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Behördenwegweiser
Externe Organisationseinheit

311 Beistandschaften, Vaterschaftsfeststellung und Unterhalt

Beschreibung

Beistandschaft
Die Beistandschaft ist ein Angebot des Jugendamtes. Auf Ihren Wunsch unterstützen wir Sie dabei die Vaterschaft feststellen zu lassen und/oder Unterhaltsansprüche geltend zu machen. Für welchen Bereich Sie Hilfe benötigen, bestimmen Sie.

Vaterschaftsfeststellung
Sofern die Vaterschaft nicht amtlich festgestellt ist (oder das Kind als Kind des Ehemannes der Mutter) gilt, kann das Jugendamt als Beistand den Vater zur freiwilligen Vaterschaftsanerkennung auffordern. Die Vaterschaftsanerkennung wird nur mit Zustimmung der Mutter wirksam. Erfolgt keine freiwillige Anerkennung, kann das Jugendamt als Beistand eine Vaterschaftsklage führen.

Unterhaltsgeltendmachung
Der Beistand kann darüber hinaus zur Geltendmachung von Unterhalt bestellt werden. Hier kann ebenfalls freiwillige Anerkennung der Unterhaltsansprüche durch Urkunde (z.B. bei der Urkundsperson des Jugendamtes) oder gerichtliche Geltendmachung erfolgen. Hierzu gehören auch Auskunftsansprüche um die Höhe des Unterhaltes klären zu können und Zwangsvollstreckungen gegen die/den Unterhaltspflichtige(n), wenn diese(r) nicht freiwillig zahlt.

Die Einkommensverhältnisse der/des Unterhaltspflichtige(n) können sich wesentlich ändern. Es gehört dann zu den Aufgaben des Beistands, die Interessen des Kindes zu vertreten. Das ist beispielsweise der Fall, wenn das Einkommen der/des Unterhaltspflichtige(n) steigt und die Unterhaltszahlungen dementsprechend erhöht werden sollen.

Hausanschrift

Bahnhofstraße 2-4
79312 Emmendingen
Zur elektronischen Fahrplanauskunft

Besucheranschrift

Markgrafenstraße 4-6
79312 Emmendingen
Zur elektronischen Fahrplanauskunft

Persönlicher Kontakt

Frau Silvia Utz

Fachbereichsleiterin Beistandschaften / Beurkundungen

Telefon 07641 451-3110
Fax 07641 451-143110
Gebäude Markgrafenstraße 4-6
Aufgaben

Beistandsschaften / Beurkundungen

Frau I. Hensle
Telefon 07641 451-3116
Fax 07641 451-143116
Gebäude Markgrafenstraße 4-6
Aufgaben

Beistandschaften / Beurkundungen

Frau S. Kern
Telefon 07641 451-3122
Fax 07641 451-143122
Gebäude Markgrafenstraße 4-6
Aufgaben

Beistandschaften / Beurkundungen

Frau A. Rinderle
Telefon 07641 451-3118
Fax 07641 451-143118
Gebäude Markgrafenstraße 4-6
Aufgaben

Beistandschaften / Beurkundungen

 

Frau S. Römer
Telefon 07641 451-3114
Fax 07641 451-143114
Gebäude Markgrafenstraße 4-6
Aufgaben

Beistandschaften / Beurkundungen

Frau S. Ruf
Telefon 07641 451-3102
Fax 07641 451-143102
Gebäude Markgrafenstraße 4-6
Aufgaben

Auskünfte aus dem Sorgeregister / Beistandschaften

Frau R. Scharbach
Telefon 07641 451-3115
Fax 07641 451-143115
Gebäude Markgrafenstraße 4-6
Aufgaben

Beistandschaften / Beurkundungen

Frau L. Subat
Telefon 07641 451-3111
Fax 07641 451-143111
Gebäude Markgrafenstraße 4-6
Aufgaben

Beistandschaften / Beurkundungen

 

Frau T. Tritsch
Telefon 07641 451-3112
Fax 07641 451-143112
Gebäude Markgrafenstraße 4-6
Aufgaben

Beistandschaften / Beurkundungen

Frau E. Vogele
Telefon 07641 451-3113
Fax 07641 451-143113
Gebäude Markgrafenstraße 4-6
Aufgaben

Beistandschaften / Beurkundungen

 

Wahlscheinantrag bequem per Internet

Zu den Europa- und Kommunalwahlen am 09.06.2024 kann die Erteilung eines Wahlscheins schriftlich, elektronisch (z.B. per E-Mail, Internet) oder durch persönliche Vorsprache bei der Gemeindeverwaltung beantragt werden. Telefonische Anträge und Anträge per SMS sind nicht zulässig.

Wir bieten für Sie die Beantragung eines Wahlscheins per Internet. Hierzu verwenden Sie bitte folgenden Link:

https://briefwahl.komm.one/intelliform/forms/komm.one/km-ewo/pool/wahlscheinantrag/bw-west/wahlscheinantrag/index?ags=08316014

Beim Aufruf des Links zur Kommunal- und Europawahl erhalten Sie ein Erfassungsformular für Ihre Antragsdaten. Die Daten auf Ihrer Wahlbenachrichtigung müssen Sie in das Antragsformular eintragen. Ihnen steht es offen, sich die Unterlagen nach Hause oder an eine abweichende Versandanschrift senden zu lassen.

Für die automatische Prüfung Ihrer Daten benötigen wir unter anderem die Eingabe ihrer Wahlbezirks- und Wählernummer. Sollten Ihre Antragsdaten nicht mit unserem dialogisierten Wählerverzeichnis übereinstimmen, erhalten Sie automatisch einen Hinweis.

Alternativ können Sie Ihren Wahlscheinantrag auch rasch und einfach mit Ihrem Mobilgerät über den QR-Code auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung aufrufen.
Die meisten Daten sind hier bereits hinterlegt- Sie erfassen nur Ihr Geburtsdatum und möglicherweise noch eine abweichende Versandadresse.

Ihre Antragsdaten werden verschlüsselt über das Internet in eine Sammeldatei zur Abarbeitung übertragen.

Der Wahlschein und die Briefwahlunterlagen werden Ihnen von uns anschließend per (Post/Amtsbote) zugestellt.

Sollten Sie Ihre Wahlbenachrichtigung nicht vorliegen haben, können Sie auch formlos per E-Mail an (klausmann@gutach.de) einen Wahlschein beantragen. In diesem Fall müssen Sie Ihren Familiennamen, Ihre Vornamen, Ihr Geburtsdatum und Ihre Wohnanschrift (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort) angeben.

Bei Fragen zum Antragsverfahren wenden Sie sich bitte an das Wahlamt Frau Klausmann unter folgenden Kontaktmöglichkeiten, Tel.: 07685/9101-14 oder e-mail: klausmann@gutach.de

Ihre Gemeindeverwaltung

Ihre Verwaltung

Gemeinde Gutach im Breisgau
Dorfstraße 33
79261 Gutach im Breisgau

Tel.: 07685 / 9101-0
Fax: 07685 / 9101-25
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