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Leistungen

Genehmigung einer Luftfahrtveranstaltung beantragen

Wenn Sie eine Luftfahrtveranstaltung ausrichten wollen, benötigen Sie dafür eine Genehmigung. Luftfahrtveranstaltungen sind öffentliche Veranstaltungen, Wettbewerbe oder Schauvorstellungen, an denen Luftfahrzeuge beteiligt sind.

Onlineantrag und Formulare

Zuständige Stelle

Regierungspräsidium Stuttgart für ganz Baden-Württemberg

Leistungsdetails

Voraussetzungen

Sie müssen die fliegerischen Sachkunde des Veranstaltungsleiters durch geeignete Dokumente nachweisen.

Verfahrensablauf

Sie müssen die Genehmigung schriftlich beantragen. Das Antragsformular können Sie im Internet herunterladen.

Nach Eingang der Unterlagen hört das Regierungspräsidium Stuttgart die Deutsche Flugsicherung (DFS) sowie die Träger öffentlicher Belange an. Daher ist es zwingend notwendig, mit dem Antrag das beabsichtigte Flugprogramm vorzulegen. Spätere Änderungen können nicht mehr berücksichtigt werden.

Ergeben sich aus den Stellungnahmen keine Bedenken und sind alle weiteren Voraussetzungen erfüllt, erhalten Sie die Genehmigung in Form eines schriftlichen Bescheides.

Fristen

  • mindestens acht Wochen vor Beginn der Veranstaltung: Antrag mit dem vorläufig geplanten Flugprogramm
  • spätestens acht Tage vor Beginn der Veranstaltung: das endgültige Flugprogramm mit Namen der Teilnehmer und amtl. Kennzeichen der teilnehmenden Luftfahrzeuge.

Erforderliche Unterlagen

  • bei Antragstellung: geplantes Flugprogramm
  • Acht Tage vor der Veranstaltung: das endgültige Flugprogramm mit Namen der Teilnehmer und amtl. Kennzeichen der teilnehmenden Luftfahrzeuge.
  • maßstäbliche Karte des Geländes mit Eintragung
    • des Vorführraumes,
    • der Zuschauerlinie und
    • der Standorte der Rettungskräfte bzw. Feuerwehr
  • Sicherheitskonzept bzw. Notfallplan
  • Protokolle der Gespräche mit Feuerwehr bzw. Rettungskräfte
  • Nachweis der Veranstalterhaftpflichtversicherung
  • wenn Eintrittsgelder erhoben werden: Nachweis einer Bodenunfallversicherung
  • Nachweis über regelmäßiges Training der teilnehmenden Kunstflugpiloten und -pilotinnen
  • Vorlage des geplantes Kunstflugprogramm
  • wenn der Veranstalter nicht auch Flugplatzbetreiber ist: Einwilligung des Flugplatzbetreibers
  • bei sonstigen Geländen: Nachweis des Benutzungsrechts
  • wenn die Veranstaltung außerhalb eines Flugplatzes stattfindet:
    • Karte im Maßstab 1:25000 und
    • Lageplan im Maßstab 1:1500 bis 1:5000 mit eingezeichnetem Veranstaltungsgelände
      In den Plan müssen Sie Lage und Abmessungen des Veranstaltungsgeländes sowie die Standorte der Rettungskräfte und des ärztlichen Personals sowie Parkplätze und die Absperrungen einzeichnen.
    • Gutachten über die Eignung des Veranstaltungsgeländes
  • auf Anforderung der zuständigen Stelle : zusätzlich
    • besondere Flugbetriebsanweisung bezüglich der Veranstaltung
    • Luftfahrerscheine bzw. Kopie der Luftfahrerscheine der beteiligten Luftfahrzeugführerinnen und Luftfahrzeugführer
    • Vereinbarungen der Veranstalterin oder des Veranstalters mit
      • den Luftfahrerinnen und Luftfahrern beziehungsweise Luftfahrtunternehmen,
      • sonstigen an den Flugvorführungen in der Luft und am Boden Beteiligten und
      • den Haftpflicht- und Unfallversicherten

Kosten

Zwischen EUR 50,00 und 10.300, je nach Größe der Veranstaltung

Hinweise

Keine Genehmigung brauchen Sie für Luftfahrtveranstaltungen mit Flugmodellen und nicht motorgetriebenen Luftsportgeräten, wenn diese

  • einer Verkehrszulassungspflicht unterliegen und
  • keine Fluggäste befördern,
  • soweit sie im Rahmen einer bereits erteilten Aufstiegserlaubnis teilnehmen.

Vertiefende Informationen

Weitere Informationen, was Sie bei der Planung von Veranstaltungen möglicherweise beachten müssen, finden Sie auf unseren Seiten zu folgenden Themen:

Rechtsgrundlage

Luftverkehrs-Ordnung (LuftVO)

  • § 16 (LuftVO) Luftraumordnung
  • § 20 (LuftVO) Erlaubnisbedürftige Nutzung des Luftraums
  • § 21a (LuftVO) Erlaubnisbedürftiger Betrieb von unbemannten Luftfahrtsystemen und Flugmodellen
  • § 37 (LuftVO) Sicherheitsmindesthöhe bei Flügen nach Sichtflugregeln

Luftverkehrsgesetz (LuftVG)

  • § 24 Abs. 1

Luftverkehrszulassungsordnung (LuftVZO) (

  • §§ 73 ff Genehmigung von Luftfahrtveranstaltungen

Freigabevermerk

08.11.2023Regierungspräsidium Stuttgart

Wahlscheinantrag bequem per Internet

Zu den Europa- und Kommunalwahlen am 09.06.2024 kann die Erteilung eines Wahlscheins schriftlich, elektronisch (z.B. per E-Mail, Internet) oder durch persönliche Vorsprache bei der Gemeindeverwaltung beantragt werden. Telefonische Anträge und Anträge per SMS sind nicht zulässig.

Wir bieten für Sie die Beantragung eines Wahlscheins per Internet. Hierzu verwenden Sie bitte folgenden Link:

https://briefwahl.komm.one/intelliform/forms/komm.one/km-ewo/pool/wahlscheinantrag/bw-west/wahlscheinantrag/index?ags=08316014

Beim Aufruf des Links zur Kommunal- und Europawahl erhalten Sie ein Erfassungsformular für Ihre Antragsdaten. Die Daten auf Ihrer Wahlbenachrichtigung müssen Sie in das Antragsformular eintragen. Ihnen steht es offen, sich die Unterlagen nach Hause oder an eine abweichende Versandanschrift senden zu lassen.

Für die automatische Prüfung Ihrer Daten benötigen wir unter anderem die Eingabe ihrer Wahlbezirks- und Wählernummer. Sollten Ihre Antragsdaten nicht mit unserem dialogisierten Wählerverzeichnis übereinstimmen, erhalten Sie automatisch einen Hinweis.

Alternativ können Sie Ihren Wahlscheinantrag auch rasch und einfach mit Ihrem Mobilgerät über den QR-Code auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung aufrufen.
Die meisten Daten sind hier bereits hinterlegt- Sie erfassen nur Ihr Geburtsdatum und möglicherweise noch eine abweichende Versandadresse.

Ihre Antragsdaten werden verschlüsselt über das Internet in eine Sammeldatei zur Abarbeitung übertragen.

Der Wahlschein und die Briefwahlunterlagen werden Ihnen von uns anschließend per (Post/Amtsbote) zugestellt.

Sollten Sie Ihre Wahlbenachrichtigung nicht vorliegen haben, können Sie auch formlos per E-Mail an (klausmann@gutach.de) einen Wahlschein beantragen. In diesem Fall müssen Sie Ihren Familiennamen, Ihre Vornamen, Ihr Geburtsdatum und Ihre Wohnanschrift (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort) angeben.

Bei Fragen zum Antragsverfahren wenden Sie sich bitte an das Wahlamt Frau Klausmann unter folgenden Kontaktmöglichkeiten, Tel.: 07685/9101-14 oder e-mail: klausmann@gutach.de

Ihre Gemeindeverwaltung

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Gemeinde Gutach im Breisgau
Dorfstraße 33
79261 Gutach im Breisgau

Tel.: 07685 / 9101-0
Fax: 07685 / 9101-25
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