Grundsteuer und Gewerbesteuer III. Quartal 2024

Am 15. August 2024 sind die Grundsteuer- und Gewerbesteuervorauszahlungen für das III. Quartal 2024 fällig.
 
Zu diesen Quartalszahlungen werden keine gesonderten Bescheide verschickt. Die Höhe der Grundsteuer bzw. der Gewerbesteuer ersehen Sie aus den Ihnen zuletzt zugestellten Jahres- bzw. Änderungsbescheiden. 
 
Bitte überweisen Sie die fälligen Beträge unter Angabe des Buchungszeichens, sofern Sie der Gemeindekasse keine Abbuchungsermächtigung erteilt haben.
 
Möchten Sie zukünftig die fälligen Beträge der Gemeinde Gutach im Breisgau auch abbuchen lassen, erhalten Sie bei uns ein entsprechendes Formular, rufen Sie an auf der Gemeindekasse 07685/9101-18, 07685/9101-18. Sie können uns die Abbuchungsermächtigung auch über das Internet erteilen: www.gutach.de/Bürgerservice/Online-Formulare/Abbuchungsermächtigung.
 
Ihre Gemeindeverwaltung