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Behördenwegweiser
Externe Organisationseinheit

Landesgesundheitsamt

Abteilung 9 Regierungspräsidium Stuttgart

Beschreibung

Landesgesundheitsamt Baden-Württemberg im Regierungspräsidium Stuttgart

Fachliche Leitstelle für den Öffentlichen Gesundheitsdienst

Gesundheit und gesunde Lebensweisen sind ein wesentlicher Standortfaktor. Der Öffentliche Gesundheitsdienst (ÖGD) fördert und schützt die Gesundheit der Menschen. Mögliche gesundheitliche Risiken und Gefährdungen sollen frühzeitig erkannt, vermieden oder zumindest verringert werden.

Er trägt dazu bei, Ungleichheit von Gesundheitschancen, insbesondere mit Bezug auf soziale Lage, Geschlecht, Behinderungen oder Migrationserfahrungen abzubauen.

Das Landesgesundheitsamt (LGA) ist fachliche Leitstelle für den ÖGD in Baden-Württemberg und zugleich Drehscheibe zwischen Gesundheitsbehörden, Politik und Wissenschaft. Es berät insbesondere die Gesundheitsämter in den Stadt- und Landkreisen sowie das Ministerium für Soziales und Integration, um den ÖGD zukunfts- und bürgerorientiert aufzustellen.

Durch das ÖGD-Gesetz wird der ÖGD darin gestärkt, mit seinem Wissen lokale Entscheidungsträger zu bevölkerungsmedizinischen und gesundheitsplanerischen Fragen zu beraten und zu unterstützen.

Arbeitsschwerpunkte

  • Prävention und Gesundheitsförderung
  • Gesundheitsschutz
  • Gesundheitsberichterstattung
  • Gesundheitsplanung

Die fachliche Expertise fließt in verschiedene Kompetenzzentren und Netzwerke ein. So betreibt das LGA z. B. das WHO-Collaborating Centre für Wohnen und Gesundheit und das Konsiliarlabor für Q-Fieber.

Von besonderer Bedeutung sind

  • das Kompetenzzentrum Gesundheitsschutz mit seiner fachlichen Beratung bei Maßnahmen zur Gesundheitsvorsorge und Gefahrenabwehr. Insbesondere beim Auftreten von gefährlichen übertragbaren Krankheiten und im Großschadens- bzw. Katastrophenfall einschließlich terroristischer Bedrohungen
  • der akkreditierte Laborbereich mit seinen verschiedenen Medizin- und Umweltlaboren: Bakteriologie, Infektionsserologie, Molekularbiologie, Wasserhygiene, Mykologie und der medizinisch-chemischen Analytik
  • das Aus-, Fort- und Weiterbildungsangebot im Bereich Hygiene für verschiedene Berufsfelder und Einrichtungen.

Der Abteilung 9 – Landesgesundheitsamt im Regierungspräsidium Stuttgart – sind die Aufgaben des Staatlichen Gewerbearztes sowie das Landesprüfungsamt für Medizin und Pharmazie, Approbationswesen zugeordnet.

Obwohl als Abteilung 9 organisatorisch in das Regierungspräsidium Stuttgart eingegliedert ist, nimmt das LGA seine Aufgaben überwiegend landesweit wahr.

Das LGA ist organisatorisch als Abteilung 9 in das Regierungspräsidium Stuttgart eingegliedert und besteht aus sechs Referaten:

Referat 91: Recht und Verwaltung

Referat 92: Gesundheitsschutz und Epidemiologie

Referat 93: Hygiene und Infektionsschutz

Referat 94: Gesundheitsförderung, Prävention, Gesundheitsberichterstattung, Gesundheitsplanung

Referat 95: Landesprüfungsamt für Medizin und Pharmazie, Approbationswesen

Referat 96: Arbeitsmedizin, Staatlicher Gewerbearzt

Das LGA im Internet:

Regierungspräsidium Stuttgart, Abt. 9 - Landesgesundheitsamt

Landesgesundheitsamt Baden-Württemberg

Öffentlicher Gesundheitsdienst (ÖGD) Baden-Württemberg

 

 

Hausanschrift

Ruppmannstraße 21
70565 Stuttgart
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Kontakt

Telefon 0711 904-35000
Fax 0711 904-35010

Wahlscheinantrag bequem per Internet

Zu den Europa- und Kommunalwahlen am 09.06.2024 kann die Erteilung eines Wahlscheins schriftlich, elektronisch (z.B. per E-Mail, Internet) oder durch persönliche Vorsprache bei der Gemeindeverwaltung beantragt werden. Telefonische Anträge und Anträge per SMS sind nicht zulässig.

Wir bieten für Sie die Beantragung eines Wahlscheins per Internet. Hierzu verwenden Sie bitte folgenden Link:

https://briefwahl.komm.one/intelliform/forms/komm.one/km-ewo/pool/wahlscheinantrag/bw-west/wahlscheinantrag/index?ags=08316014

Beim Aufruf des Links zur Kommunal- und Europawahl erhalten Sie ein Erfassungsformular für Ihre Antragsdaten. Die Daten auf Ihrer Wahlbenachrichtigung müssen Sie in das Antragsformular eintragen. Ihnen steht es offen, sich die Unterlagen nach Hause oder an eine abweichende Versandanschrift senden zu lassen.

Für die automatische Prüfung Ihrer Daten benötigen wir unter anderem die Eingabe ihrer Wahlbezirks- und Wählernummer. Sollten Ihre Antragsdaten nicht mit unserem dialogisierten Wählerverzeichnis übereinstimmen, erhalten Sie automatisch einen Hinweis.

Alternativ können Sie Ihren Wahlscheinantrag auch rasch und einfach mit Ihrem Mobilgerät über den QR-Code auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung aufrufen.
Die meisten Daten sind hier bereits hinterlegt- Sie erfassen nur Ihr Geburtsdatum und möglicherweise noch eine abweichende Versandadresse.

Ihre Antragsdaten werden verschlüsselt über das Internet in eine Sammeldatei zur Abarbeitung übertragen.

Der Wahlschein und die Briefwahlunterlagen werden Ihnen von uns anschließend per (Post/Amtsbote) zugestellt.

Sollten Sie Ihre Wahlbenachrichtigung nicht vorliegen haben, können Sie auch formlos per E-Mail an (klausmann@gutach.de) einen Wahlschein beantragen. In diesem Fall müssen Sie Ihren Familiennamen, Ihre Vornamen, Ihr Geburtsdatum und Ihre Wohnanschrift (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort) angeben.

Bei Fragen zum Antragsverfahren wenden Sie sich bitte an das Wahlamt Frau Klausmann unter folgenden Kontaktmöglichkeiten, Tel.: 07685/9101-14 oder e-mail: klausmann@gutach.de

Ihre Gemeindeverwaltung

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79261 Gutach im Breisgau

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