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Leistungen

Geburt im Ausland - Aufnahme in das deutsche Geburtenregister beantragen

Eine Geburt im Ausland können Sie unter bestimmten Voraussetzungen nachträglich in das deutsche Geburtenregister eintragen lassen.

Das ist beispielsweise von Vorteil, wenn Sie zu einem späteren Zeitpunkt eine deutsche Geburtsurkunde benötigen.

Hinweis: Sie sind nicht verpflichtet, Geburten im Ausland in Deutschland nachbeurkunden zu lassen.
Als Nachweis der Geburt gelten auch ausländische Geburtsurkunden.

Zuständige Stelle

  • das Standesamt des Wohnortes oder des gewöhnlichen Aufenthaltsortes der im Ausland geborenen Person
  • ergibt sich daraus keine Zuständigkeit: das Standesamt des Wohnortes oder gewöhnlichen Aufenthaltsortes der antragsberechtigten Person
  • ergibt sich auch danach keine Zuständigkeit: das Standesamt I in Berlin

Leistungsdetails

Voraussetzungen

Zum Zeitpunkt der Antragstellung

  • besitzt die betroffene Person die deutsche Staatsangehörigkeit oder
  • ist asylberechtigt, staatenlos, heimatloser Ausländer oder heimatlose Ausländerin oder
  • ist ausländischer Flüchtling und hält sich gewöhnlich in Deutschland auf.

Sie sind

  • die betroffene Person,
  • die Eltern dieser Person,
  • die Kinder dieser Person oder
  • der Ehemann oder die Ehefrau beziehungsweise Lebenspartner oder Lebenspartnerin.

Verfahrensablauf

Sie können die Eintragung persönlich oder schriftlich beantragen.

Sind Sie als antragsberechtigte Person aus wichtigen Gründen verhindert, können Sie sich mit Vollmacht vertreten lassen.

Der Standesbeamte oder die Standesbeamtin trägt die Geburt ins Geburtenregister ein.
Sollte die Beurkundung nicht möglich sein, werden Sie umgehend informiert.

Fristen

keine

Erforderliche Unterlagen

  • ausländische Geburtsurkunde mit Übersetzung und, wenn nötig, Legalisation beziehungsweise Apostille
  • Personalausweis oder Reisepass der Eltern (oder ein anerkannter Passersatz)
  • bei Eingebürgerten: zusätzlich Einbürgerungsurkunde
  • bei Asylberechtigten, Staatenlosen, heimatlosen Ausländern und Ausländerinnen sowie ausländischen Flüchtlingen: zusätzlich Nachweis des Sonderstatus
  • bei Vertretung: schriftliche Vollmacht der antragsberechtigten Person

Hinweis: Diese Aufzählung ist nicht abschließend. Je nach Fallkonstellation können weitere Unterlagen notwendig sein. Die zuständige Stelle kann weitere Unterlagen verlangen.

Kosten

  • EUR 160,00
  • Geburtsurkunde oder beglaubigter Ausdruck aus dem Geburtsregister: je EUR 20,00

Hinweis: Es können weitere Kosten und Gebühren beim Standesamt oder bei Justizbehörden entstehen, beispielsweise für Apostillen oder Dolmetscherleistungen.

Hinweise

keine

Freigabevermerk

28.06.2023 Innenministerium Baden-Württemberg

Wahlscheinantrag bequem per Internet

Zu den Europa- und Kommunalwahlen am 09.06.2024 kann die Erteilung eines Wahlscheins schriftlich, elektronisch (z.B. per E-Mail, Internet) oder durch persönliche Vorsprache bei der Gemeindeverwaltung beantragt werden. Telefonische Anträge und Anträge per SMS sind nicht zulässig.

Wir bieten für Sie die Beantragung eines Wahlscheins per Internet. Hierzu verwenden Sie bitte folgenden Link:

https://briefwahl.komm.one/intelliform/forms/komm.one/km-ewo/pool/wahlscheinantrag/bw-west/wahlscheinantrag/index?ags=08316014

Beim Aufruf des Links zur Kommunal- und Europawahl erhalten Sie ein Erfassungsformular für Ihre Antragsdaten. Die Daten auf Ihrer Wahlbenachrichtigung müssen Sie in das Antragsformular eintragen. Ihnen steht es offen, sich die Unterlagen nach Hause oder an eine abweichende Versandanschrift senden zu lassen.

Für die automatische Prüfung Ihrer Daten benötigen wir unter anderem die Eingabe ihrer Wahlbezirks- und Wählernummer. Sollten Ihre Antragsdaten nicht mit unserem dialogisierten Wählerverzeichnis übereinstimmen, erhalten Sie automatisch einen Hinweis.

Alternativ können Sie Ihren Wahlscheinantrag auch rasch und einfach mit Ihrem Mobilgerät über den QR-Code auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung aufrufen.
Die meisten Daten sind hier bereits hinterlegt- Sie erfassen nur Ihr Geburtsdatum und möglicherweise noch eine abweichende Versandadresse.

Ihre Antragsdaten werden verschlüsselt über das Internet in eine Sammeldatei zur Abarbeitung übertragen.

Der Wahlschein und die Briefwahlunterlagen werden Ihnen von uns anschließend per (Post/Amtsbote) zugestellt.

Sollten Sie Ihre Wahlbenachrichtigung nicht vorliegen haben, können Sie auch formlos per E-Mail an (klausmann@gutach.de) einen Wahlschein beantragen. In diesem Fall müssen Sie Ihren Familiennamen, Ihre Vornamen, Ihr Geburtsdatum und Ihre Wohnanschrift (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort) angeben.

Bei Fragen zum Antragsverfahren wenden Sie sich bitte an das Wahlamt Frau Klausmann unter folgenden Kontaktmöglichkeiten, Tel.: 07685/9101-14 oder e-mail: klausmann@gutach.de

Ihre Gemeindeverwaltung

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Gemeinde Gutach im Breisgau
Dorfstraße 33
79261 Gutach im Breisgau

Tel.: 07685 / 9101-0
Fax: 07685 / 9101-25
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