Verunreinigungen durch Hundekot, kein Kavaliersdelikt

Nicht erlaubt ist, dass Hunde ihre „Notdurft“ weder in privaten Vorgärten, öffentlichen Anlagen, Grünstreifen noch in landwirtschaftlich genutzten Wiesen und Äckern oder auf Fußwegen verrichten dürfen, jedoch sind sich dies scheinbar viele Hundebesitzer nicht bewusst.
Jeder Hundebesitzer hat dementsprechend dafür Sorge zu tragen, dass von seinem Hund keinerlei negative Auswirkungen für Mensch und Natur ausgehen. Sonst drohen, je nach Ausmaß des Schadens, empfindliche Ordnungsstrafen nach den einschlägigen gesetzlichen Regelungen. Ebenso werden solche Ordnungswidrigkeiten von den Grundstückeigentümern konsequent zur Anzeige gebracht, wodurch weitere Kosten für den Hundehalter anfallen.
Die Hundehalter haben die Hinterlassenschaften ihres Tieres ordnungsgemäß und gründlich in die dafür bereitgestellten Hundekotbehälter zu entsorgen!

Man beachte: Ausscheidungen vom Hund sorgen nicht nur für Geruchsbelästigung und ziehen Insekten – und andere Hunde – an, sondern können auch Würmer und Viren enthalten. Damit geht auch ein beträchtliches Gesundheitsrisiko von den Haufen aus. 
Abschließend sei der Hinweis gegeben, dass Hunde so zu halten und zu beaufsichtigen sind, dass niemand gefährdet wird. Im Innenbereich sind auf öffentlichen Straßen und Gehwegen Hunde an der Leine zu führen. Ansonsten dürfen Hunde ohne Begleitung einer Person, die durch Zuruf auf das Tier einwirken kann, nicht frei umherlaufen.

Leisten Sie Ihren Beitrag zu einem positiven Bild der Hundehaltung durch ein rücksichtsvolles und vorbildliches Handeln und Auftreten in der Öffentlichkeit.
Weisen Sie andere Hundehalter auf ein von Ihnen festgestelltes Fehlverhalten hin. Appellieren Sie an die Solidarität der Hundebesitzer.

Ihre Gemeindeverwaltung