Zur Einwohnerversammlung am 07.12.2023 in der Bleibacher Festhalle kamen ca. 70 Einwohnerinnen und Einwohner. Bürgermeister Sebastian Rötzer sprach nach kurzer Begrüßung folgende Themen an:
Unterbringung von Flüchtlingen
Die Gemeinde Gutach im Breisgau beherbergt zurzeit ca. 70 Asylbewerber und Flüchtlinge aus der Ukraine. Bei den Asylbewerberinnen und -bewerbern stammt der überwiegende Teil der Menschen aus Syrien und der Türkei. Im Jahr 2023 muss die Gemeinde noch 20 Personen unterbringen. Dies gelingt nur durch den Ausbau von bisher ungenutzten Räumen in der ehem. Grundschule Bleibach und durch den Kauf des Wohnhauses in der Simonswälder Str. Für 2024 ist mit einer Unterbringungsverpflichtung für ca. 25 Menschen zu rechnen. Für diese steht per heute kein Wohnraum zur Verfügung. Daher sucht die Gemeinde weiterhin Wohnungen zur Miete oder geeignete Immobilien zum Kauf. Erneut sei betont: Die Gemeinde wird keine bewohnten Häuser kaufen und die Mieter dann kündigen.
Entwicklungsgebiete
Die Gemeinde Gutach im Breisgau möchte Wohnraum schaffen. Daher soll ein Gemeindegrundstück im Baugebiet Alte Ziegelei, das bisher für Ausgleichsmaßnahmen vorgesehen war, mit einem Gemeindehaus bebaut werden. Die dafür notwendige Änderung des Bebauungsplans wird kurzfristig auf den Weg gebracht, aber trotzdem ungefähr ein Jahr dauern. Die Gemeindewohnungen in der Alexanderstr. 14 standen einige Zeit leer. Dies diente der Erforschung innovativer Heizsysteme im Zusammenhang mit der Möglichkeit, Abwärme der Brennerei Weis für die Wärmeversorgung der Schule und der Gemeindehäuser in der Alexanderstraße zu nutzen. Die Forschungen sind abgeschlossen. Das Haus ist aus den 50er-Jahren und sehr sanierungsbedürftig. Wir überlegen, ob es saniert oder durch einen Neubau ersetzt werden soll. Dazu hat der Gemeinderat noch keine Entscheidungen gefällt, es laufen gerade Gespräche und Untersuchungen. Perspektivisch möchte die Gemeinde auch neue Wohngebiete ausweisen. Ich führe dazu Gespräche mit verschiedenen Grundstückseigentümern. Diese sind aber noch nicht so weit, dass heute schon darüber berichtet werden kann. Gemeinderat und Verwaltung ist wichtig, dass bei der Ausweisung neuer Wohngebiete das Mitwachsen der Infrastruktur mit bedacht wird. Es geht nicht nur um Wohnungen, es geht auch um Verkehrs- und Parkflächen, Kindergarten- und Schulplätze. Hier gibt es zunehmend Rechtsansprüche. Die Gemeinde darf sich nichts aufladen, was sie nicht erfüllen kann.
Aktuell verfügt die Gemeinde nur noch über einen Bauplatz im Gewerbegebiet Alter Sportplatz. Weitere Gewerbeflächen sind nicht entwickelt oder gar vorhanden. Die Erweiterung des Gewerbegebiets Stollen („Stollen III“) ist sehr schwierig umzusetzen, da das Gebiet in der Überflutungszone von Elz und Aulebach liegen. Seit der Hochwasserkatastrophe im Ahrtal wurden die gesetzlichen Vorgaben für Bebauungen in diesen Gebieten verschärft und werden sehr restriktiv gehandhabt. Abgesehen von Stollen III verfolgt die Gemeinde keine anderen Planungen für Gewerbegebiete.
Klimaschutz
Die Dürren der letzten Jahre signalisieren, dass sich das Klima verändert. Auch wenn aktuell viel Regen fällt, ist der Trend der letzten Jahre an dieser Stelle ein anderer: Wasser wird zunehmend knapp. Unsere Wasserversorgung steht und ist leistungsfähig. Die Gemeinde ist gerade dabei, hier eine Bestandsaufnahme zu machen. Dann können Verwaltung und Gemeinderat die Maßnahmen und Investitionen für die kommenden Jahre festlegen. Konkret geplant ist eine Ausweitung der gemeindlichen Wasserversorgung in Siegelau im Bereich Zinken. Bei Trockenheit und Dürre kommen auch die Quellen und Brunnen der Gemeinde unter Stress. Daher meine Bitte: sparen Sie im Sommer Wasser, vor allem mit dem Verzicht auf die Füllung eigener Pools im Garten. Bitte nutzen Sie, wo es möglich ist, gesammeltes Wasser für die Bewässerung.
Der Gesetzgeber hat mit einigen Gesetzen, z. B. dem Wind-an-Land-Gesetz viel getan, um der Windkraft Vorschub zu geben. Ab dem neuen Jahr stehen mehr Flächen als bisher für die Windkraft zur Verfügung. Die Gemeinde selbst hat keine geeignete Fläche im Eigentum. Alles ist in privater Hand. Die windhöffigen Standorte konzentrieren sich auf Oberspitzenbach, Siegelau und den Vögelestein. In einer Bürgerinformation im Februar 2023 informierten die potenziellen Investoren über ihre Planungen. Im Raum standen damals 8 bis 10 Anlagen im o. g. Gebiet. Ein Investor hat vor wenigen Tagen beim für das Genehmigungsverfahren zuständigen Landratsamt die Genehmigung für zwei Windmühlen im Bereich Bildstock beantragt. Als Baubeginn ist Ende 2025 angestrebt. Die Gemeinde wird im Verfahren beteiligt werden und die Öffentlichkeit transparent über den Stand des Verfahrens informieren.
Der Gesetzgeber hat schon vor längerer Zeit eine Wärmeplanung für Kommunen zur Pflicht gemacht. Städte mit mehr als 20.000 Einwohnern müsse diese Wärmeplanung bereits vorliegen haben. Kleinere Gemeinden wie Gutach im Breisgau können sich bis 2026 Zeit lassen. Darauf wollen wir nicht warten. Der Gemeinderat hat daher beschlossen, sich mit Freiamt, Biederbach, Elzach, Winden und Simonswald zusammenzuschließen und eine Wärmeplanung im Konvoi erstellen zu lassen. Diese läuft ab wie folgt: 1. Bestandsanalyse: Erhebung des aktuellen Wärmebedarfs und -verbrauchs und der daraus resultierenden Treibhausgas-Emissionen, einschließlich Informationen zu den vorhandenen Gebäudetypen und den Baualtersklassen, der Versorgungsstruktur aus Gas- und Wärmenetzen, Heizzentralen und Speichern sowie Ermittlung der Beheizungsstruktur der Wohn- und Nichtwohngebäude. 2. Potenzialanalyse: Ermittlung der Potenziale zur Energieeinsparung für Raumwärme, Warmwasser und Prozesswärme in den Sektoren Haushalte, Gewerbe-Handel-Dienstleistungen, Industrie und öffentlichen Liegenschaften sowie Erhebung der lokal verfügbaren Potenziale erneuerbarer Energien oder z. B. Abwärmepotenziale. 3. Ergebnis: Was bringt die Wärmeplanung? Ergebnisse werden im Jahr 2025 erwartet. Der Prozess der kommunalen Wärmeplanung führt Potenziale und Bedarf systematisch zusammen. Auf diese Weise lassen sich Einsatzmöglichkeiten der Energiequellen im künftigen Energiesystem definieren und lokal umsetzen. Wir wissen dann, ob und wo Wärmenetze für neue Gebäude, aber auch für Bestandsgebäude möglich und sinnvoll umsetzbar wären. Ganz wichtig: Der Plan an sich ist eine Richtschnur, ein Routenplaner. Er selbst hat für die Bürgerinnen und Bürger erst einmal keine Rechtsfolgen. D. h. es gibt – Stand heute – keinen Anschlusszwang für Wärmenetze in bestehenden Baugebieten. Der Plan führt aber noch nicht dazu, dass Netze liegen! Diese müssen geplant, ausgeschrieben und gebaut werden. Es wird klar: Die Wärmeplanung gibt keine Antwort auf kurzfristig notwendige Erneuerungen in den Heizungsanlagen der Bewohner unserer Gemeinde.
Breitband
Wir alle wünschen uns schnelles Internet. Dazu hat der Bund zusammen mit dem Land eine Förderung aufgelegt. Der Breitbandausbau bedeutet für unsere Gemeinde eine Investitionssumme von über 10 Millionen Euro. Daran wird deutlich: ohne Förderung wird es bei uns kein Breitband geben. Und selbst mit der Förderung – Land und Bund kommen auf zusammen 90 % – sind die Summen für die Gemeinde Gutach im Breisgau erheblich! Um Synergien zu nutzen, hat sich die Gemeinde Gutach mit Biederbach, Winden und Simonswald zusammengeschlossen und gemeinsam die Förderung beantragt. Leider stockt das sehr bürokratische, zeit- und kostenintensive Verfahren. Selbst wenn wir 2024 mit einer Förderung bedacht werden, ist mit einer Inbetriebnahme des schnellen Netzes erst ab 2029 zu rechnen.
Verkehr
Der Schulwegeplan ist so weit erarbeitet. Die erforderlichen Verkehrsmaßnahmen liegen den zuständigen Behörden zur Genehmigung vor. Die Parksituation v. a. in engen Straßen ist immer wieder Thema. Der Ordnungsdienst macht sich hier unbeliebt, leider muss das sein. Eine schnelle und vollständige Lösung wird es hier nicht geben – für zu viele Autos ist zu wenig Platz. Ein Brennpunkt von Problemen sind die Bleibacher Bahnhofstraße und die Gutacher Elzstraße. In Bleibach ist vor allem der Busverkehr ein Problem. Bevor wir den Bahnhof zu einem multimodalen Knoten umbauen, wird sich ein Fachbüro für Verkehrsplanung die Sache ansehen. Immer wieder wird die Einführung von Einbahnstraßen als mögliche Lösung genannt. Oder dass Kfz ab einer gewissen Tonnage nur noch im Einbahnverkehr fahren dürfen. Dies wird hier ebenfalls untersucht. Denn die Gefahr von Einbahnstraßen ist, dass wir Probleme an anderen Stellen erzeugen oder verlagern.
Zusammen mit Waldkirch sind wir dabei, den bestehenden Lärmaktionsplan zu aktualisieren. Der Lärmaktionsplan ist eine ursprünglich von der EU ausgehende Initiative zur Reduzierung von Verkehrslärm. In den ersten Phasen der Beteiligung gingen zahlreiche Anregungen bei uns ein. Wir hoffen, dass wir über den Lärmaktionsplan an einigen besonders belasteten Stellen, z. B. in der Talstraße, in Siegelau oder in Bleibach auf der Strecke zwischen Kreisel und Shell-Tankstelle zu Temporeduzierungen kommen. Letztendlich entscheidet der Gemeinderat über die sich aus dem Lärmaktionsplan ergebenden Maßnahmen. Eine Herausforderung sind hier allerdings Belastungen, die sich entlang der Bundesstraße 294 ergeben. Die Zuständigkeit für den Lärmschutz liegt hier beim Bund.
Grundsteuer
Bei Erträgen von rd. 12,4 Mio. Euro in unserem Haushalt 2023 machen die beiden Grundsteuerbereiche A und B rd. 550.000 Euro aus. Das politische Ziel der Gemeinde ist, am Ende des notwendigen Umstellungsprozesses ein ähnliches Grundsteueraufkommen wie im alten rechtlichen Rahmen zu haben. Die neue rechtliche Situation soll nicht zu einer Steuererhöhung durch die Hintertür führen. Der einzige Einflussfaktor der Gemeinde Gutach im Breisgau auf die eigentliche Steuerzahlung der Bürger sind die beiden Hebesätze. Diese werden jedes Jahr durch den Gemeinderat im Rahmen der Haushaltsberatungen festgelegt. Klar ist: auch wenn das Steueraufkommen für die Gemeinde gleich bleibt und die Hebesätze entsprechend gesenkt werden, wird es einzelne Gewinner und Verlierer der neuen Grundsteuer geben. Ohne den Beschlüssen vorgreifen zu wollen: Eine Senkung des Hebesatzes ist zum heutigen Zeitpunkt sehr wahrscheinlich. Basis für den Beschluss des Rates werden Simulationsrechnungen sein.
Kommunalwahl 2024
Am 9. Juni 2024 ist Europa-Wahl und gleichzeitig Wahl unseres Gemeinderats. In anderen Ländern dieser Welt wünschen sich Menschen, eine Wahl zu haben. Bitte gehen Sie zur Wahl und nutzen Sie Ihr Stimmrecht. Unsere Demokratie lebt von Beteiligung und Mitbestimmung. Nirgends ist ihr Einfluss auf die Politik größer und direkter als in der Kommunalpolitik. Sie kennen oft die handelnden Personen und ihre Einstellungen. Sie haben die Möglichkeit, mit den Gemeinderäten, der Verwaltung in unserem Rathaus und mir in direkten Kontakt zu treten. Unsere Wege im Dorf sind kurz und es gibt nicht viele Instanzen. Unser Gemeinderat ist unsere örtliche Volksvertretung und das Hauptorgan, wie es so schön in der Gemeindeordnung heißt. D. h. die Räte geben die Richtung vor, sie haben direkten Einfluss auf die Kommunalpolitik in unserem Dorf. Nutzen Sie diese Einflussmöglichkeit, bringen Sie sich ein, machen Sie mit. Stellen Sie sich bei der anstehenden Kommunalwahl zur Verfügung. Je zahlreicher und größer die Auswahl ist, desto besser für unsere Gemeinschaft. Natürlich – das Amt eines Gemeinderats erfordert Zeit und Engagement, es ist ein durchaus forderndes Ehrenamt. Wenn unsere Rätinnen und Räte zurzeit Bürgerinnen und Bürger fragen, ob sie sich zur Wahl stellen wollen, fällt oft der Satz: „Wenn ich etwas mache, will ich es richtig machen.“
Ich bitte Sie: geben Sie sich einen Ruck und sagen dann nicht „Nein, ich kann das nicht“, sondern erklären sich zu einer Kandidatur bereit. Teamwork und Arbeitsteilung sind durchaus auch in unserem Gemeinderat verbreitet. Nicht jede Rätin weiß und kann alles, nicht jeder Rat macht alles. Engagieren Sie sich für unser Dorf, für unser Land. Das klingt jetzt pathetisch. Aber unser Staat muss funktionieren. Und unser Staat, das sind nicht nur „die in Berlin“ oder „die in Stuttgart“, das sind auch WIR in Gutach im Breisgau. Auch auf uns kommt es an. Bitte machen Sie mit, gestalten Sie mit.
Fragen
Bürger stellten Fragen zu Verkehrsthemen und zur Entwicklung von Baugebieten. Bei letzteren wurde vor allem gefordert, die Vorgabe für Stellplätze zu erhöhen, damit die Pkw der Bewohnerinnen und Bewohner nicht öffentlichen Verkehrsraum belasten. Aktuell ist die Stellplatzvorgabe der Gemeinde orientiert an der Landesbauordnung Baden-Württemberg (1 Stellplatz je Wohneinheit). Eine Erhöhung der Anforderung von Stellplätzen, das muss bewusst sein, kostet Platz, der dann nicht für Wohnraum zur Verfügung steht oder erhöht die Kosten (z. B. für eine Tiefgarage). Diese Landesbauordnung soll seitens der Landesregierung dahingehend verändert werden, dass Kommunen einfacher als bisher eigene Vorgaben machen können. Das wird im Gemeinderat erörtert werden.
Ihre Gemeindeverwaltung