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Leistungen

Lohnsteuer anmelden und bescheinigen

Als Arbeitgeber müssen Sie bei jeder Lohnzahlung die Lohnsteuer, den Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls die Kirchensteuer vom Arbeitslohn Ihrer Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer einbehalten.

Die Beträge müssen Sie nach den persönlichen Besteuerungsmerkmalen berechnen, die in der Datenbank der Finanzverwaltung als Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM) gespeichert sind und von Ihnen abgerufen werden müssen.

Am Ende jedes Anmeldungszeitraums müssen Sie die Abzugsbeträge aller beschäftigten Personen in einer Lohnsteuer-Anmeldung zusammenfassen, elektronisch an die Finanzverwaltung übermitteln und dorthin überweisen. Einen Steuerbescheid erhalten Sie nicht.

Anmeldungszeitraum können sein

  • der Kalendermonat,
  • das Quartal oder
  • das Kalenderjahr.

Das hängt von der Höhe der zu zahlenden Steuer ab.

Am Jahresende müssen Sie zusätzlich die Daten des gesamten Kalenderjahres übermitteln, ausdrucken und als elektronische Lohnsteuerbescheinigung der beschäftigten Person geben.

Achtung: Der Arbeitslohn von Teilzeitkräften und Aushilfen kann unter bestimmten Voraussetzungen einer pauschalen Besteuerung unterliegen. Wenn Sie beispielsweise einen Arbeitnehmer oder eine Arbeitnehmerin im Rahmen eines sogenannten Minijobs beschäftigen, müssen Sie die pauschalen Beiträge zur Lohnsteuer sowie zur Krankenversicherung und zur Rentenversicherung nicht beim Finanzamt, sondern bei der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See anmelden.

Onlineantrag und Formulare

Zuständige Stelle

Das Finanzamt, in dessen Bezirk sich die Betriebsstätte des Arbeitgebers befindet

Leistungsdetails

Voraussetzungen

  • Sie sind Unternehmer,
  • beschäftigen andere Personen in Vollzeit oder Teilzeit und
  • die Versteuerung des Arbeitslohns unterliegt nicht einer pauschalen Besteuerung (z.B. Minijob von maximal 538 Euro (2023: 520 Euro Arbeitslohn im Monat).

Verfahrensablauf

Lohnsteueranmeldung

Schicken Sie die Zusammenfassung elektronisch mithilfe der von Ihnen benutzten Software an die zuständige Stelle. Das notwendige Signaturzertifikat erhalten Sie kostenlos auf Elster.de, wenn Sie sich dort einmalig registrieren. Für die Registrierung/Anmeldung bei “Mein Elster“ stehen Ihnen mehrere Möglichkeiten zur Verfügung.

Für jede beschäftigte Person müssen Sie ein Lohnkonto für das jeweilige Kalenderjahr führen. Darin sind unter anderem Art und Höhe des gezahlten Arbeitslohns sowie die einbehaltene Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer einzutragen.

Elektronische Lohnsteuerbescheinigung

Am Jahresende müssen Sie den Arbeitslohn und die Steuer- und Sozialversicherungsbeträge im Lohnkonto zusammenrechnen. Übermitteln Sie diese elektronisch an die Finanzverwaltung mithilfe des von Ihnen verwendeten Programms. Nachdem die Finanzverwaltung die Übermittlung der Daten bestätigt hat, drucken Sie die Daten aus und händigen Sie sie der Arbeitnehmerin oder dem Arbeitnehmer aus.

Eine Ausnahme gilt für Arbeitgeber ohne maschinelle Lohnabrechnung, die ausschließlich Minijobberinnen und Minijobber in ihrem Privathaushalt beschäftigen. Informieren Sie sich dazu bei der zuständigen Stelle.

Fristen

Lohnsteueranmeldung

Anmeldung und Überweisung der Beträge an das Finanzamt müssen zu folgenden Terminen erfolgen:

  • monatlich bis zum 10. des Folgemonats, wenn die Lohnsteuer im vorangegangenen Kalenderjahr mehr als 5.000 Euro betrug
  • vierteljährlich bis zum 10. des auf das jeweilige Vierteljahr folgenden Monats (z.B. für das erste Kalendervierteljahr am 10. April), wenn die Lohnsteuer im vorangegangenen Kalenderjahr über 1.080 Euro, aber nicht mehr als 5.000 Euro betrug
  • jährlich bis zum 10. Januar des Folgejahres, wenn die Lohnsteuer im vorangegangenen Kalenderjahr nicht mehr als 1.080 Euro betrug

Im Jahr der Betriebseröffnung ist die auf einen Jahresbetrag umgerechnete, für den ersten vollen Kalendermonat nach der Eröffnung abzuführende Lohnsteuer maßgebend, ausgehend vom Steuerbetrag im ersten vollen Kalendermonat nach der Eröffnung.

Elektronische Lohnsteuerbescheinigung

Die elektronische Lohnsteuerbescheinigung müssen Sie bis zum letzten Tag des Monats Februar des Folgejahres an die Finanzverwaltung übermitteln.

Erforderliche Unterlagen

Keine

Kosten

Dienstleistungen und Software von Fremdanbietern müssen Sie bezahlen.

Hinweise

Die Finanzverwaltung überprüft Ihre Lohnsteuerberechnungen im Rahmen von separaten Außenprüfungen.

Stehen Ihnen keine technischen Möglichkeiten für das Internet zur Verfügung, wenden Sie sich an die zuständige Stelle.

Zur einfacheren Abwicklung können Sie ein SEPA-Lastschriftmandat erteilen.

Vertiefende Informationen

Rechtsgrundlage

Einkommensteuergesetz (EStG)

  • § 41a Anmeldung und Abführung der Lohnsteuer
  • § 41b Abschluss des Lohnsteuerabzuges

Abgabenordnung (AO)

  • § 93c Datenübermittlung durch Dritte
  • § 149 Abgabe der Steuererklärungen
  • § 150 Form und Inhalt der Steuererklärungen

Freigabevermerk

27.12.2023 Oberfinanzdirektion Karlsruhe, als Vertreterin des Finanzministeriums Baden-Württemberg.

Wahlscheinantrag bequem per Internet

Zu den Europa- und Kommunalwahlen am 09.06.2024 kann die Erteilung eines Wahlscheins schriftlich, elektronisch (z.B. per E-Mail, Internet) oder durch persönliche Vorsprache bei der Gemeindeverwaltung beantragt werden. Telefonische Anträge und Anträge per SMS sind nicht zulässig.

Wir bieten für Sie die Beantragung eines Wahlscheins per Internet. Hierzu verwenden Sie bitte folgenden Link:

https://briefwahl.komm.one/intelliform/forms/komm.one/km-ewo/pool/wahlscheinantrag/bw-west/wahlscheinantrag/index?ags=08316014

Beim Aufruf des Links zur Kommunal- und Europawahl erhalten Sie ein Erfassungsformular für Ihre Antragsdaten. Die Daten auf Ihrer Wahlbenachrichtigung müssen Sie in das Antragsformular eintragen. Ihnen steht es offen, sich die Unterlagen nach Hause oder an eine abweichende Versandanschrift senden zu lassen.

Für die automatische Prüfung Ihrer Daten benötigen wir unter anderem die Eingabe ihrer Wahlbezirks- und Wählernummer. Sollten Ihre Antragsdaten nicht mit unserem dialogisierten Wählerverzeichnis übereinstimmen, erhalten Sie automatisch einen Hinweis.

Alternativ können Sie Ihren Wahlscheinantrag auch rasch und einfach mit Ihrem Mobilgerät über den QR-Code auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung aufrufen.
Die meisten Daten sind hier bereits hinterlegt- Sie erfassen nur Ihr Geburtsdatum und möglicherweise noch eine abweichende Versandadresse.

Ihre Antragsdaten werden verschlüsselt über das Internet in eine Sammeldatei zur Abarbeitung übertragen.

Der Wahlschein und die Briefwahlunterlagen werden Ihnen von uns anschließend per (Post/Amtsbote) zugestellt.

Sollten Sie Ihre Wahlbenachrichtigung nicht vorliegen haben, können Sie auch formlos per E-Mail an (klausmann@gutach.de) einen Wahlschein beantragen. In diesem Fall müssen Sie Ihren Familiennamen, Ihre Vornamen, Ihr Geburtsdatum und Ihre Wohnanschrift (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort) angeben.

Bei Fragen zum Antragsverfahren wenden Sie sich bitte an das Wahlamt Frau Klausmann unter folgenden Kontaktmöglichkeiten, Tel.: 07685/9101-14 oder e-mail: klausmann@gutach.de

Ihre Gemeindeverwaltung

Ihre Verwaltung

Gemeinde Gutach im Breisgau
Dorfstraße 33
79261 Gutach im Breisgau

Tel.: 07685 / 9101-0
Fax: 07685 / 9101-25
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