Beteiligung der Öffentlichkeit zur Solar- und Windenergie
Bürgerinnen und Bürger können bis einschließlich 7. Juli 2024 Stellung nehmen zu den Regionalplan-Entwürfen für Solarenergie und Windenergie
Am 16. Mai 2024 haben die Mitglieder der Verbandsversammlung des Regionalverbands Südlicher Oberrhein die Regionalplan-Entwürfe für den Ausbau der Solarenergie und der Windenergie beschlossen. Die Bürgerinnen und Bürger haben nun die Möglichkeit, sich über die Planungen des Regionalverbands zu informieren und bis einschließlich 7. Juli 2024 hierzu Stellung zu nehmen. Zu dem Planentwurf kann jedermann schriftlich (Regionalverband Südlicher Oberrhein, Geschäftsstelle, Reichsgrafenstraße 19, 79102 Freiburg) oder elektronisch an die E-Mail-Adresse windbeteiligung@rvso.de Stellung nehmen. Kernstück der Planungen ist die Festlegung von Gebieten für Freiflächen-Photovoltaikanlagen und von Gebieten für Windenergieanlagen. Der Planungsraum umfasst den Stadtkreis Freiburg sowie die Landkreise Breigau-Hochschwarzwald, Emmendingen und Ortenaukreis. Zwischen Achern im Norden und Auggen im Süden hat der Regionalverband 114 Gebiete für die Nutzung der Sonnenenergie (insgesamt ca. 1.500 Hektar, das heißt rund 0,4 Prozent der Regionsfläche) und 183 Gebiete für die Nutzung der Windenergie (insgesamt ca. 12.300 Hektar, rund 3,0 Prozent der Regionsfläche)
identifiziert. Damit erfüllen die aktuellen Planentwürfe die bundesund landesgesetzlichen Vorgaben, wonach mindestens 0,2 Prozent der Regionsfläche für die Freiflächen-Photovoltaik und mindestens 1,8 Prozent für die Windenergie gesichert werden müssen. „Gerade bei der Windenergie ist es von Vorteil, mit einem gewissen Puffer ins Beteiligungsverfahren gehen zu können, da wir davon ausgehen, dass sich die Gebietskulisse nach Prüfung der eingehenden
Stellungnahmen weiter konsolidieren wird“, erläutert Verbandsvorsitzender Otto Neideck. Verbandsdirektor Wolfgang Brucker ergänzt: „Wenn wir bei der Windenergie am Ende nicht auf die 1,8 Prozent der Regionsfläche kommen, sieht der Bundesgesetzgeber vor, dass Windkraftanlagen in der gesamten Region Südlichen Oberrhein als privilegiert gelten und einer planerischen Steuerung vollständig entzogen sind. Damit der Ausbau der Windenergienutzung insgesamt verträglich und gesteuert erfolgt, liegt es daher im gemeinsamen Interesse aller den Flächenbeitragswert von 1,8 Prozent zu erreichen.“ Neben der Öffentlichkeit werden auch Fachbehörden, Naturschutzvereinigungen, Kommunen und weitere Träger öffentlicher Belange an den Planungen beteiligt. Der Gemeinderat der Gemeinde Gutach im Breisgau wird voraussichtlich in seiner Sitzung im Juli die Stellungnahme der Gemeinde zu den Planungen des Regionalverbands beraten und beschließen. Die Planentwürfe für die Solarenergie und die Windenergie stehen zusammen mit weiteren Unterlagen (z. B. Übersichtskarten der Gebiete) auf den Internetseiten des Regionalverbands unter www.rvso.de/solar bzw. www.rvso.de/wind zur Verfügung. Um die Inhalte, die rechtliche Bedeutung und die dahinterstehenden Überlegungen der Regionalplanung für jedermann transparent und verständlich zu machen, bietet der Regionalverband allen Interessierten zwei inhaltsgleiche Online-Veranstaltungen an. Dort kann man sich auch über die Beteiligungsmöglichkeiten informieren. Die Online-Veranstaltungen finden am Donnerstag, 20. Juni 2024 um 18:30 Uhr sowie am Mittwoch, 26. Juni 2024 um 16:30 Uhr statt. Eine Anmeldung ist über www.rvso.de/ee möglich. Wichtig: dieses Verfahren ist ein Planungsverfahren des Regionalverbandes Südlicher Oberrhein und nicht der Gemeinde Gutachim Breisgau. Einwendungen gegen die Planungen müssen daher an den Regionalverband (Adresse sh. o.) und nicht an die Gemeinde Gutach im Breisgau erfolgen.
Frist für die Einwendungen ist der 7. Juli 2024.
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