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Europäischen Berufsausweis beantragen

Wenn Sie in einem anderen EU-Mitgliedstaat Ihren Beruf ausüben möchten, brauchen Sie eine Erlaubnis. Um diese Erlaubnis zu erhalten, können Sie einen Europäischen Berufsausweis (EBA) nutzen.

Er vereinfacht das Verfahren zur Anerkennung Ihrer Berufsqualifikationen im anderen EU-Land.

Der EBA ist keine echte Karte. Er ist ein elektronischer Nachweis.

Zuständige Stelle

Authentifizierungsdienst der Europäischen Kommission

Leistungsdetails

Voraussetzungen

  • Sie sind
    • Apothekerin oder Apotheker,
    • Krankenschwester oder Krankenpfleger,
    • Physiotherapeutin oder -therapeut,
    • Bergführerin oder Bergführer oder
    • Immobilienmaklerin oder -makler
  • und möchten
    • Ihren Beruf vorübergehend in einem anderen EU-Land ausüben (Beispiel: Als deutscher Bergführer möchten Sie während der Wintersport-Hochsaison im französischen Chamonix arbeiten) oder
    • oder sich in einem anderen EU-Land niederlassen und dort Ihren Beruf dauerhaft ausüben (Beispiel: Sie sind polnische Staatsbürgerin, haben in Deutschland Pharmazie studiert und Ihren Abschluss erworben. Nun möchten Sie nach Polen zurückkehren und dort als Apothekerin arbeiten).

Für andere Berufe wird der EBA gegebenenfalls zukünftig verfügbar sein.

Verfahrensablauf

Erstellen Sie sich beim europäischen Authentifizierungsdienst ein Konto. Danach können Sie ein EBA-Profil erstellen und den Ausweis beantragen.

Dabei müssen Sie alle relevanten Unterlagen über Ihre Berufsqualifikation hochladen.

Innerhalb einer Woche bestätigt die zuständige Stelle Ihres Herkunftslandes den Eingang Ihres Antrags und informiert Sie über etwaige fehlende Unterlagen und anfallende Gebühren.

Sie überprüft die Dokumente auf Echtheit und Gültigkeit, stellt sie in eine elektronische europäische Datenbank ein und leitet Ihren Antrag elektronisch an das Aufnahmeland weiter.

Die dortige zuständige Stelle bewertet Ihre Unterlagen.

Wenn die Bewertung positiv ist, stellt sie den Berufsausweis aus. Sie erhalten eine Bestätigung in Ihr Konto.

Ist sie der Auffassung, dass Ihre Aus- und Fortbildung und Ihre Berufserfahrung nicht den geforderten Standards dieses Landes entsprechen, dann kann sie eine Eignungsprüfung oder einen Anpassungslehrgang verlangen.

Lehnt sie Ihren Antrag ab, dann müssen sie dies begründen und Sie über Ihre Beschwerdemöglichkeiten informieren.

Danach können Sie ein EBA-Zertifikat im PDF-Format erstellen. Dazu erhalten Sie eine Bezugsnummer, mit deren Hilfe Ihr künftiger Arbeitgeber die Gültigkeit Ihres EBAs online überprüfen kann.

Der Berufsausweis ist gültig:

  • unbefristet bei dauerhafter Niederlassung
  • 18 Monate in den meisten Fällen, in denen Sie vorübergehend Dienstleistungen erbringen, beziehungsweise zwölf Monate für Berufe mit Auswirkungen auf die öffentliche Gesundheit oder Sicherheit (beispielsweise könnte dies in bestimmten Ländern bei Berufen wie Physiotherapeut oder Bergführer der Fall sein)

Fristen

Keine

Erforderliche Unterlagen

Alle relevanten Unterlagen über Ihre Berufsqualifikation.

Die Behörden können verlangen, dass Sie beglaubigte Kopien Ihrer Unterlagen vorlegen, wenn sie deren Gültigkeit nicht überprüfen können.

Kosten

Möglicherweise verlangt sowohl die Behörde Ihres Herkunftslandes als auch die Behörde des Aufnahmelandes für die Prüfung Ihrer Akte eine Gebühr. Ist dies der Fall, dann erhalten Sie von jeder Behörde eine gesonderte Rechnung.

Bearbeitungsdauer

Abhängig von Ihrem Beruf und davon, ob Sie nur vorübergehend oder dauerhaft im anderen Land arbeiten möchten, gilt gegebenenfalls eine Genehmigungsfiktion.

Das heißt, wird nicht innerhalb einer bestimmten Frist entschieden, gilt Ihr Antrag als genehmigt.

Hinweise

Wenn Sie eine langfristige Niederlassung planen, müssen Sie möglicherweise vor Beginn der Berufsausübung einem Berufsverband beitreten oder Zusatzprüfungen ablegen. Ob dies in Ihrem Fall erforderlich ist, erfahren Sie bei den zuständigen Stellen im Aufnahemland.

Wenn Sie Ihre Qualifikation außerhalb der EU erworben haben, können Sie unter folgenden Voraussetzungen einen europäischen Berufsausweis beantragen:

  • Ihre Qualifikation wurde bereits in einem EU-Land anerkannt.
  • Sie haben Ihren Beruf in diesem Land nach Anerkennung Ihrer Qualifikation mindestens drei Jahre lang ausgeübt.

Freigabevermerk

Dieser Text entstand am 09.05.2018 auf der Grundlage von Informationen der Europäischen Kommission.

Wahlscheinantrag bequem per Internet

Zu den Europa- und Kommunalwahlen am 09.06.2024 kann die Erteilung eines Wahlscheins schriftlich, elektronisch (z.B. per E-Mail, Internet) oder durch persönliche Vorsprache bei der Gemeindeverwaltung beantragt werden. Telefonische Anträge und Anträge per SMS sind nicht zulässig.

Wir bieten für Sie die Beantragung eines Wahlscheins per Internet. Hierzu verwenden Sie bitte folgenden Link:

https://briefwahl.komm.one/intelliform/forms/komm.one/km-ewo/pool/wahlscheinantrag/bw-west/wahlscheinantrag/index?ags=08316014

Beim Aufruf des Links zur Kommunal- und Europawahl erhalten Sie ein Erfassungsformular für Ihre Antragsdaten. Die Daten auf Ihrer Wahlbenachrichtigung müssen Sie in das Antragsformular eintragen. Ihnen steht es offen, sich die Unterlagen nach Hause oder an eine abweichende Versandanschrift senden zu lassen.

Für die automatische Prüfung Ihrer Daten benötigen wir unter anderem die Eingabe ihrer Wahlbezirks- und Wählernummer. Sollten Ihre Antragsdaten nicht mit unserem dialogisierten Wählerverzeichnis übereinstimmen, erhalten Sie automatisch einen Hinweis.

Alternativ können Sie Ihren Wahlscheinantrag auch rasch und einfach mit Ihrem Mobilgerät über den QR-Code auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung aufrufen.
Die meisten Daten sind hier bereits hinterlegt- Sie erfassen nur Ihr Geburtsdatum und möglicherweise noch eine abweichende Versandadresse.

Ihre Antragsdaten werden verschlüsselt über das Internet in eine Sammeldatei zur Abarbeitung übertragen.

Der Wahlschein und die Briefwahlunterlagen werden Ihnen von uns anschließend per (Post/Amtsbote) zugestellt.

Sollten Sie Ihre Wahlbenachrichtigung nicht vorliegen haben, können Sie auch formlos per E-Mail an (klausmann@gutach.de) einen Wahlschein beantragen. In diesem Fall müssen Sie Ihren Familiennamen, Ihre Vornamen, Ihr Geburtsdatum und Ihre Wohnanschrift (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort) angeben.

Bei Fragen zum Antragsverfahren wenden Sie sich bitte an das Wahlamt Frau Klausmann unter folgenden Kontaktmöglichkeiten, Tel.: 07685/9101-14 oder e-mail: klausmann@gutach.de

Ihre Gemeindeverwaltung

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Gemeinde Gutach im Breisgau
Dorfstraße 33
79261 Gutach im Breisgau

Tel.: 07685 / 9101-0
Fax: 07685 / 9101-25
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