Sie sind hier: Startseite / Bürgerservice / Leistungen
Leistungen

Bodenseeschifferpatent - Prüfung ablegen

Zum Führen eines auf dem Bodensee zugelassenen Fahrzeuges benötigen Sie in der Regel das Bodenseeschifferpatent, wenn

  • das Schiff oder Boot mit einem Motor betrieben wird und die Maschinenleistung über 4,4 Kilowatt liegt
  • das Segelboot mehr als 12 Quadratmeter Segelfläche hat

Das Bodenseeschifferpatent erhalten Sie, wenn Sie die theoretische und die praktische Prüfung mit Erfolg bestanden haben. Es gibt das Schifferpatent für folgende Kategorien:

  • Kategorie A: motorbetriebene Schiffe, soweit sie nicht unter die Kategorien B und C fallen
  • Kategorie B: Fahrgastschiffe
  • Kategorie C: Güterschiffe und schwimmende Geräte mit eigenem Antrieb
  • Kategorie D: Segelboote

Hinweis: Mit dem Patent der Kategorie B oder C haben Sie auch das Recht, Fahrzeuge der Kategorie A zu führen.

Tipp: Sie können unter bestimmten Voraussetzungen vorübergehend ein Ferien- oder Urlauberpatent erhalten. Es gilt für 30 Tage innerhalb eines Kalenderjahres.

Onlineantrag und Formulare

Zuständige Stelle

für die Erteilung des Bodenseeschifferpatents

  • das Landratsamt Bodenseekreis in Friedrichshafen und
  • das Landratsamt Konstanz
  • das Landratsamt Lindau

Leistungsdetails

Voraussetzungen

Voraussetzungen für den Erwerb der Schifferpatente der Kategorien A und D sind:

  • für Kategorie D: Personen ab 14 Jahren
  • für Kategorie A: Personen ab 18 Jahren
  • geistige und körperliche Eignung zum Führen eines Schiffes
    • ausreichendes Hörvermögen
    • ausreichendes Sehvermögen
    • ausreichendes Farbunterscheidungsvermögen
  • Ihr bisheriges Verhalten lässt erwarten, dass Sie als Schiffsführer oder Schiffsführerin die Vorschriften beachten und auf andere Rücksicht nehmen. Sie dürfen zum Beispiel nicht einschlägig vorbestraft sein.

Verfahrensablauf

Sie können sich direkt beim zuständigen Landratsamt für die theoretische und praktische Prüfung anmelden.

Beim Landratsamt Bodenseekreis in Friedrichshafen können Sie sich mit einem Antragsformular oder online anmelden. Das Landratsamt Konstanz und das Landratsamt Lindau stellen im Internet ein Antragsformular zum Download bereit.

Hinweis: Sie müssen für das Patent keine Segelschule oder einen Jachtklub besuchen. Der Besuch wird aber empfohlen. Die Prüfungen finden meist wöchentlich in den Sommermonaten statt.

Für die praktische Prüfung können Sie sich in der Regel telefonisch beim Landratsamt anmelden und den Prüfungstermin und Prüfungsort vereinbaren.

Für die praktische Prüfung

  • müssen Sie ein zugelassenes, patentpflichtiges Boot der entsprechenden Antriebsart bereitstellen,
  • muss ein Patentinhaber oder eine Patentinhaberin als Schiffsführer mit an Bord sein und
  • muss das Boot für mindestens drei Personen zugelassen sein.

Hinweis: Wenn Sie beispielsweise einen "Sportbootführerschein Binnen" oder "Sportbootführerschein See" haben, können Sie möglicherweise von der praktischen Prüfung befreit werden. Die Befreiung hängt davon ab, ob Ihre Befähigungsnachweise anerkannt werden können.

Fristen

Alle Prüfungsteile aus Theorie und Praxis müssen Sie für das Patent innerhalb von zwölf Monaten ablegen.

Hinweis: In besonderen Fällen wie zum Beispiel Krankheit oder Schwangerschaft können Sie die Verlängerung der Frist schriftlich beantragen.

Erforderliche Unterlagen

  • ausgefüllter und unterzeichneter Antrag
  • amtsärztliches oder ärztliches Zeugnis (Hör- und Sehvermögen)
  • Passbild
  • gegebenenfalls Kopien von Befähigungsnachweisen

Kosten

Die Gebühren für die Patentprüfungen legt das zuständige Landratsamt selbständig fest.

Bearbeitungsdauer

hängt vom Einzelfall ab

Eine Bearbeitung erfolgt in der Regel innerhalb einer Woche.

Hinweise

s.o.

Vertiefende Informationen

Weitere Informationen zum Bodenseeschifferpatent finden Sie auf den Seiten der Landratsämter Konstanz, Bodenseekreis und Lindau.

Freigabevermerk

Stand: 10.10.2022

Verantwortlich: Verkehrsministerium Baden-Württemberg und das Bayerische Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr

Wahlscheinantrag bequem per Internet

Zu den Europa- und Kommunalwahlen am 09.06.2024 kann die Erteilung eines Wahlscheins schriftlich, elektronisch (z.B. per E-Mail, Internet) oder durch persönliche Vorsprache bei der Gemeindeverwaltung beantragt werden. Telefonische Anträge und Anträge per SMS sind nicht zulässig.

Wir bieten für Sie die Beantragung eines Wahlscheins per Internet. Hierzu verwenden Sie bitte folgenden Link:

https://briefwahl.komm.one/intelliform/forms/komm.one/km-ewo/pool/wahlscheinantrag/bw-west/wahlscheinantrag/index?ags=08316014

Beim Aufruf des Links zur Kommunal- und Europawahl erhalten Sie ein Erfassungsformular für Ihre Antragsdaten. Die Daten auf Ihrer Wahlbenachrichtigung müssen Sie in das Antragsformular eintragen. Ihnen steht es offen, sich die Unterlagen nach Hause oder an eine abweichende Versandanschrift senden zu lassen.

Für die automatische Prüfung Ihrer Daten benötigen wir unter anderem die Eingabe ihrer Wahlbezirks- und Wählernummer. Sollten Ihre Antragsdaten nicht mit unserem dialogisierten Wählerverzeichnis übereinstimmen, erhalten Sie automatisch einen Hinweis.

Alternativ können Sie Ihren Wahlscheinantrag auch rasch und einfach mit Ihrem Mobilgerät über den QR-Code auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung aufrufen.
Die meisten Daten sind hier bereits hinterlegt- Sie erfassen nur Ihr Geburtsdatum und möglicherweise noch eine abweichende Versandadresse.

Ihre Antragsdaten werden verschlüsselt über das Internet in eine Sammeldatei zur Abarbeitung übertragen.

Der Wahlschein und die Briefwahlunterlagen werden Ihnen von uns anschließend per (Post/Amtsbote) zugestellt.

Sollten Sie Ihre Wahlbenachrichtigung nicht vorliegen haben, können Sie auch formlos per E-Mail an (klausmann@gutach.de) einen Wahlschein beantragen. In diesem Fall müssen Sie Ihren Familiennamen, Ihre Vornamen, Ihr Geburtsdatum und Ihre Wohnanschrift (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort) angeben.

Bei Fragen zum Antragsverfahren wenden Sie sich bitte an das Wahlamt Frau Klausmann unter folgenden Kontaktmöglichkeiten, Tel.: 07685/9101-14 oder e-mail: klausmann@gutach.de

Ihre Gemeindeverwaltung

Ihre Verwaltung

Gemeinde Gutach im Breisgau
Dorfstraße 33
79261 Gutach im Breisgau

Tel.: 07685 / 9101-0
Fax: 07685 / 9101-25
E-Mail schreiben