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Ausbildungsvorbereitung dual und Ausbildungsvorbereitungg (AVdual/AV) - Teilnahme anmelden

Die Ausbildungsvorbereitung (AV dual bzw. AV)bietet Ihnen als Jugendliche oder Jugendlicher berufliche Orientierung und Berufsfindung. Im AVdual und AV lernen Sie Grundzüge in ein bis drei Berufsfeldern kennen wie z.B. Bautechnik, Nahrungsmittelerzeugung, Metalltechnik. Zusätzlich erweitern Sie auch Ihre Allgemeinbildung sowie die Ausbildungsreife. Sie müssen sich für die Teilnahme anmelden.

Das AVdual/AV ist eine Vollzeitausbildung und dauert meistens ein Jahr. Der Unterricht besteht aus Theorie und Praxis von

  • berufsbezogenen Lernfeldprojekten und
  • lebensweltbezogenen Lernprojekten.

Wenn Sie keinen Hauptschulabschluss haben, können Sie durch die erfolgreiche Teilnahme an einer Abschlussprüfung einen dem Hauptschulabschluss gleichwertigen Bildungsstand erwerben.

Hinweis: Sind Sie noch keine 18 Jahren alt und haben Sie einen Hauptschulabschluss, müssen Sie in Baden-Württemberg in der Regel einen berufsvorbereitenden Bildungsgang wie das AVdual, Vorqualifizierungsjahr Arbeit/Beruf (VAB) oder das Berufseinstiegsjahr (BEJ) besuchen, wenn Sie

  • keine Berufsausbildung beginnen oder
  • keine weiterführende Schule besuchen.

Zuständige Stelle

die jeweilige Schule

Leistungsdetails

Voraussetzungen

  • Sie sind berufsschulpflichtig oder berufsschulberechtigt,
  • Sie haben keinen Ausbildungsplatz und
  • Sie besuchen keine andere Vollzeitschule.

Hinweis: Berufsschulpflichtig sind Sie im Anschluss an die allgemeine Schulpflicht bis zum 18. Geburtstag. Im Fall einer Berufsschulberechtigung können Sie das AVdual/AVmit den Rechten und Pflichten eines Berufsschulpflichtigen bis zum Ende des Schuljahres besuchen, in dem Sie 21 Jahre alt werden, wenn die Schule noch freie Plätze hat.

 

Verfahrensablauf

Sie müssen sich bei der infrage kommenden beruflichen Schule in Ihrer Nähe anmelden. Dort erhalten Sie auch das entsprechende Antragsformular. Je nach Angebot der Schule steht Ihnen das Antragsformular auch zum Download im Internet zur Verfügung.

Die Schule informiert Sie schriftlich, ob Sie teilnehmen können oder nicht. Für den Fall der Teilnahme erfahren Sie auch, wann und wo Sie erscheinen müssen.

Fristen

Bewerbungen sind laufend möglich. Sie sollten sich möglichst frühzeitig vor Beginn des Schuljahres anmelden.

Erforderliche Unterlagen

Halbjahreszeugnis der zuletzt besuchten Schule

Hinweis: Weitere Auskünfte über eventuell weitere erforderliche Unterlagen erteilt Ihnen Ihre berufliche Schule.

Kosten

keine

Bearbeitungsdauer

-

Hinweise

keine

Freigabevermerk

13.07.2023; Kultusministerium Baden-Württemberg

Wahlscheinantrag bequem per Internet

Zu den Europa- und Kommunalwahlen am 09.06.2024 kann die Erteilung eines Wahlscheins schriftlich, elektronisch (z.B. per E-Mail, Internet) oder durch persönliche Vorsprache bei der Gemeindeverwaltung beantragt werden. Telefonische Anträge und Anträge per SMS sind nicht zulässig.

Wir bieten für Sie die Beantragung eines Wahlscheins per Internet. Hierzu verwenden Sie bitte folgenden Link:

https://briefwahl.komm.one/intelliform/forms/komm.one/km-ewo/pool/wahlscheinantrag/bw-west/wahlscheinantrag/index?ags=08316014

Beim Aufruf des Links zur Kommunal- und Europawahl erhalten Sie ein Erfassungsformular für Ihre Antragsdaten. Die Daten auf Ihrer Wahlbenachrichtigung müssen Sie in das Antragsformular eintragen. Ihnen steht es offen, sich die Unterlagen nach Hause oder an eine abweichende Versandanschrift senden zu lassen.

Für die automatische Prüfung Ihrer Daten benötigen wir unter anderem die Eingabe ihrer Wahlbezirks- und Wählernummer. Sollten Ihre Antragsdaten nicht mit unserem dialogisierten Wählerverzeichnis übereinstimmen, erhalten Sie automatisch einen Hinweis.

Alternativ können Sie Ihren Wahlscheinantrag auch rasch und einfach mit Ihrem Mobilgerät über den QR-Code auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung aufrufen.
Die meisten Daten sind hier bereits hinterlegt- Sie erfassen nur Ihr Geburtsdatum und möglicherweise noch eine abweichende Versandadresse.

Ihre Antragsdaten werden verschlüsselt über das Internet in eine Sammeldatei zur Abarbeitung übertragen.

Der Wahlschein und die Briefwahlunterlagen werden Ihnen von uns anschließend per (Post/Amtsbote) zugestellt.

Sollten Sie Ihre Wahlbenachrichtigung nicht vorliegen haben, können Sie auch formlos per E-Mail an (klausmann@gutach.de) einen Wahlschein beantragen. In diesem Fall müssen Sie Ihren Familiennamen, Ihre Vornamen, Ihr Geburtsdatum und Ihre Wohnanschrift (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort) angeben.

Bei Fragen zum Antragsverfahren wenden Sie sich bitte an das Wahlamt Frau Klausmann unter folgenden Kontaktmöglichkeiten, Tel.: 07685/9101-14 oder e-mail: klausmann@gutach.de

Ihre Gemeindeverwaltung

Ihre Verwaltung

Gemeinde Gutach im Breisgau
Dorfstraße 33
79261 Gutach im Breisgau

Tel.: 07685 / 9101-0
Fax: 07685 / 9101-25
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