Sie sind hier: Startseite / Bürgerservice / Leistungen
Leistungen

Krankenversicherung für Auszubildende, Schüler und Studierende beantragen

Auszubildende sind mit Beginn des Berufsausbildungsverhältnisses automatisch in der Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung pflichtversichert. Die Möglichkeit der Familienversicherung über die Eltern fällt weg.

Sie müssen damit auch Zuzahlungen leisten. Dies gilt nicht für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren. Bei Fahrtkosten ist immer eine Selbstbeteiligung vorgesehen.

Schülerinnen und Schüler sowie Studierende können in der Familienversicherung über die Eltern bleiben, bis sie 25 Jahre alt sind. Dies gilt auch für Personen, die ein freiwilliges soziales oder ökologisches Jahr oder Bundesfreiwilligendienst absolvierten. Freiwilligendienste können diese Frist verlängern.

Danach müssen auch sie sich selbst versichern.

Zuständige Stelle

Ihre Krankenkasse

Leistungsdetails

Voraussetzungen

  • Sie absolvieren eine Berufsausbildung oder
  • Sie können nicht mehr bei Ihren Eltern familienversichert sein und
    • studieren,
    • besuchen eine Schule oder
    • absolvieren ein freiwilliges soziales oder ökologisches Jahr oder Bundesfreiwilligendienst.

Verfahrensablauf

Auszubildende müssen bei Beginn ihrer Berufsausbildung Mitglied in einer Krankenkasse werden. Wenden Sie sich für weitere Informationen an eine Krankenkasse Ihrer Wahl.

Schülerinnen und Schüler sowie Studierende müssen sich nach Ablauf der Familienversicherung ebenfalls selbst versichern. Wenden Sie sich an eine Krankenkasse Ihrer Wahl, um weitere Informationen zu erhalten.

Fristen

Wenden Sie sich für weitere Informationen an eine Krankenkasse Ihrer Wahl.

Erforderliche Unterlagen

keine

Kosten

Der Beitrag zur Krankenversicherung beträgt 14,6 Prozent vom Bruttolohn. 7,3 Prozent davon zahlen Auszubildende, 7,3 Prozent der Arbeitgeber. Diese hälftige Aufteilung gilt auch für den kassenindividuellen Zusatzbeitrag.

Beträgt die Ausbildungsvergütung nicht mehr als 325 Euro monatlich, trägt der Arbeitgeber den Beitrag allein. Überschreitet die Ausbildungsvergütung 325 Euro aufgrund einer einmaligen Zahlung (z. B. Weihnachtsgeld oder Urlaubsgeld), tragen die Auszubildenden und der Arbeitgeber den Beitrag für den übersteigenden Betrag zu den genannten Teilen. Im Rahmen eines Freiwilligendienstes trägt die Einsatzstelle den Beitrag grundsätzlich alleine.

Hinweise

Beträgt die Ausbildungsvergütung nicht mehr als 325 Euro monatlich, trägt der Arbeitgeber den Beitrag allein. Überschreitet die Ausbildungsvergütung 325 Euro aufgrund einer einmaligen Zahlung (z. B. Weihnachtsgeld oder Urlaubsgeld), tragen die Auszubildenden und der Arbeitgeber den Beitrag für den übersteigenden Betrag zu den genannten Teilen. Im Rahmen eines Freiwilligendienstes trägt die Einsatzstelle den Beitrag grundsätzlich alleine.

Rechtsgrundlage

Freigabevermerk

Wahlscheinantrag bequem per Internet

Zu den Europa- und Kommunalwahlen am 09.06.2024 kann die Erteilung eines Wahlscheins schriftlich, elektronisch (z.B. per E-Mail, Internet) oder durch persönliche Vorsprache bei der Gemeindeverwaltung beantragt werden. Telefonische Anträge und Anträge per SMS sind nicht zulässig.

Wir bieten für Sie die Beantragung eines Wahlscheins per Internet. Hierzu verwenden Sie bitte folgenden Link:

https://briefwahl.komm.one/intelliform/forms/komm.one/km-ewo/pool/wahlscheinantrag/bw-west/wahlscheinantrag/index?ags=08316014

Beim Aufruf des Links zur Kommunal- und Europawahl erhalten Sie ein Erfassungsformular für Ihre Antragsdaten. Die Daten auf Ihrer Wahlbenachrichtigung müssen Sie in das Antragsformular eintragen. Ihnen steht es offen, sich die Unterlagen nach Hause oder an eine abweichende Versandanschrift senden zu lassen.

Für die automatische Prüfung Ihrer Daten benötigen wir unter anderem die Eingabe ihrer Wahlbezirks- und Wählernummer. Sollten Ihre Antragsdaten nicht mit unserem dialogisierten Wählerverzeichnis übereinstimmen, erhalten Sie automatisch einen Hinweis.

Alternativ können Sie Ihren Wahlscheinantrag auch rasch und einfach mit Ihrem Mobilgerät über den QR-Code auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung aufrufen.
Die meisten Daten sind hier bereits hinterlegt- Sie erfassen nur Ihr Geburtsdatum und möglicherweise noch eine abweichende Versandadresse.

Ihre Antragsdaten werden verschlüsselt über das Internet in eine Sammeldatei zur Abarbeitung übertragen.

Der Wahlschein und die Briefwahlunterlagen werden Ihnen von uns anschließend per (Post/Amtsbote) zugestellt.

Sollten Sie Ihre Wahlbenachrichtigung nicht vorliegen haben, können Sie auch formlos per E-Mail an (klausmann@gutach.de) einen Wahlschein beantragen. In diesem Fall müssen Sie Ihren Familiennamen, Ihre Vornamen, Ihr Geburtsdatum und Ihre Wohnanschrift (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort) angeben.

Bei Fragen zum Antragsverfahren wenden Sie sich bitte an das Wahlamt Frau Klausmann unter folgenden Kontaktmöglichkeiten, Tel.: 07685/9101-14 oder e-mail: klausmann@gutach.de

Ihre Gemeindeverwaltung

Ihre Verwaltung

Gemeinde Gutach im Breisgau
Dorfstraße 33
79261 Gutach im Breisgau

Tel.: 07685 / 9101-0
Fax: 07685 / 9101-25
E-Mail schreiben