Aktuelles

Meldung vom 04. Dezember 2023

Öffentliche Ausschreibung

Maßnahme:   
Neubau eines Speisesaals und Veranstaltungsraum an das
bestehende Schulgebäude GS Zweitälerland
Alexanderstraße 12, 79261 Gutach im Breisgau
Umfang der Arbeiten:
Innenputz-, Außenputz- (WDVS) und Trockenbauarbeiten
- ca.   20,00 qm Innenputzarbeiten
- ca.   42,00 qm Außenputzarbeiten (WDVS)
- ca.   24,00 qm Trockenbauarbeiten (Metallständerwände)
Auftraggeber:      
Gemeinde Gutach im Breisgau.
vertr. durch Bürgermeister Sebastian Rötzer
Dorfstraße 33, 79261 Gutach im Breisgau
Vergabeverfahren:
Öffentliche Ausschreibung auf Grundlage der VOB
Angebotseröffnung: Am Mittwoch, 20.12.2023 um 10:00 Uhr (Zimmer 9)

Vollständiger Ausschreibungstext (PDF,88 KB)

Meldung vom 30. November 2023

Böschungsrutschung zwischen Gescheid und Zinken K 5109: Halbseitige Sperrung und Ampelregelung

In Folge der starken Regenfälle im November ereignete sich unterhalb der K 5109 (Freiämterstraße) in Höhe von Straßen-km 4+150 auf Gemarkung Siegelau (Gutach) eine Böschungsrutschung talseitig auf etwa 6,00 m Breite. Eine hieraus resultierende Rissbildung im Straßenbankett deutet darauf hin, dass aufgrund der örtlichen Gegebenheiten weiteren Rutschungen und damit auch eine Gefährdung des Straßenkörpers der K 5109 auftreten können. Aus diesem Grund hat die Straßenbauverwaltung umgehend Sofortmaßnahmen veranlasst und den betroffenen talseitigen Straßenbereich halbseitig mit einer Ampelregelung gesperrt. Weitere bauliche Sicherungsmaßnahmen werden zeitnah folgen.
Die Verkehrsteilnehmer werden für die zu erwartenden Behinderungen um Verständnis gebeten.

Meldung vom 30. November 2023

Termine der Böllerschützen

Am Montag, 4. Dezember 2023 werden die Böllerschützen Bleibach zwischen 18:00 Uhr und 18:30 Uhr zu Ehren der hl. Barbara (Schutzheilige der Tunnelbauer, Sprengmeister und Artilleristen) beim Schönwasener Hof in Gutach Böllerschüsse abgeben.
 
Ebenso werden die Böllerschützen, schon traditionell am 1. Januar 2024 um 10:00 Uhr am Ölberg – Bleibach das neue Jahr mit Böllerschüssen begrüßen.
 
Der Bevölkerung wollen wir in diesem Zusammenhang ein gesegnetes und frohes Weihnachten sowie ein gutes, gesundes und glückliches Neujahr wünschen.
 
Kurt Beckmann
Schussmeister

Meldung vom 30. November 2023

Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten an Parteien, Wählergruppen u.a. bei Wahlen und Abstimmungen

Gemäß § 50 Abs. 1 Bundesmeldegesetz (BMG) darf die Meldebehörde Parteien, Wählergruppen und anderen Trägern von Wahlvorschlägen im Zusammenhang mit Wahlen und Abstimmungen auf staatlicher und kommunaler Ebene in den sechs der Wahl oder Abstimmung vorangehenden Monaten Auskunft aus dem Melderegister über Daten von Gruppen von Wahlberechtigten (Gruppenauskünfte) erteilen, soweit für deren Zusammensetzung das Lebensalter bestimmend ist.
Die Auskunft umfasst den Familiennamen, Vornamen unter Kennzeichnung des gebräuchlichen Vornamens, Doktorgrad und derzeitige Anschriften sowie, sofern die Person verstorben ist, diese Tatsache.
Die Geburtsdaten der Wahlberechtigten dürfen dabei nicht mitgeteilt werden.
Die Person oder Stelle, der die Daten übermittelt werden, darf diese nur für die Werbung bei einer Wahl oder Abstimmung verwenden und hat sie spätestens einen Monat nach der Wahl oder Abstimmung zu löschen oder vernichten.
Die Wahlberechtigten haben das Recht, der Übermittlung ihrer Daten zu widersprechen.
Der Widerspruch kann bei der Gemeinde Gutach im Breisgau, Dorfstr. 33, 79261 Gutach im Breisgau eingelegt werden.
Bei einem Widerspruch werden die Daten nicht übermittelt.
Der Widerspruch gilt bis zu seinem Widerruf.

Meldung vom 30. November 2023

Änderung im Pass- und Personalausweiswesen

Abschaffung von Kinderreisepässen zum 01.01.2024 Der Bundestag hat die Abschaffung von Kinderreisepässen ab 01.01.2024 beschlossen. Statt des Dokumententyps „Kinderreisepass“ soll künftig ein elektronischer Reisepass mit der längeren Gültigkeit sowie der Nutzungsmöglichkeit für weltweite Reisen beantragt werden können. Auch der Personalausweis stellt eine weitere Möglichkeit dar.
Kinderreisepässe dürfen nur noch bis zum 31. Dezember 2023 ausgestellt, verlängert oder aktualisiert werden. Die Gültigkeit bereits ausgestellter Kinderreisepässe bleibt von der Veränderung unberührt. 
Wir möchten Ihnen bis einschließlich 22. Dezember 2023 die Möglichkeit bieten, einen Kinderreisepass neu zu beantragen/verlängern. Eine Neuausstellung kostet 13,00 Euro, die Verlängerung 6,00 Euro und haben wiederum eine Gültigkeit von einem Jahr zum Zeitpunkt der Antragstellung. Vorteil ist, dass wir diesen direkt vor Ort ausstellen/verlängern können. Bitte achten Sie auf das Gültigkeitsdatum. Nach Ablauf der Gültigkeit kann ein Kinderreisepass nicht verlängert werden. Anschließend besteht die Möglichkeit, einen neuen Kinderreisepass zum o.g. Preis zu beantragen.
Für die Beantragung eines Kinderreisepasses benötigen wir ein aktuelles biometrisches Passbild sowie die Geburtsurkunde oder den aktuellen Kinderreisepass und die Zustimmungserklärung beider Elternteile, sofern nicht das alleinige Sorgerechtes eines Elternteiles besteht. 
Bitte beachten Sie, dass Ihr Kind bei der Antragstellung anwesend sein muss.
Die Anzahl der noch vorliegenden Kinderreisepässen/Verlängerungen ist begrenzt. Die Gewährleistung über den Erhalt ist somit ausgeschlossen.
 
Darüber hinaus möchten wir Sie informieren, dass sich die Gebühr für den Reisepass für Erwachsene (ab 24 Jahren) zum 01.01.2024 auf 70,00 Euro erhöht!
 
Wir bitten um Beachtung!

Bei Rückfragen dürfen Sie sich gerne an uns wenden.

Ihre Gemeindeverwaltung

Meldung vom 30. November 2023

Beschriften und Anbringen von Briefkästen und Hausnummern

Ist Ihre Hausnummer erkennbar angebracht und Ihre Tür bzw. Ihr Klingelschild und der Briefkasten richtig beschriftet?

Immer wieder kommt es zu Schwierigkeiten bei der Postzustellung, weil nicht erkennbar ist, ob der Adressat dort auch wirklich wohnt. Bitte prüfen Sie, ob Ihre Hausnummer erkennbar und Ihr Name am Briefkasten angebracht ist. Sie gewährleisten damit die reibungslose Zustellung Ihrer Post und helfen den Zustellern. Im Notfall kann dies auch entscheidend für rasche HILFE durch den ARZT oder den Rettungsdienst sein!

Ihre Gemeindeverwaltung

Meldung vom 30. November 2023

Einladung zur Einwohnerversammlung

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,
die Gemeindeordnung für das Land Baden-Württemberg sieht vor, dass in einer Einwohnerversammlung "in der Regel einmal pro Jahr" wichtige Themen der Gemeinde erörtert werden. Die Gemeinde läd die Einwohnerinnen und Einwohner daher am 07.12.2023 um 19:00 Uhr in die Turn- und Festhalle in Bleibach ein. Nach einer Information über einige wichtige Themen der Gemeindeentwicklung und -politik durch die Verwaltung haben Sie Gelegenheit zur Diskussion und Fragen zu stellen. Wenn Sie im Vorfeld schon Fragen oder Wünsche haben bzw. bestimmte Themen behandelt sehen wollen, können Sie diese per E-Mail an gemeinde@gutach.de, oder telefonisch an Frau Senger, 07685/9101-12, melden.
Ihre Gemeindeverwaltung