der Rechtsaufsichtsbehörde – Landratsamt Emmendingen - am 01.03.2024 genehmigt.Der Haushaltsplan/-satzung liegt zur Einsichtnahme vom 03.03.2024 bis einschließlich 14.03.2024 im Rathaus Gutach im Breisgau, Dorfstraße 33, Zimmer 16 (Rechnungsamt) zu den üblichen Öffnungszeiten der Gemeinde Gutach im Breisgau öffentlich aus. 

 
Gutach im Breisgau, 01. März 2024   

Sebastian Rötzer, Bürgermeister
Hier finden Sie den Haushaltsplan (PDF,4,6 MB) 2024.       

Meldung vom 23. Januar 2024

Notfallflyer erschienen – Informationen und Anlaufstellen für medizinische Notfälle

Was ist wichtig, wenn man einen Notruf absetzt?
Wann muss ich den Rettungsdienst alarmieren, wann kontaktiere ich den Ärztlichen Bereitschaftsdienst oder Hausärzte?
Wo befinden sich die Notaufnahmen im Landkreis Emmendingen?

Diese Infos finden sich im jetzt erschienenen Flyer zur „Notfallversorgung im Landkreis Emmendingen“, den die Kommunale Gesundheitskonferenz des Landkreises Emmendingen veröffentlicht hat.
Der Flyer soll Bürgerinnen und Bürger für Notfälle und Notsituationen sensibilisieren und über Anlaufstellen und Zuständigkeiten informieren. Erhältlich ist der Flyer bei allen Rathäusern im Landkreis, im Landratsamt im Hauptgebäude und im Haus am Festplatz, im Gesundheitsamt und Jugendamt sowie im Kreiskrankenhaus Emmendingen und der BDH Klinik Waldkirch.

In digitaler Form ist der Notfallflyer auf der Website des Landratsamtes unter www.landkreis-emmendingen.de unter Verwaltung & Service > Gesundheitsamt > Kontakt & Öffnungszeiten ebenfalls zu finden oder gleich hier (PDF,324 KB).

Meldung vom 23. Januar 2024

Informationen der Deutschen Bahn AG über Bauarbeiten auf der Rheintalbahn - Zugausfälle und Ersatzverkehr im Monat Februar 2024

Guten Tag,
 
hiermit möchte ich Sie über die Bauarbeiten auf der Rheintalbahn im Monat Februar 2024 informieren. Detaillierte Informationen zu den jeweiligen Bauarbeiten entnehmen Sie bitte dem beigefügten Plakat (PDF,449 KB).

Beachten Sie die vom Zugverkehr abweichenden Fahrzeiten der Busse. Die Fahrpläne sind in der Reiseauskunft auf bahn.de eingearbeitet. Weitere tagesaktuelle Informationen zu unseren Baustellen finden Sie im Internet unter bauinfos.deutschebahn.com (mit baubedingten Fahrplanänderungen per E-Mail als Newsletter) sowie speziell für die Rheintalbahn unter bauinfos.deutschebahn.com/kbs/702.

Ihre DB Regio AG Baden-Württemberg

Meldung vom 19. Januar 2024

Öffentliche Bekanntmachung der Gemeinde Gutach im Breisgau

Öffentliche Festsetzung der Grundsteuer für das Kalenderjahr 2024
 
Die Hebesätze für Grundsteuer A und Grundsteuer B haben sich für das Kalenderjahr 2024 gegenüber dem Vorjahr (2023) nicht geändert.
 
Steuerfestsetzung
Gemäß § 27 Abs. 3 des Grundsteuergesetzes vom 07.08.1973 (BGBI. S. 965) und der letzten Gesetzesänderung vom 19.12.2001 (BGBI.I.S. 3922) wird die Grundsteuer für diejenigen Steuerschuldner öffentlich festgesetzt, die für das Kalenderjahr 2024 die gleiche Grundsteuer wie für das Kalenderjahr 2023 an die Gemeinde Gutach im Breisgau zu entrichten haben.
Mit dem Tag dieser Bekanntmachung treten für die genannten Steuerschuldner die gleichen Rechtswirkungen ein, wie wenn ihnen an diesem Tage ein schriftlicher Grundsteuerbescheid für das Kalenderjahr 2024 zugegangen wäre.
 
Zahlungsaufforderung
Die Grundsteuer 2024 ist an den im letzten Grundsteuerbescheid angegebenen Fälligkeitszeitpunkten (15.02., 15.05., 15.08. und 15.11.) zu entrichten oder, wenn ein Antrag auf jährliche Zahlung gestellt wurde, am 1. Juli 2024 zu bezahlen.
 
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diese durch öffentliche Bekanntmachung bewirkte Steuerfestsetzung kann innerhalb eines Monats Widerspruch erhoben werden gemäß §§ 68 – 70 der Verwaltungsgerichtsordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 19.03.1991 (BGBI. I S. 686) und der letzten Gesetzesänderung vom 20.12.2001 (BGBI.I.S. 3987). Der Widerspruch ist beim Rechnungsamt/Steueramt der Gemeinde Gutach im Breisgau schriftlich einzureichen oder als Niederschrift zu erklären. Der Widerspruch hat keine aufschiebende Wirkung und entbindet daher nicht von der fristgerechten Zahlung der Steuer.
 
Künftig eintretende Änderungen in der Steuerhöhe werden den einzelnen Steuerschuldnern oder deren Vertretern jeweils durch Grundsteuer-Änderungsbescheide mitgeteilt.
 

Meldung vom 19. Januar 2024

Landesfamilienpass - Gutscheinkarte 2024

Die Gutscheinkarte 2024 für den Landesfamilienpass ist ab sofort beim Bürgerbüro erhältlich. Wer bereits einen Landesfamilienpass besitzt, muss diesen bei Abholung der Gutscheinkarte vorlegen.
Der Landesfamilienpass berechtigt maximal zwei der eingetragenen Erwachsenen und alle eingetragenen Kinder entsprechend der Gutscheinkarte zum Landesfamilienpass zum kostenlosen oder ermäßigten Eintritt in die dort genannten Einrichtungen.

Seit dem Jahr 2019 ist die Verwendung des Passes noch mehr auf die Bedürfnisse der Kinder in den unterschiedlichsten Familienkonstellationen ausgerichtet. Mit der Änderung können Kinder den Landesfamilienpass alleine oder mit höchstens zwei der im Pass eingetragenen Erwachsenen nutzen. In den Pass eingetragen werden können neben der berechtigten Person auch weitere vier Begleitpersonen.
Eine Nutzung des Passes ohne Kinder ist nicht möglich.

Einen Landesfamilienpass können erhalten:

- Familien mit mindestens drei Kindergeld berechtigenden Kindern (dies können auch Pflege- oder Adoptivkinder sein), die mit ihren Eltern in häuslicher Gemeinschaft leben,Alleinerziehende, die mit mindestens einem Kindergeld berechtigenden Kind in häuslicher Gemeinschaft leben,

- Familien, die mit mindestens einem Kindergeld berechtigenden schwer behinderten Kind mit mindestens 50 v.H. Erwerbsminderung in häuslicher Gemeinschaft leben,

- Familien, die Kinderzuschlags-, -Wohngeld- oder Hartz IV-berechtigt sind und mit mindestens einem Kindergeld berechtigenden Kind in häuslicher Gemeinschaft leben,

- Familien, die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) erhalten und mit mindestens einem Kind in häuslicher Gemeinschaft leben.

Der Landesfamilienpass ist kostenfrei und einkommensunabhängig.