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Behördenwegweiser
Externe Organisationseinheit

Grundbuchdatenzentrale Baden-Württemberg

Beschreibung

Beim Amtsgericht Stuttgart – Grundbuchdatenzentrale – werden die rechtlich relevanten Grundbücher vorgehalten, welche durch die jeweiligen Grundbuchämter bearbeitet werden können.

Eine der wesentlichen Neuerungen durch die Einführung des maschinell geführten Grundbuchs besteht unter anderem in der Möglichkeit des Abrufs von Grundbuchdaten über das Internet.

Das automatisierte Abrufverfahren soll, durch den Einsatz technischer Mittel, nur den Akt der Einsichtnahme selbst vereinfachen. Der sachliche Bereich der Grundbucheinsicht wird jedoch nicht erweitert. Nach wie vor darf nur derjenige ein Grundbuch einsehen, der ein berechtigtes Interesse hat. Die Einsichtnahme über das Internet ist daher nur einem eingeschränkten Personenkreis zugänglich (§ 133 GBO). Wer das automatisierte Abrufverfahren nutzen möchte, muss dies zuvor auf gesonderten Antrag hin genehmigen lassen. Gerichte und Behörden müssen eine Verwaltungsvereinbarung mit dem Amtsgericht Stuttgart – Grundbuchdatenzentrale - schließen.

Näheres zum automatisierten Abrufverfahren können Sie der Homepage der Grundbuchdatenzentrale entnehmen.

Für alle, die nicht am automatisierten Abrufverfahren teilnehmen – d.h. auch Privatpersonen – erfolgt die Grundbucheinsicht weiterhin ausschließlich über das jeweilige Grundbuchamt und/oder der zuständigen Grundbucheinsichtsstelle. Auch alle Teilnehmer der Interneteinsicht können nach wie vor Einsicht beim zuständigen Grundbuchamt und/oder der zuständigen Grundbucheinsichtsstelle nehmen.

 

Hausanschrift

Hauffstraße 5
70190 Stuttgart
Zur elektronischen Fahrplanauskunft

Kontakt

Telefon 0711 8910-609
Fax 0711 8910-659

Wahlscheinantrag bequem per Internet

Zu den Europa- und Kommunalwahlen am 09.06.2024 kann die Erteilung eines Wahlscheins schriftlich, elektronisch (z.B. per E-Mail, Internet) oder durch persönliche Vorsprache bei der Gemeindeverwaltung beantragt werden. Telefonische Anträge und Anträge per SMS sind nicht zulässig.

Wir bieten für Sie die Beantragung eines Wahlscheins per Internet. Hierzu verwenden Sie bitte folgenden Link:

https://briefwahl.komm.one/intelliform/forms/komm.one/km-ewo/pool/wahlscheinantrag/bw-west/wahlscheinantrag/index?ags=08316014

Beim Aufruf des Links zur Kommunal- und Europawahl erhalten Sie ein Erfassungsformular für Ihre Antragsdaten. Die Daten auf Ihrer Wahlbenachrichtigung müssen Sie in das Antragsformular eintragen. Ihnen steht es offen, sich die Unterlagen nach Hause oder an eine abweichende Versandanschrift senden zu lassen.

Für die automatische Prüfung Ihrer Daten benötigen wir unter anderem die Eingabe ihrer Wahlbezirks- und Wählernummer. Sollten Ihre Antragsdaten nicht mit unserem dialogisierten Wählerverzeichnis übereinstimmen, erhalten Sie automatisch einen Hinweis.

Alternativ können Sie Ihren Wahlscheinantrag auch rasch und einfach mit Ihrem Mobilgerät über den QR-Code auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung aufrufen.
Die meisten Daten sind hier bereits hinterlegt- Sie erfassen nur Ihr Geburtsdatum und möglicherweise noch eine abweichende Versandadresse.

Ihre Antragsdaten werden verschlüsselt über das Internet in eine Sammeldatei zur Abarbeitung übertragen.

Der Wahlschein und die Briefwahlunterlagen werden Ihnen von uns anschließend per (Post/Amtsbote) zugestellt.

Sollten Sie Ihre Wahlbenachrichtigung nicht vorliegen haben, können Sie auch formlos per E-Mail an (klausmann@gutach.de) einen Wahlschein beantragen. In diesem Fall müssen Sie Ihren Familiennamen, Ihre Vornamen, Ihr Geburtsdatum und Ihre Wohnanschrift (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort) angeben.

Bei Fragen zum Antragsverfahren wenden Sie sich bitte an das Wahlamt Frau Klausmann unter folgenden Kontaktmöglichkeiten, Tel.: 07685/9101-14 oder e-mail: klausmann@gutach.de

Ihre Gemeindeverwaltung

Ihre Verwaltung

Gemeinde Gutach im Breisgau
Dorfstraße 33
79261 Gutach im Breisgau

Tel.: 07685 / 9101-0
Fax: 07685 / 9101-25
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