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Leistungen

Einfuhrgenehmigung für tierische Nebenprodukte oder Tiere beantragen

Für die Einfuhr, Durchfuhr und in Einzelfällen für innergemeinschaftliche Verbringungen von Tieren, tierischen Nebenprodukten und tierischen Erzeugnissen sowie von Waren, die Träger von Ansteckungsstoff sein können, benötigen Sie eine Genehmigung.

Dies gilt nicht für Tiere und Waren mit Ursprung in einem Drittland, für die keine Genehmigungspflicht besteht und die von einer Bescheinigung begleitet sind.

Eine Genehmigung darf nicht erteilt werden, wenn eine Verbreitung von Tierseuchen zu befürchten ist.

Leistungsdetails

Voraussetzungen

Sie wohnen in Baden-Württemberg beziehungsweise Ihre Firma hat ihren Sitz in Baden-Württemberg.

Verfahrensablauf

Der Antrag ist je nach Einzelfall anhand eines Online-Antragsverfahrens, eines standardisierten Antragsformulars oder formloszu stellen. Das standardisierte Antragsformular kann beim Regierungspräsidium Freiburg, Referat 35 erfragt werden.

Fristen

Die Genehmigung sollte mindestens zwei bis drei Wochen vor Versand der Ware oder des Tieres beantragt werden.

Erforderliche Unterlagen

Es werden Unterlagen benötigt. Diese sind je nach Einzelfall unterschiedlich. Bitte wenden Sie sich an die zuständige Stelle.

Kosten

Die Genehmigung ist kostenpflichtig. Die Gebühren bestimmen sich nach der jeweiligen Kosten- oder Gebührenordnung.

Die Gebührenfestsetzung beruht auf den §§ 1 bis 8 und 12 des Landesgebührengesetzes vom 14.12.2004 (GBl. S 895) in Verbindung mit Nr. 31.1 des Gebührenverzeichnisses zu § 1 der Gebührenverordnung des Ministeriums für Ernährung und Ländlichen Raum über die Festsetzung der Gebührensätze für öffentliche Leistungen der staatlichen Behörden in seinem Geschäftsbereich (Gebührenverordnung MLR - GebVO MLR) (GBl. vom 09.03.2007 S. 146 ff.).

Hinweise

  • Innergemeinschaftliches Verbringen bezeichnet das Verbringen zwischen den Mitgliedstaaten der Europäischen Union.
  • Bei der Einfuhr werden Tiere und Waren aus Drittländern eingeführt. Drittländer sind Länder, die nicht der Europäischen Union angehören.
  • Unter Durchfuhr werden eingeführte Sendungen verstanden, die anschließend wieder ausgeführt werden. Damit kommen sie aus einem Drittland und gehen auch wieder in ein Drittland zurück.
  • Vor jedem Verbringen, jeder Ein- oder Durchfuhr sollte genau abgeklärt werden, welche Voraussetzungen zu erfüllen sind, um ein Zurückweisen der Waren oder Tiere an der Grenze oder Grenzkontrollstelle zu vermeiden.

Freigabevermerk

19.09.2023 Regierungspräsidium Freiburg

Wahlscheinantrag bequem per Internet

Zu den Europa- und Kommunalwahlen am 09.06.2024 kann die Erteilung eines Wahlscheins schriftlich, elektronisch (z.B. per E-Mail, Internet) oder durch persönliche Vorsprache bei der Gemeindeverwaltung beantragt werden. Telefonische Anträge und Anträge per SMS sind nicht zulässig.

Wir bieten für Sie die Beantragung eines Wahlscheins per Internet. Hierzu verwenden Sie bitte folgenden Link:

https://briefwahl.komm.one/intelliform/forms/komm.one/km-ewo/pool/wahlscheinantrag/bw-west/wahlscheinantrag/index?ags=08316014

Beim Aufruf des Links zur Kommunal- und Europawahl erhalten Sie ein Erfassungsformular für Ihre Antragsdaten. Die Daten auf Ihrer Wahlbenachrichtigung müssen Sie in das Antragsformular eintragen. Ihnen steht es offen, sich die Unterlagen nach Hause oder an eine abweichende Versandanschrift senden zu lassen.

Für die automatische Prüfung Ihrer Daten benötigen wir unter anderem die Eingabe ihrer Wahlbezirks- und Wählernummer. Sollten Ihre Antragsdaten nicht mit unserem dialogisierten Wählerverzeichnis übereinstimmen, erhalten Sie automatisch einen Hinweis.

Alternativ können Sie Ihren Wahlscheinantrag auch rasch und einfach mit Ihrem Mobilgerät über den QR-Code auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung aufrufen.
Die meisten Daten sind hier bereits hinterlegt- Sie erfassen nur Ihr Geburtsdatum und möglicherweise noch eine abweichende Versandadresse.

Ihre Antragsdaten werden verschlüsselt über das Internet in eine Sammeldatei zur Abarbeitung übertragen.

Der Wahlschein und die Briefwahlunterlagen werden Ihnen von uns anschließend per (Post/Amtsbote) zugestellt.

Sollten Sie Ihre Wahlbenachrichtigung nicht vorliegen haben, können Sie auch formlos per E-Mail an (klausmann@gutach.de) einen Wahlschein beantragen. In diesem Fall müssen Sie Ihren Familiennamen, Ihre Vornamen, Ihr Geburtsdatum und Ihre Wohnanschrift (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort) angeben.

Bei Fragen zum Antragsverfahren wenden Sie sich bitte an das Wahlamt Frau Klausmann unter folgenden Kontaktmöglichkeiten, Tel.: 07685/9101-14 oder e-mail: klausmann@gutach.de

Ihre Gemeindeverwaltung

Ihre Verwaltung

Gemeinde Gutach im Breisgau
Dorfstraße 33
79261 Gutach im Breisgau

Tel.: 07685 / 9101-0
Fax: 07685 / 9101-25
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