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Starkregen
Von Starkregen spricht man, wenn es in kurzer Zeit und lokal begrenzt intensiv regnet.
Der Deutsche Wetterdienst spricht von Starkregen oder Starkniederschlag, wenn in einer Stunde mehr als 10 mm beziehungsweise in 6 Stunden mehr als 20 mm Regen fallen.
Diese Niederschläge haben in der Regel eine sehr geringe räumliche Ausdehnung. Starkregenereignisse stellen ein schwer zu kalkulierendes Überschwemmungsrisiko dar. Gerade in den Sommermonaten verursacht Starkregen in Verbindung mit heftigen Gewittern oft große Schäden.
Im Gegensatz zu Hochwasser an großen Flüssen ist der genaue Ort und Zeitpunkt eines Regenereignisses kaum vorherzusagen. Daher kann Starkregen für die Betroffenen sehr überraschend auftreten.
In hügeligem oder bergigem Gelände fließt das Wasser zum großen Teil außerhalb von Gewässern auf der Geländeoberfläche als Sturzflut ab. Solche Sturzfluten verfügen über hohe Strömungskräfte und können große Mengen an Treibgut wie Holz, Heu- und Silageballen und erodierte Materialien wie Boden oder Geröll mit sich reißen. Dieses Material sammelt sich an Verdolungseinläufen, Verrohrungen, Brücken, Stegen, Zäunen oder Rechen. Durch den Rückstau wird das umliegende Gelände überflutet. Es kann zu weiteren schweren Schäden an Gebäuden und Infrastruktur kommen.
Auch in der Ebene können Starkniederschläge Überflutungen verursachen.
Da die großen Wassermengen meistens über den Bemessungsgrenzen der Kanalnetze liegen, können sie weite Flächen schnell unter Wasser setzen. Vor allem die Bebauung und Infrastruktur in den Senken können dabei erheblich geschädigt werden.
Vertiefende Informationen
- Leitfaden „Kommunales Starkregenrisikomanagement in Baden-Württemberg“
- Starkregen - Schützen Sie Ihr Gebäude vor eindringendem Wasser!
- Hochwasserportal Baden-Württemberg
Informationsquellen:
- Hochwasservorhersagezentrale mit Hochwasserfrühwarnungen für kleine Einzugsgebiete in Baden-Württemberg
- Deutscher Wetterdienst mit aktuellen Wetterentwicklungen und Hinweisen auf bedrohliche Wetterlagen
Zugehörige Leistungen
Freigabevermerk
12.07.2024 Umweltministerium Baden-Württemberg