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Leistungen

Ersatzschule - Staatliche Anerkennung beantragen

Durch die staatliche Anerkennung erhält die Ersatzschule das Recht, Prüfungen abzuhalten und Zeugnisse wie z.B. das Abitur selbst zu erteilen.

Sie gilt in der Regel unbefristet.

Zuständige Stelle

Das Regierungspräsidium, in dessen Bezirk die Schule ihren Standort hat

Leistungsdetails

Voraussetzungen

Die Voraussetzungen für die staatliche Anerkennung sind:

  • Die Ersatzschule ist seit drei Jahren erfolgreich in Betrieb. Diese Wartefrist kann entfallen, wenn
  • eine bereits anerkannte Ersatzschule ausgebaut wird oder
  • der Träger einer bestehenden staatlich anerkannten Ersatzschule eine weitere Ersatzschule desselben Schultyps einrichtet.
  • Dem Unterricht liegt ein von der Schulaufsichtsbehörde genehmigter Lehrplan zugrunde.
  • Das Lehrziel der entsprechenden öffentlichen Schule wird erreicht.
  • Der Wechsel von Schülern oder Schülerinnen der Ersatzschule an eine entsprechende öffentliche Schule und umgekehrt ist ohne besondere Schwierigkeiten möglich.
  • Die Ersatzschule wendet die geltenden Aufnahme- und Versetzungsbestimmungen der entsprechenden öffentlichen Schulen an.
  • Die Schulleitung besitzt die für ihre Aufgabe erforderliche wissenschaftliche und pädagogische Eignung.
  • Die Lehrkräfte erfüllen die Voraussetzungen für ein ihrer Tätigkeit entsprechendes Lehramt an öffentlichen Schulen. Je nach den besonderen Gegebenheiten einer Privatschule sind Abweichungen möglich.

Verfahrensablauf

Die Anerkennung beantragen Sie als Träger der Schule schriftlich. Ein bestimmtes Formular gibt es nicht.

Die handschriftliche Unterschrift des Schulträgers oder einer vertretungsberechtigten Person ist erforderlich.

Sie erhalten nach der Prüfung einen Anerkennungs- oder einen Ablehnungsbescheid.

Erforderliche Unterlagen

Lagen der zuständigen Stelle alle erforderlichen Unterlagen bereits bei Genehmigung Ihrer Ersatzschule vor, müssen Sie keine weiteren Unterlagen Ihrem Antrag auf staatliche Anerkennung beifügen.

Kosten

  • Bereich des Kultusministeriums: EUR 300,00 - 1.000
  • Bereich des Sozialministeriums: EUR 50,00 - 1.000

Freigabevermerk

Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Kultusministerium und das Sozialministerium haben dessen ausführliche Fassung am 09.05.2018 freigegeben.

Wahlscheinantrag bequem per Internet

Zu den Europa- und Kommunalwahlen am 09.06.2024 kann die Erteilung eines Wahlscheins schriftlich, elektronisch (z.B. per E-Mail, Internet) oder durch persönliche Vorsprache bei der Gemeindeverwaltung beantragt werden. Telefonische Anträge und Anträge per SMS sind nicht zulässig.

Wir bieten für Sie die Beantragung eines Wahlscheins per Internet. Hierzu verwenden Sie bitte folgenden Link:

https://briefwahl.komm.one/intelliform/forms/komm.one/km-ewo/pool/wahlscheinantrag/bw-west/wahlscheinantrag/index?ags=08316014

Beim Aufruf des Links zur Kommunal- und Europawahl erhalten Sie ein Erfassungsformular für Ihre Antragsdaten. Die Daten auf Ihrer Wahlbenachrichtigung müssen Sie in das Antragsformular eintragen. Ihnen steht es offen, sich die Unterlagen nach Hause oder an eine abweichende Versandanschrift senden zu lassen.

Für die automatische Prüfung Ihrer Daten benötigen wir unter anderem die Eingabe ihrer Wahlbezirks- und Wählernummer. Sollten Ihre Antragsdaten nicht mit unserem dialogisierten Wählerverzeichnis übereinstimmen, erhalten Sie automatisch einen Hinweis.

Alternativ können Sie Ihren Wahlscheinantrag auch rasch und einfach mit Ihrem Mobilgerät über den QR-Code auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung aufrufen.
Die meisten Daten sind hier bereits hinterlegt- Sie erfassen nur Ihr Geburtsdatum und möglicherweise noch eine abweichende Versandadresse.

Ihre Antragsdaten werden verschlüsselt über das Internet in eine Sammeldatei zur Abarbeitung übertragen.

Der Wahlschein und die Briefwahlunterlagen werden Ihnen von uns anschließend per (Post/Amtsbote) zugestellt.

Sollten Sie Ihre Wahlbenachrichtigung nicht vorliegen haben, können Sie auch formlos per E-Mail an (klausmann@gutach.de) einen Wahlschein beantragen. In diesem Fall müssen Sie Ihren Familiennamen, Ihre Vornamen, Ihr Geburtsdatum und Ihre Wohnanschrift (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort) angeben.

Bei Fragen zum Antragsverfahren wenden Sie sich bitte an das Wahlamt Frau Klausmann unter folgenden Kontaktmöglichkeiten, Tel.: 07685/9101-14 oder e-mail: klausmann@gutach.de

Ihre Gemeindeverwaltung

Ihre Verwaltung

Gemeinde Gutach im Breisgau
Dorfstraße 33
79261 Gutach im Breisgau

Tel.: 07685 / 9101-0
Fax: 07685 / 9101-25
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