Verunreinigungen durch Hundekot

Aus gegebenem Anlass weisen wir darauf hin, dass Hunde ihre „Notdurft“ weder in privaten Vorgärten, noch in landwirtschaftlich genutzten Wiesen und Äckern oder auf Fußwegen verrichten dürfen, jedoch sind sich dies scheinbar viele Hundebesitzer nicht bewusst. Jeder Hundebesitzer hat dementsprechend dafür Sorge zu tragen, dass von seinem Hund keinerlei negative Auswirkungen für Mensch und Natur ausgehen. Sonst drohen, je nach Ausmaß des Schadens, empfindliche Ordnungsstrafen nach den einschlägigen gesetzlichen Regelungen.
 
Die Hundehalter haben die Hinterlassenschaften ihres Tieres ordnungsgemäß und gründlich in die dafür bereitgestellten Hundekotbehälter zu entsorgen!
 
Wir möchten auch abschließend  wiederholt den Hinweis geben, dass Hunde so zu halten und zu beaufsichtigen sind, dass niemand gefährdet wird. Im Innenbereich sind auf öffentlichen Straßen und Gehwegen Hunde an der Leine zu führen. Ansonsten dürfen Hunde ohne Begleitung einer Person, die durch Zuruf auf das Tier einwirken kann, nicht frei umherlaufen.
 
Ihre Gemeindeverwaltung