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Behördenwegweiser
Bauamt
Lieferanschrift
Dorfstraße 33
79261
Gutach im Breisgau
Kontakt
Öffnungszeiten
Allgemeine Öffnungszeit
Arbeitstag (Mo - Fr)
08:00 Uhr
- 12:30 Uhr
Donnerstag
14:00 Uhr
- 18:00 Uhr
Persönlicher Kontakt
Frau Wencke Heß
Amtsleitung Bauen, IT & Digitalisierung
Gebäude Rathaus Bleibach
Raum Zimmer 10
Herr Hannes Dezulian
Stellv. Amtsleitung Bauen, IT & Digitalisierung
Gebäude Rathaus Bleibach
Raum Zimmer 9
Frau Stefanie Resch
Sachbearbeiterin Bauamt
Gebäude Rathaus Bleibach
Raum Zimmer 9
Frau Ann-Kristin Siemsen
Sachbearbeiterin Bauamt
Gebäude Rathaus Bleibach
Raum Zimmer 9
Herr Andrik Hoffmann
Wassermeister
Mobiltelefon +49 (15 90) 1 89 53 70
E-Mail wassermeister@gutach.de
Organisationseinheiten
Übergeordnete Dienststellen
Gemeinde Gutach im BreisgauLeistungen
- Abwasser entsorgen
- Aufgraben einer Straße für Leitungsverlegung beantragen
- Auskunft aus der Kaufpreissammlung beantragen
- Baugenehmigung beantragen
- Baugenehmigung im vereinfachten Verfahren beantragen
- Baulastenverzeichnis - Einsicht nehmen
- Baumfällgenehmigung beantragen
- Bauvorbescheid beantragen
- Bauvorhaben im Kenntnisgabeverfahren anzeigen
- Bebauungsplan einsehen
- Geeignetheitsbescheinigung des Aufstellungsortes für Spielgeräte beantragen
- Grundstücksanschluss an Wasserversorgungs- und Abwasserbeseitigungseinrichtungen - Beiträge zahlen
- Grundstückswertermittlung beantragen
- Häusliche Grünabfälle entsorgen
- Hochwassergefahrenkarten nutzen
- Landesprogramm STÄRKE - Informationen für Eltern erhalten
- Plakatierung an Straßen - Genehmigung (Sondernutzungserlaubnis) beantragen
- Planfeststellungsverfahren zur Verkehrswegeplanung beantragen
- Ratte melden
- Seebestattung
- Sondernutzung von Straßen innerhalb der Ortschaft - Erlaubnis beantragen
- Todesfall anzeigen
- Umlegungsverfahren (Grundstückstausch)
- Vorkaufsrecht der Gemeinde - Negativzeugnis beantragen
- Wasseranschluss anmelden
Formulare und Onlinedienste
-
Bauvoranfrage
Bauvoranfrage nach § 57
-
Kenntnisgabeverfahren
Kenntnisgabe nach § 51 LBO
-
Vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren
Vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren nach § 52 LBO