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Leistungen

Zahnärztliche Vorsorgeuntersuchung wahrnehmen

Als Versicherter der gesetzlichen Krankenversicherung haben Sie Anspruch auf zwei zahnärztliche Vorsorgeuntersuchungen und notwendige Behandlungen. Mindestens einmal im Jahr sollten Sie zu einer Vorsorgeuntersuchung gehen.

Bei einer privaten Krankenversicherung oder einer privaten Zusatzversicherung wird jeder Vertrag individuell verhandelt. Daher sollten Sie sich vor der Behandlung bei Ihrer Versicherung erkundigen, welche Leistungen sie übernimmt.

Durch die zahnärztliche Betreuung sollen mögliche Gefahren für Ihre Zähne und Kiefer abgewendet und Gesundheitsstörungen rechtzeitig behandelt werden.

Zuständige Stelle

ein Zahnarzt oder eine Zahnärztin Ihrer Wahl

Leistungsdetails

Voraussetzungen

Sie leben in Deutschland und sind gesetzlich oder privat krankenversichert.

Verfahrensablauf

Wenn Sie gesetzlich versichert sind, trägt der Arzt oder die Ärztin alle Vorsorgeuntersuchungen in ein Bonusheft ein. Das Bonusheft erhalten Sie in der Zahnarztpraxis. Sie sollten es gut aufbewahren und gemeinsam mit Ihrer Versichertenkarte zu jeder Untersuchung mitbringen. Wenn Sie anhand des Bonusheftes nachweisen können, dass Sie in jedem Kalenderjahr mindestens einmal bei der Vorsorgeuntersuchung waren, zahlt Ihre Krankenkasse mehr für Ihren später möglicherweise erforderlichen Zahnersatz.

Fristen

keine

Erforderliche Unterlagen

  • Versichertenkarte
  • Bonusheft

Kosten

Die gesetzlichen Krankenkassen tragen die Kosten von zwei Vorsorgeuntersuchungen pro Jahr

Hinweise

keine

Vertiefende Informationen

Rechtsgrundlage

Freigabevermerk

  • 21.08.2023 Sozialministerium Baden-Württemberg

Wahlscheinantrag bequem per Internet

Zu den Europa- und Kommunalwahlen am 09.06.2024 kann die Erteilung eines Wahlscheins schriftlich, elektronisch (z.B. per E-Mail, Internet) oder durch persönliche Vorsprache bei der Gemeindeverwaltung beantragt werden. Telefonische Anträge und Anträge per SMS sind nicht zulässig.

Wir bieten für Sie die Beantragung eines Wahlscheins per Internet. Hierzu verwenden Sie bitte folgenden Link:

https://briefwahl.komm.one/intelliform/forms/komm.one/km-ewo/pool/wahlscheinantrag/bw-west/wahlscheinantrag/index?ags=08316014

Beim Aufruf des Links zur Kommunal- und Europawahl erhalten Sie ein Erfassungsformular für Ihre Antragsdaten. Die Daten auf Ihrer Wahlbenachrichtigung müssen Sie in das Antragsformular eintragen. Ihnen steht es offen, sich die Unterlagen nach Hause oder an eine abweichende Versandanschrift senden zu lassen.

Für die automatische Prüfung Ihrer Daten benötigen wir unter anderem die Eingabe ihrer Wahlbezirks- und Wählernummer. Sollten Ihre Antragsdaten nicht mit unserem dialogisierten Wählerverzeichnis übereinstimmen, erhalten Sie automatisch einen Hinweis.

Alternativ können Sie Ihren Wahlscheinantrag auch rasch und einfach mit Ihrem Mobilgerät über den QR-Code auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung aufrufen.
Die meisten Daten sind hier bereits hinterlegt- Sie erfassen nur Ihr Geburtsdatum und möglicherweise noch eine abweichende Versandadresse.

Ihre Antragsdaten werden verschlüsselt über das Internet in eine Sammeldatei zur Abarbeitung übertragen.

Der Wahlschein und die Briefwahlunterlagen werden Ihnen von uns anschließend per (Post/Amtsbote) zugestellt.

Sollten Sie Ihre Wahlbenachrichtigung nicht vorliegen haben, können Sie auch formlos per E-Mail an (klausmann@gutach.de) einen Wahlschein beantragen. In diesem Fall müssen Sie Ihren Familiennamen, Ihre Vornamen, Ihr Geburtsdatum und Ihre Wohnanschrift (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort) angeben.

Bei Fragen zum Antragsverfahren wenden Sie sich bitte an das Wahlamt Frau Klausmann unter folgenden Kontaktmöglichkeiten, Tel.: 07685/9101-14 oder e-mail: klausmann@gutach.de

Ihre Gemeindeverwaltung

Ihre Verwaltung

Gemeinde Gutach im Breisgau
Dorfstraße 33
79261 Gutach im Breisgau

Tel.: 07685 / 9101-0
Fax: 07685 / 9101-25
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