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Leistungen

Krankenversicherung für Freiberufler beantragen

Als Selbständige oder Selbständiger sind Sie nicht in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert. Sie haben drei Möglichkeiten:

  • Sie können sich freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung versichern.
  • Sie können sich privat versichern.
  • Sie können beides kombinieren und zur gesetzlichen Krankenversicherung eine private Zusatzversicherung abschließen.

Ausnahmen bestehen für

  • Landwirtinnen und Landwirte: Sie sind in der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau versichert.
  • selbständige Künstlerinnen und Künstler sowie Publizistinnen und Publizisten: Sie sind in der Künstlersozialversicherung versichert.

Die Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung richten sich nach Ihrer wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit. Eine Mindestbemessungsgrundlage ist, vor allem auch für hauptberuflich Selbständige, gesetzlich vorgeschrieben. Die Berechnung erfolgt anhand Ihrer Einnahmen zum Lebensunterhalt, z. B. der Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit.

Private Krankenversicherungen berechnen die Beiträge nach dem persönlichen Versicherungsrisiko, z. B. nach Alter oder Vorerkrankungen (und nicht nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit).

Zuständige Stelle

  • Für eine freiwillige Versicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung: die gesetzliche Krankenkasse, bei der Sie zuletzt versichert waren
  • Für eine Versicherung in der privaten Krankenversicherung: jedes Unternehmen, das eine private Krankenversicherung anbietet

Leistungsdetails

Voraussetzungen

  • Für die freiwillige Versicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung:
    • Sie waren in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert, bevor Sie die selbständige Tätigkeit aufgenommen haben.
    • Unmittelbar vorher hat eine Familienversicherung oder eine Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung von mindestens zwölf Monaten bestanden oder
      in den letzten fünf Jahren ist eine Vorversicherungszeit von mindestens 24 Monaten nachgewiesen.
    • Sie beantragen die freiwillige Mitgliedschaft innerhalb von drei Monaten nach Beendigung der vorherigen Versicherung. Die freiwillige Mitgliedschaft beginnt immer im unmittelbaren Anschluss. Ein späterer Beitritt ist nicht möglich.
  • Für die private Krankenversicherung: Erkundigen Sie sich beim Versicherungsunternehmen.

Verfahrensablauf

Wenn Sie sich freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung versichern möchten, lassen Sie sich von Ihrer Krankenkasse beraten. Dort erhalten Sie die Antragsformulare. Viele Krankenkassen bieten diese auch im Internet an.

Um Mitglied in der privaten Krankenversicherung zu werden, können Sie sich von der Krankenversicherung Ihrer Wahl ein Angebot erstellen lassen.

Fristen

  • Gesetzliche Krankenversicherung: innerhalb von drei Monaten nach Beendigung der vorherigen Versicherung. Die freiwillige Mitgliedschaft beginnt im unmittelbaren Anschluss. Ein späterer Beitritt ist nicht möglich.
  • Private Versicherung: Erkundigen Sie sich beim Versicherungsunternehmen.

Erforderliche Unterlagen

  • Bei einem Antrag auf freiwillige Mitgliedschaft: letzter Einkommensteuerbescheid oder bei Neugründung ein anderweitiger Nachweis der Einnahmen.
  • Bei der Wahl eines privaten Versicherungsträgers: je nach Versicherungsträger

Kosten

Die Rechtsberatung durch einen Fachanwalt oder Steuerberater kann zusätzliche Kosten verursachen.

Hinweise

keine

Vertiefende Informationen

Freigabevermerk

  • 09.10.2023 Sozialministerium Baden-Württemberg

Wahlscheinantrag bequem per Internet

Zu den Europa- und Kommunalwahlen am 09.06.2024 kann die Erteilung eines Wahlscheins schriftlich, elektronisch (z.B. per E-Mail, Internet) oder durch persönliche Vorsprache bei der Gemeindeverwaltung beantragt werden. Telefonische Anträge und Anträge per SMS sind nicht zulässig.

Wir bieten für Sie die Beantragung eines Wahlscheins per Internet. Hierzu verwenden Sie bitte folgenden Link:

https://briefwahl.komm.one/intelliform/forms/komm.one/km-ewo/pool/wahlscheinantrag/bw-west/wahlscheinantrag/index?ags=08316014

Beim Aufruf des Links zur Kommunal- und Europawahl erhalten Sie ein Erfassungsformular für Ihre Antragsdaten. Die Daten auf Ihrer Wahlbenachrichtigung müssen Sie in das Antragsformular eintragen. Ihnen steht es offen, sich die Unterlagen nach Hause oder an eine abweichende Versandanschrift senden zu lassen.

Für die automatische Prüfung Ihrer Daten benötigen wir unter anderem die Eingabe ihrer Wahlbezirks- und Wählernummer. Sollten Ihre Antragsdaten nicht mit unserem dialogisierten Wählerverzeichnis übereinstimmen, erhalten Sie automatisch einen Hinweis.

Alternativ können Sie Ihren Wahlscheinantrag auch rasch und einfach mit Ihrem Mobilgerät über den QR-Code auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung aufrufen.
Die meisten Daten sind hier bereits hinterlegt- Sie erfassen nur Ihr Geburtsdatum und möglicherweise noch eine abweichende Versandadresse.

Ihre Antragsdaten werden verschlüsselt über das Internet in eine Sammeldatei zur Abarbeitung übertragen.

Der Wahlschein und die Briefwahlunterlagen werden Ihnen von uns anschließend per (Post/Amtsbote) zugestellt.

Sollten Sie Ihre Wahlbenachrichtigung nicht vorliegen haben, können Sie auch formlos per E-Mail an (klausmann@gutach.de) einen Wahlschein beantragen. In diesem Fall müssen Sie Ihren Familiennamen, Ihre Vornamen, Ihr Geburtsdatum und Ihre Wohnanschrift (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort) angeben.

Bei Fragen zum Antragsverfahren wenden Sie sich bitte an das Wahlamt Frau Klausmann unter folgenden Kontaktmöglichkeiten, Tel.: 07685/9101-14 oder e-mail: klausmann@gutach.de

Ihre Gemeindeverwaltung

Ihre Verwaltung

Gemeinde Gutach im Breisgau
Dorfstraße 33
79261 Gutach im Breisgau

Tel.: 07685 / 9101-0
Fax: 07685 / 9101-25
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