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Behördenwegweiser
Externe Organisationseinheit

Landesoberkasse Baden-Württemberg

Beschreibung

Die Landesoberkasse Baden-Württemberg ist zentrale Landes- und Gerichtskasse, sowie Amtskasse für alle Landesdienststellen ohne eigene Kasse.

Sie führt für ca. 1.800 Behörden, Gerichte, Staatsanwaltschaften, sonstige Dienststellen und Einrichtungen des Landes die Kassengeschäfte aus. Dabei handelt es sich um die Buchführung, den Zahlungsverkehr und das Mahnwesen einschließlich der Beitreibung öffentlich-rechtlicher und privat-rechtlicher Forderungen.

Die Landesoberkasse ist am Vollzug des Landeshaushalts bei allen Haushaltseinnahmen und Haushaltsausgaben beteiligt. Hinzu kommen die Abrechnungen mit dem Bund, den Gemeinden, Kirchen und nachgeordneten Kassen und Zahlstellen, sowie nach Abschluss der Kassenbücher die Erstellung der Oberrechnung als Gesamtrechnungsnachweis über alle Einnahmen und Ausgaben des abgelaufenen Haushaltsjahres.

Im kassentechnischen Abrechnungsverkehr sind der Landesoberkasse

  • Finanzkassen,
  • Universitätskassen,
  • Amtskassen,
  • Zahlstellen sowie
  • Zahlstellen besonderer Art angeschlossen.

Zusätzlich übernimmt sie die Kassengeschäfte für die baden-württembergischen bilanzierenden Landeseinrichtungen, die den SAP Landesmaster bzw. SAP Hochschulmaster nutzen.

Die Landesoberkasse Baden-Württemberg hat Ihren Hauptsitz in Karlsruhe und eine Außenstelle in Metzingen.

 

Hausanschrift

Steinhäuserstraße 11
76135 Karlsruhe
Zur elektronischen Fahrplanauskunft

Kontakt

Telefon 0721 8199-0
Fax 0721 8199-299
Internet Oberfinanzdirektion Karlsruhe Neue Internetadresse

Zuständigkeit

Die Landesoberkasse Baden-Württemberg ist Einheitskasse i. S. des § 79 Abs. 2 der Landeshaushaltsordnung sowie Gerichtskasse im Sinne der einschlägigen Rechts- und Verwaltungsvorschriften. In diesen Funktionen erledigt sie ressortübergreifend für Behörden, Gerichte, Staatsanwaltschaften, Schulen und sonstige Dienststellen und Einrichtungen des Landes den Zahlungsverkehr, die Buchführung, das Mahnwesen einschließlich Beitreibung öffentlich-rechtlicher und privatrechtlicher Forderungen des Landes, ferner die Geschäfte einer Hinterlegungskasse i.S. der Hinterlegungsordnung und die Verwahrung von Wertgegenständen i.S. der Landeshaushaltsordnung.

Sonstiges

Hinweis:

Die Landesoberkasse bietet keine allgemeinen Sprechzeiten an. Nur in Ausnahmefällen, nach vorheriger Terminvereinbarung, ist eine persönliche Rücksprache mit einer Bearbeiterin oder einem Bearbeiter möglich. Bareinzahlungen sind bei der Landesoberkasse nicht möglich.

Bitte beachten Sie folgende aktuelle Information:

In jüngerer Vergangenheit wurden gefälschte Kostenrechnungen versandt, in denen auf tatsächliche Gerichtsverfahren (insbesondere Restschuldbefreiungsverfahren und Vereinsregisterverfahren) Bezug genommen wurde.

Die angegebene internationale Kontonummer IBAN des Zahlungsempfängers lässt auf eine bulgarische Bankverbindung schließen. Auch in Rheinland Pfalz, Bayern und Hessen sind bereits gefälschte Kostenrechnungen aufgetaucht.

Die auf Kostenrechnungen der Justiz angegebene IBAN-Nummer sollte sorgfältig kontrolliert werden. Beginnt sie nicht mit DE als Kennzeichnung für eine inländische Bankverbindung, kann das ein Hinweis auf eine Fälschung sein. Im Zweifel empfiehlt sich eine Nachfrage bei der auf der Rechnung angegebenen, ausstellenden Behörde.

Wahlscheinantrag bequem per Internet

Zu den Europa- und Kommunalwahlen am 09.06.2024 kann die Erteilung eines Wahlscheins schriftlich, elektronisch (z.B. per E-Mail, Internet) oder durch persönliche Vorsprache bei der Gemeindeverwaltung beantragt werden. Telefonische Anträge und Anträge per SMS sind nicht zulässig.

Wir bieten für Sie die Beantragung eines Wahlscheins per Internet. Hierzu verwenden Sie bitte folgenden Link:

https://briefwahl.komm.one/intelliform/forms/komm.one/km-ewo/pool/wahlscheinantrag/bw-west/wahlscheinantrag/index?ags=08316014

Beim Aufruf des Links zur Kommunal- und Europawahl erhalten Sie ein Erfassungsformular für Ihre Antragsdaten. Die Daten auf Ihrer Wahlbenachrichtigung müssen Sie in das Antragsformular eintragen. Ihnen steht es offen, sich die Unterlagen nach Hause oder an eine abweichende Versandanschrift senden zu lassen.

Für die automatische Prüfung Ihrer Daten benötigen wir unter anderem die Eingabe ihrer Wahlbezirks- und Wählernummer. Sollten Ihre Antragsdaten nicht mit unserem dialogisierten Wählerverzeichnis übereinstimmen, erhalten Sie automatisch einen Hinweis.

Alternativ können Sie Ihren Wahlscheinantrag auch rasch und einfach mit Ihrem Mobilgerät über den QR-Code auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung aufrufen.
Die meisten Daten sind hier bereits hinterlegt- Sie erfassen nur Ihr Geburtsdatum und möglicherweise noch eine abweichende Versandadresse.

Ihre Antragsdaten werden verschlüsselt über das Internet in eine Sammeldatei zur Abarbeitung übertragen.

Der Wahlschein und die Briefwahlunterlagen werden Ihnen von uns anschließend per (Post/Amtsbote) zugestellt.

Sollten Sie Ihre Wahlbenachrichtigung nicht vorliegen haben, können Sie auch formlos per E-Mail an (klausmann@gutach.de) einen Wahlschein beantragen. In diesem Fall müssen Sie Ihren Familiennamen, Ihre Vornamen, Ihr Geburtsdatum und Ihre Wohnanschrift (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort) angeben.

Bei Fragen zum Antragsverfahren wenden Sie sich bitte an das Wahlamt Frau Klausmann unter folgenden Kontaktmöglichkeiten, Tel.: 07685/9101-14 oder e-mail: klausmann@gutach.de

Ihre Gemeindeverwaltung

Ihre Verwaltung

Gemeinde Gutach im Breisgau
Dorfstraße 33
79261 Gutach im Breisgau

Tel.: 07685 / 9101-0
Fax: 07685 / 9101-25
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